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Allgemeine Vorlage (Umgestaltung der "Gereonstraße" im Ortsteil Boich; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Umgestaltung der "Gereonstraße" im Ortsteil Boich; 
hier:	Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme) Allgemeine Vorlage (Umgestaltung der "Gereonstraße" im Ortsteil Boich; 
hier:	Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 620-01 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 42/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: Umgestaltung der „Gereonstraße“ im Ortsteil Boich; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat bereits in seiner Sitzung am 29. 10. 1990 der Maßnahme zur Umgestaltung der „Gereonstraße“ im Ortsteil Boich im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, sich mit dem Amt für Agrarordnung bezüglich einer finanziellen Zuwendung für die Maßnahme in Verbindung zu setzen. Die jahrelangen Bemühungen haben nunmehr endlich zum Erfolg geführt. Das Amt für Agrarordnung hat inzwischen definitiv erklärt, dass die Maßnahme aus dem Ziel 5b-Programm gefördert wird. Bereits im Jahre 1997 wurde eine Bürgerversammlung und in diesem Zusammenhang auch eine Besichtigung der Dorferneuerungsmaßnahme im Ortsteil Blens der Stadt Heimbach durchgeführt. Die Umgestaltung der „Gereonstraße“ erstreckt sich auf das Teilstück zwischen den Straßen „Im Moosgarten“ und „Dechanei“. Inzwischen hat sich im Ortsteil Boich auch die „IG Dorferneuerung“ gegründet, die an der weiteren Planung selbstverständlich beteiligt wird. Auch wenn bereits im Jahre 1990 ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst worden ist, halte ich es aufgrund der finanziellen Auswirkungen für erforderlich, einen erneuten Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Maßnahme ist bisher wie folgt veranschlagt: Ausgaben: Haushaltsjahr 1999: 50.000,00 DM Planungskosten (wurden als Haushaltsrest übernommen), Haushaltsjahr 2000: 650.000,00 DM i n s g e s a m t: 700.000,00 DM Ausbaukosten, Einnahmen: Haushaltsjahr 2000: 560.000,00 DM, Zuschussbetrag (80 v. H.), Eigenanteil somit: 140.000,00 DM. Inzwischen wurden die Fördersätze jedoch geändert. Es ist nur noch mit einem Zuschuss in Höhe von 65 %, somit 455.000,00 DM zu rechnen. Der Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich somit von 140.000,00 DM um 105.000,00 DM auf nunmehr 245.000,00 DM. Anliegerbeiträge nach KAG können nicht erhoben werden und würden darüber hinaus den Zuschuss entsprechend reduzieren. 2 Die Maßnahme kann auch nicht mehr im Jahre 2000 realisiert werden, da es für die Einreichung des Zuwendungsantrages zunächst erforderlich ist, einen konkreten Ausbauplan zu erstellen. Ich schlage Ihnen im nichtöffentlichen Teil eine entsprechende Auftragsvergabe vor. Auch unter den geänderten finanziellen Voraussetzungen schlage ich Ihnen vor, der Durchführung der Maßnahme zuzustimmen. Nach Vorliegen des Ausbauentwurfes werde ich Ihnen diesen selbstverständlich zur Beratung vorlegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I. III. Beschlussvorschlag: „Der Umgestaltung der „Gereonstraße“, Teilstück zwischen „Im Moosgarten“ und „Dechanei“, im Ortsteil Boich wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Ausbauentwurf erstellen zu lassen und alsdann einen formellen Zuwendungsantrag an das Amt für Agrarordnung zu stellen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: