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Allgemeine Vorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24 tlw. und Flur 5, Nr. 44 tlw.; hier: Einstellung der Verfahren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24 tlw. und Flur 5, Nr. 44 tlw.;
hier: Einstellung der Verfahren) Allgemeine Vorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24 tlw. und Flur 5, Nr. 44 tlw.;
hier: Einstellung der Verfahren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 38/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 10.05.2000 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24 tlw. und Flur 5, Nr. 44 tlw.; hier: Einstellung der Verfahren I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24. 06. 1998 die Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gefasst. Die Beschlüsse beinhalteten zunächst nur lediglich das Grundstück Gemarkung Thum, Flur 5, Nr. 24. Durch Ratsbeschlüsse vom 31. 05. 1999 wurde das Grundstück Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 44 tlw., in beide Änderungsverfahren einbezogen. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung hat am 21. 06. 1999 im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Der Eigentümer der Parzelle Nr. 44 hat sich vehement gegen die Einbeziehung seines Grundstückes in beide Änderungsverfahren ausgesprochen, weil er hierin eine Gefahr seiner landwirtschaftlichen Existenz sieht (Aussiedlerhof Mundt, der zurzeit zwar ruht, jedoch in Zukunft wieder aktiviert werden soll). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 07. Juni 1999 bis 15. Juli 1999 stattgefunden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind mehrere negative Stellungnahmen eingegangen, und zwar wie folgt: 1. Landwirtschaftskammer Rheinland: Begründung: Durch die Planung wird die Existenz des Aussiedlerhofes bedroht. 2. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V., Düren: Begründung: - wie vor - 3. Staatliches Umweltamt Aachen: Begründung: Erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken wegen der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung. Bei Beibehaltung der Planung wird eine gutachterliche Konfliktuntersuchung gefordert. 4. B U N D, Kreisverband Düren: Begründung: Die vorgesehene Fläche ist Brut- und Nahrungshabitat des Steinkauzes einer besonders geschützten Art. Das Steinkauzvorhaben im Kreis Düren ist auch von internationaler Bedeutung. 5. Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren: Begründung: 2 Grundstück wird vom rechtskräftigen und Nahrungshabitat des Steinkauzes ist. Landschaftsplan Vettweiß erfasst. Da dieser Bereich Brut- Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorliegende Planung ermöglicht einem Privateigentümer die Schaffung von drei bis maximal vier Baustellen. Die vorliegende Planung benachteiligt den vorhandenen Aussiedlerhof. Die öffentlichen Belange, und hier insbesondere Landschaftsschutz und Immissionsschutz, können meines Erachtens nicht ausgeräumt werden und haben von daher im vorliegenden Falle Vorrang. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, beide Planverfahren nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Zu diesem Vorschlag hat sicherlich auch beigetragen, dass sowohl die Bezirksplanungsbehörde als auch die untere und höhere Landschaftsbehörde bereit sind, zur Eigenentwicklung des Ortsteils Thum an anderer Stelle der Ausweisung eines neuen Baugebietes zuzustimmen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 39/00. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: „Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird eingestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: