Daten
Kommune
Kreuzau
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15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
38/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.05.2000
17.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im
Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24 tlw. und Flur 5, Nr. 44 tlw.;
hier:
Einstellung der Verfahren
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24. 06. 1998 die Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gefasst. Die
Beschlüsse beinhalteten zunächst nur lediglich das Grundstück Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24. Durch Ratsbeschlüsse
vom 31. 05. 1999 wurde das Grundstück Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 44 tlw., in beide Änderungsverfahren
einbezogen.
Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung hat am 21. 06. 1999 im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Der
Eigentümer der Parzelle Nr. 44 hat sich vehement gegen die Einbeziehung seines Grundstückes in beide
Änderungsverfahren ausgesprochen, weil er hierin eine Gefahr seiner landwirtschaftlichen Existenz sieht
(Aussiedlerhof Mundt, der zurzeit zwar ruht, jedoch in Zukunft wieder aktiviert werden soll).
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 07. Juni 1999 bis 15. Juli 1999 stattgefunden. Im
Rahmen dieser Beteiligung sind mehrere negative Stellungnahmen eingegangen, und zwar wie folgt:
1.
Landwirtschaftskammer Rheinland:
Begründung:
Durch die Planung wird die Existenz des Aussiedlerhofes bedroht.
2.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V., Düren:
Begründung: - wie vor -
3.
Staatliches Umweltamt Aachen:
Begründung:
Erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken wegen der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung. Bei
Beibehaltung der Planung wird eine gutachterliche Konfliktuntersuchung gefordert.
4.
B U N D, Kreisverband Düren:
Begründung:
Die vorgesehene Fläche ist Brut- und Nahrungshabitat des Steinkauzes einer besonders geschützten Art. Das
Steinkauzvorhaben im Kreis Düren ist auch von internationaler Bedeutung.
5.
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren:
Begründung:
2
Grundstück wird vom rechtskräftigen
und Nahrungshabitat des Steinkauzes ist.
Landschaftsplan Vettweiß erfasst. Da dieser Bereich Brut-
Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die vorliegende Planung ermöglicht einem Privateigentümer die Schaffung von drei bis maximal vier Baustellen. Die
vorliegende Planung benachteiligt den vorhandenen Aussiedlerhof.
Die öffentlichen Belange, und hier insbesondere Landschaftsschutz und Immissionsschutz, können meines Erachtens
nicht ausgeräumt werden und haben von daher im vorliegenden Falle Vorrang.
Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, beide Planverfahren nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Zu diesem
Vorschlag hat sicherlich auch beigetragen, dass sowohl die Bezirksplanungsbehörde als auch die untere und höhere
Landschaftsbehörde bereit sind, zur Eigenentwicklung des Ortsteils Thum an anderer Stelle der Ausweisung eines
neuen Baugebietes zuzustimmen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 39/00.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt III. Beschlussvorschlag:
„Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung
für den Ortsteil Thum wird eingestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: