Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
194 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
07.11.16, 15:02
Aktualisiert
07.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Der Landrat
Straßenverkehrsamt
36/1 Verkehrssicherung
Rhein-Erft-Kreis • Der Landrat • 50124 Berghei
Herrn
Bürgermeister Volker Emer
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
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Datum
15.08.2016
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Auskunft erteilt
Frau Haase
2 4. AUG. 201'
62
4 105 370 82 81
Entfernung von Fußgängerüberwegen hi Erftstadt-Liblar an der
Unfallhäufungsstelle 05/15 (Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)
Ortstermin vom 02.11.2015
Zimmer Ni.
Ebene U Flur C Zi.63
Telefon
02271 83-3640
Fax
-3341
E-Mail
Nicole.Beissel@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail
E-Post
poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Einer,
im Zuge der Behandlung der Unfallhäufungsstelle Ni. 05/15 (Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) aus dem Jahr 2015 ist aufgefallen, dass die Beleuchtung der Fußgängerüberwege (FGÜ) in beiden Straßen teilweise nicht vorhanden oder nicht DIN-gerecht ist. Darüber hinaus ist die Lage der Bushaltestellen auf der Köttinger Straße zum FGÜ nach den Richtlinien für die Anlage
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) so nicht zulässig.
Dies wurde auch in einem gemeinsamen Ortstermin am 02.11.2015 mit Vertretern der Stadt, Kreispolizeibehörde und Kreis erörtert (s. Vermerk in der
Anlage). Da eine Verlegung der Bushaltestelle aus diversen, nachvollziehbaren Gründen nicht möglich war, stellte sich die Entfernung der FGÜ als optimalste Lösung dar.
Auf Nachfrage erklärte der Vertreter der Stadt bei der letzten Unfallkornmissionssitzung am 07.07.16, der FGÜ sei noch nicht entfernt worden, weil er
damals mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln eingerichtet worden sei
und man ihn jetzt nicht ohne deren Zustimmung entfernen wolle. Da bei der
Sitzung kein Vertreter der Bezirksregierung anwesend war, wurde dort zwischenzeitlich seitens meines Straßenverkehrsamtes nachgefragt und um
Einschätzung des Sachverhaltes gebeten.
Die Antwort erhalten Sie ebenfalls in der Anlage zur Kenntnis.
Hausadresse
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
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Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaw
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdarnm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.de oder 02234 1806-0
Der Rhein-Erft-Kreis ist jetzt
per E-post erreichbar:
poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
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Demzufolge fordere ich Sie hiermit auf, beide FGO zu entfernen. ich bitte um
Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen wird.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter meines Straßenverkehrsamtes
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die Bezirksregierung und die Kreispolizeibehörde erhalten eine Durchschrift
dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
/
Martin Sc itz
Ordnungsdezernent
Anlacie:
Vermerk zum Ortstermin am 02.11.2015
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 12.08.2015
Nicole Haase - AW: UILS 05/15 in Erftstadt
"Bohlander, Frank" <frank.bohlander@bezreg-koeln.nrw.de>
"Nicole Haase (Nicole.Haase@rhein-effi-kreis.de)" <Nicole.Haase@rhein-erftkreis.de>
Datum: 12.08.2016 17:16
Betreff: AW: UHS 05/15 in Erftstadt
Anlagen: AW: UHS 05/15 in Erftstadt
Von:
An:
Sehr geehrte Frau Haase,
nachstehend beschreiben Sie die Situation des Fußgängerüberweges (FGO) im
Einmündungsbereich der Köttinger Straße / Carl-Schurz-Straße in Erftstadt.
Demzufolge handelt es sich um einen FGO, der über eine nicht DIN-konforme
Beleuchtung verfügt Lind dessen Lage zu den beidseitig eingerichteten-Bushaltestellen
nicht dem Regelwerk entspricht.
Im Rahmen eines am 02.11.2015 mit Vertretern der Stadt Erftstadt, der Polizei und des
Rhein-Erft-Kreises durchgeführten Ortstermins ist die nicht richtlinienkonforme
Ausgestaltung der Haltstellen in Verbindung mit den FGO deutlich gemacht worden. Es
Ist durch die Stadt darauf hingewiesen worden, dass aufgrund beengter Verhältnisse
keine alternative Ausgestaltung der Haltestellen möglich sei und wegen der zentralen
Lage eine Verlegung auch nicht angestrebt werde. Des Weiteren bestand zwischen
den Beteiligten Einvernehmen darüber, dass die vorhandene Mittelinsel auch ohne
FGO ein ausreichend sicheres Queren ermögliche. Auch könne die vorhandene
Beleuchtung beibehalten werden, da sie bei Entfall des FGO nicht mehr den DINKriterien unterliegen würde. Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien komme
im Ergebnis nur die Entfernung des FGO in Betracht.
Nach Aussage der Stadt Erftstadt sei der FGÜ bisher nicht entfernt worden, weil man
aufgrund einer mutmaßlich vor dem Jahr 2005 erteilten Zustimmung der
Bezirksregierung Köln, das Zusatzzeichen 1002-10 zum Zeichen 306 zu entfernen,
den FGO in seiner jetzigen Ausgestaltung beibehalten wolle. Eine entsprechender
Aktenvermerk konnte nach eingehender Prüfung hier im Hause nicht recherchiert
werden. Ungeachtet dessen, stellt nach hiesiger Bewertung das Entfernen des
Zusatzzeichens allenfalls eine hinreichende Maßnahme dar, um im Nachhinein dem
Wortlaut der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ) zu genügen. Sie ist allerdings ungeeignet, um eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit für querende Fußgänger in der Weise zu bewirken, die es
rechtfertige, den FGÜ in seiner ursprünglichen Form erhalten zu können.
In Anbetracht der oben beschriebenen Mängel des FGO und der Bushaltestellen
sowie der verkehrlichen Bewertung der I3eschilderungssituation, bitte ich, die Stadt
Erftstadt aufzufordern, den nicht regelkonformen FGO zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frank Bohlander