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Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, "Am Thing", hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, "Am Thing",
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/F 3, 5. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 01. 2004 Vorlagen-Nr.: 4/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.01.2004 03.02.2004 17.02.2004 TOP: 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, „Am Thing“, hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09. 12. 2003 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig festgelegt, dass wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt. Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 02. 01. 2004 bis 02. 02. 2004, sodass zum Sitzungstermin des Bau- und Planungsausschusses die Offenlage noch nicht abgeschlossen ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Anregungen eingehen. Sollte dies wider Erwarten dennoch der Fall sein, werde ich hierüber in der Sitzung des Hauptausschusses am 03. 02. 2004 berichten. Gegebenenfalls muss die Angelegenheit alsdann in den Bauausschuss zurückverwiesen werden. Unter der Voraussetzung, dass keine Anregungen eingehen, empfehle ich Ihnen nunmehr den erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen. Eine Ablichtung der Bebauungsplanänderung ist als Anlage zu Ihrer Information nochmals beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Thing“, wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: ________ ________ Nein: Enthaltungen: ________ ________