Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/F 3, 5. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 01. 2004
Vorlagen-Nr.:
4/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.01.2004
03.02.2004
17.02.2004
TOP: 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil
Stockheim, „Am Thing“,
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09. 12. 2003 die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig festgelegt,
dass wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 02. 01. 2004 bis 02. 02. 2004, sodass zum Sitzungstermin
des Bau- und Planungsausschusses die Offenlage noch nicht abgeschlossen ist. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass keine Anregungen eingehen. Sollte dies wider Erwarten dennoch der Fall
sein, werde ich hierüber in der Sitzung des Hauptausschusses am 03. 02. 2004 berichten.
Gegebenenfalls muss die Angelegenheit alsdann in den Bauausschuss zurückverwiesen werden.
Unter der Voraussetzung, dass keine Anregungen eingehen, empfehle ich Ihnen nunmehr den
erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen.
Eine Ablichtung der Bebauungsplanänderung ist als Anlage zu Ihrer Information nochmals
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F
3, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Thing“, wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst
der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
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Nein:
Enthaltungen:
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