Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 620-01
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
42/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: Umgestaltung der „Gereonstraße“ im Ortsteil Boich;
hier:
Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat bereits in seiner Sitzung am 29. 10. 1990 der Maßnahme zur Umgestaltung der
„Gereonstraße“ im Ortsteil Boich im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, sich mit
dem Amt für Agrarordnung bezüglich einer finanziellen Zuwendung für die Maßnahme in Verbindung zu setzen.
Die jahrelangen Bemühungen haben nunmehr endlich zum Erfolg geführt. Das Amt für Agrarordnung hat inzwischen
definitiv erklärt, dass die Maßnahme aus dem Ziel 5b-Programm gefördert wird.
Bereits im Jahre 1997 wurde eine Bürgerversammlung und in diesem Zusammenhang auch eine Besichtigung der
Dorferneuerungsmaßnahme im Ortsteil Blens der Stadt Heimbach durchgeführt. Die Umgestaltung der „Gereonstraße“
erstreckt sich auf das Teilstück zwischen den Straßen „Im Moosgarten“ und „Dechanei“. Inzwischen hat sich im
Ortsteil Boich auch die „IG Dorferneuerung“ gegründet, die an der weiteren Planung selbstverständlich beteiligt wird.
Auch wenn bereits im Jahre 1990 ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst worden ist, halte ich es aufgrund der
finanziellen Auswirkungen für erforderlich, einen erneuten Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Maßnahme ist bisher wie
folgt veranschlagt:
Ausgaben:
Haushaltsjahr 1999:
50.000,00 DM
Planungskosten
(wurden als Haushaltsrest übernommen),
Haushaltsjahr 2000:
650.000,00 DM
i n s g e s a m t:
700.000,00 DM
Ausbaukosten,
Einnahmen:
Haushaltsjahr 2000:
560.000,00 DM, Zuschussbetrag (80 v. H.),
Eigenanteil somit:
140.000,00 DM.
Inzwischen wurden die Fördersätze jedoch geändert.
Es ist nur noch mit einem Zuschuss in Höhe von 65 %, somit 455.000,00 DM zu rechnen. Der Eigenanteil der
Gemeinde erhöht sich somit von 140.000,00 DM um 105.000,00 DM auf nunmehr 245.000,00 DM.
Anliegerbeiträge nach KAG können nicht erhoben werden und würden darüber hinaus den Zuschuss entsprechend
reduzieren.
2
Die Maßnahme kann auch nicht mehr im Jahre 2000
realisiert werden, da es für die Einreichung des
Zuwendungsantrages zunächst erforderlich ist, einen konkreten Ausbauplan zu erstellen.
Ich schlage Ihnen im nichtöffentlichen Teil eine entsprechende Auftragsvergabe vor.
Auch unter den geänderten finanziellen Voraussetzungen schlage ich Ihnen vor, der Durchführung der Maßnahme
zuzustimmen.
Nach Vorliegen des Ausbauentwurfes werde ich Ihnen diesen selbstverständlich zur Beratung vorlegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Umgestaltung der „Gereonstraße“, Teilstück zwischen „Im Moosgarten“ und „Dechanei“, im Ortsteil
Boich wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Ausbauentwurf erstellen zu lassen und alsdann einen
formellen Zuwendungsantrag an das Amt für Agrarordnung zu stellen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: