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Beschlussvorlage (Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
194 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
07.11.16, 15:02
Aktualisiert
07.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (Anlage) Beschlussvorlage (Anlage) Beschlussvorlage (Anlage)

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Inhalt der Datei

rs>61 20J6, «ev _ein-ETft-Kn Der Landrat Straßenverkehrsamt 36/1 Verkehrssicherung Rhein-Erft-Kreis • Der Landrat • 50124 Berghei Herrn Bürgermeister Volker Emer Holzdamm 10 50374 Erftstadt 0 01.4! 2 t4 STADT R - Der Bür, 32140 43 TADT ster. - 51 Datum 15.08.2016 Mein Zeichen 36.13.3 Auskunft erteilt Frau Haase 2 4. AUG. 201' 62 4 105 370 82 81 Entfernung von Fußgängerüberwegen hi Erftstadt-Liblar an der Unfallhäufungsstelle 05/15 (Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) Ortstermin vom 02.11.2015 Zimmer Ni. Ebene U Flur C Zi.63 Telefon 02271 83-3640 Fax -3341 E-Mail Nicole.Beissel@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail E-Post poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Sehr geehrter Herr Bürgermeister Einer, im Zuge der Behandlung der Unfallhäufungsstelle Ni. 05/15 (Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) aus dem Jahr 2015 ist aufgefallen, dass die Beleuchtung der Fußgängerüberwege (FGÜ) in beiden Straßen teilweise nicht vorhanden oder nicht DIN-gerecht ist. Darüber hinaus ist die Lage der Bushaltestellen auf der Köttinger Straße zum FGÜ nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) so nicht zulässig. Dies wurde auch in einem gemeinsamen Ortstermin am 02.11.2015 mit Vertretern der Stadt, Kreispolizeibehörde und Kreis erörtert (s. Vermerk in der Anlage). Da eine Verlegung der Bushaltestelle aus diversen, nachvollziehbaren Gründen nicht möglich war, stellte sich die Entfernung der FGÜ als optimalste Lösung dar. Auf Nachfrage erklärte der Vertreter der Stadt bei der letzten Unfallkornmissionssitzung am 07.07.16, der FGÜ sei noch nicht entfernt worden, weil er damals mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln eingerichtet worden sei und man ihn jetzt nicht ohne deren Zustimmung entfernen wolle. Da bei der Sitzung kein Vertreter der Bezirksregierung anwesend war, wurde dort zwischenzeitlich seitens meines Straßenverkehrsamtes nachgefragt und um Einschätzung des Sachverhaltes gebeten. Die Antwort erhalten Sie ebenfalls in der Anlage zur Kenntnis. Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rheimerft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag Ms Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln Pi 370 100 50) Konto: 10 850 505 BIC: PBNKDEFF !BAN: DE45 3701 0050 0010 8505 05 Kreissparkasse Köln (BIZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 BIC: COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaw Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdarnm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Der Rhein-Erft-Kreis ist jetzt per E-post erreichbar: poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Seite 2 von 2 Demzufolge fordere ich Sie hiermit auf, beide FGO zu entfernen. ich bitte um Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen wird. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter meines Straßenverkehrsamtes selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die Bezirksregierung und die Kreispolizeibehörde erhalten eine Durchschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag / Martin Sc itz Ordnungsdezernent Anlacie: Vermerk zum Ortstermin am 02.11.2015 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 12.08.2015 Nicole Haase - AW: UILS 05/15 in Erftstadt "Bohlander, Frank" <frank.bohlander@bezreg-koeln.nrw.de> "Nicole Haase (Nicole.Haase@rhein-effi-kreis.de)" <Nicole.Haase@rhein-erftkreis.de> Datum: 12.08.2016 17:16 Betreff: AW: UHS 05/15 in Erftstadt Anlagen: AW: UHS 05/15 in Erftstadt Von: An: Sehr geehrte Frau Haase, nachstehend beschreiben Sie die Situation des Fußgängerüberweges (FGO) im Einmündungsbereich der Köttinger Straße / Carl-Schurz-Straße in Erftstadt. Demzufolge handelt es sich um einen FGO, der über eine nicht DIN-konforme Beleuchtung verfügt Lind dessen Lage zu den beidseitig eingerichteten-Bushaltestellen nicht dem Regelwerk entspricht. Im Rahmen eines am 02.11.2015 mit Vertretern der Stadt Erftstadt, der Polizei und des Rhein-Erft-Kreises durchgeführten Ortstermins ist die nicht richtlinienkonforme Ausgestaltung der Haltstellen in Verbindung mit den FGO deutlich gemacht worden. Es Ist durch die Stadt darauf hingewiesen worden, dass aufgrund beengter Verhältnisse keine alternative Ausgestaltung der Haltestellen möglich sei und wegen der zentralen Lage eine Verlegung auch nicht angestrebt werde. Des Weiteren bestand zwischen den Beteiligten Einvernehmen darüber, dass die vorhandene Mittelinsel auch ohne FGO ein ausreichend sicheres Queren ermögliche. Auch könne die vorhandene Beleuchtung beibehalten werden, da sie bei Entfall des FGO nicht mehr den DINKriterien unterliegen würde. Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien komme im Ergebnis nur die Entfernung des FGO in Betracht. Nach Aussage der Stadt Erftstadt sei der FGÜ bisher nicht entfernt worden, weil man aufgrund einer mutmaßlich vor dem Jahr 2005 erteilten Zustimmung der Bezirksregierung Köln, das Zusatzzeichen 1002-10 zum Zeichen 306 zu entfernen, den FGO in seiner jetzigen Ausgestaltung beibehalten wolle. Eine entsprechender Aktenvermerk konnte nach eingehender Prüfung hier im Hause nicht recherchiert werden. Ungeachtet dessen, stellt nach hiesiger Bewertung das Entfernen des Zusatzzeichens allenfalls eine hinreichende Maßnahme dar, um im Nachhinein dem Wortlaut der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) zu genügen. Sie ist allerdings ungeeignet, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für querende Fußgänger in der Weise zu bewirken, die es rechtfertige, den FGÜ in seiner ursprünglichen Form erhalten zu können. In Anbetracht der oben beschriebenen Mängel des FGO und der Bushaltestellen sowie der verkehrlichen Bewertung der I3eschilderungssituation, bitte ich, die Stadt Erftstadt aufzufordern, den nicht regelkonformen FGO zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Frank Bohlander