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Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
07.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 556/2016 Az.: 66 19-3042 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 19.10.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 08.11.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Anordnung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ CarlSchurz-Straße muss wegen eingetretener Widersprüchlichkeit mit der inzwischen novellierten Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und der ungünstigen Lage der Überwege im Kreuzungsbereich aufgehoben werden. Mit Schreiben vom 15.08.2016 hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Erftstadt nach vorheriger Abstimmung mit der Bezirksregierung aufgefordert, beide Fußgängerüberwege zu entfernen (siehe Anlagen). Begründung: Bei durchgeführten Ortsterminen mit Vertretern der Kreispolizeibehörde und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises für den Unfallhäufungspunkt im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ CarlSchurz-Straße fiel die Unstimmigkeit des angelegten Fußgängerüberweges auf der Köttinger Straße mit den beiden dort angelegten Bushaltestellen auf. Laut der geltenden Richtlinie dürfen Fuß- gängerüberwege nicht in der jetzigen Konstellation in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen, wie jetzt in der Köttinger Straße, angelegt werden. Bei haltenden Bussen besteht die Gefahr, dass querende Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg wegen der eingeschränkten Sichtfelder von den Fahrern der herannahenden KFZ zu spät erkannt werden. Bei einer Verlegung der beiden Bushaltestellen in genügender Entfernung könnte der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße erhalten bleiben. Diese Möglichkeit muss allerdings aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse und auch wegen mehrerer Gefahrenpunkte (Ausfahrt Aldi, Parkplätze vor der Arztpraxis, Ausfahrt Dechant-Linden-Weg) ausgeschlossen werden. Eine noch weitere Verlegung der Haltestellen aus dem Ortskern würde sich kontraproduktiv auf die Erreichbarkeit der Ziele (Geschäfte, Ärzte etc.) auswirken. Der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße wurde noch vor Inkrafttreten der jetzt gültigen Richtlinie eingerichtet. Ein Bestandsschutz für einen Erhalt kann nicht geltend gemacht werden. Beim angelegten Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße in Höhe der Köttinger Straße wurden an den Ortsterminen mit den Vertretern der Kreispolizeibehörde und des Rhein-ErftKreises die eingeschränkte Sicht auf querende Fußgänger bei wartenden KFZ vor der Einmündung in die Köttinger Straße bemängelt. Desweiteren besteht hier die Gefahr, dass Kraftfahrer, die in die Geschäftsstraße einfahren, wegen den vorangegangenen Abbiegeprozessen im Kreuzungsbereich, den vorhandenen Fußgängerüberweg zu spät erkennen. In Vertretung (Hallstein) -2-