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Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit in Schulen Fortführung 2015-2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
144 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:08
Aktualisiert
22.05.15, 13:08
Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit in Schulen
Fortführung 2015-2017) Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit in Schulen
Fortführung 2015-2017) Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit in Schulen
Fortführung 2015-2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Jülich, 20.05.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 263/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 01.06.2015 TOP Ergebnisse Soziale Arbeit in Schulen Fortführung 2015-2017 Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Zuge der Einführung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde bundesweit ein Betrag von 400 Mio. € pro Jahr (für NRW ca. 100 Mio. € pro Jahr)vom Bund für die Jahre 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt, um die soziale Teilhabe auch im Bereich der Schule im Sinne einer Gewährung des sozioökonomischen Existenzminimums durch Schulsozialarbeit zu sichern. Da mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung der wichtigen Schulsozialarbeit erzielt werden konnte, hat die Landesregierung beschlossen, im Zeitraum 2015 – 2017 für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit rund 50 Mio. € jährlich bereitzustellen. Durch einen von den Kommunen aufzubringenden Eigenanteil steigt das jährliche Gesamtbudget auf 67,5 Mio €. Maßstab ist der tatsächliche Einsatz der BuT-Mittel im Jahr 2013, dem Jahr, in dem die soziale Arbeit in Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets nach den Anlaufjahren 2011 und 2012 etabliert war. Empfänger der Finanzierung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Der Kreis Düren erhält als Festbetrag 492.224,74 € p.a.. Er leitet die Mittel entsprechend der bisherigen Stellenteile je Kommune mit einer Zweckbindung an die kreisangehörigen Kommunen weiter. Auf die Stadt Jülich entfallen 98.444,95 € p.a.. In Rat und Verwaltung bestand Konsens, die Stellen im bisherigen Umfang (3,5 Stellen) zu erhalten. Gemäß der Beauftragung durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 4.12.2014 hat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte eingeleitet, um die Stellen möglichst zügig wiederbesetzen zu können bzw. eine Übergangslösung für die bereits im Dienst der Stadt stehenden Mitarbeiterinnen zu schaffen. Wesentliche Voraussetzung für die konkrete Ausgestaltung und das Personalkonzept waren die Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW zur Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen. Die Ausführungsbestimmungen sehen als Aufgaben für die sog. Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und –berater vor, dass  Leistungen nach dem § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG vermittelt werden  Gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Integration durch Bildung erfolgt  Bildungsarmut und soziale Exklusion vermieden bzw. verringert wird. Darüber hinaus können weitere Aufgaben übernommen werden, die den mit dem Landesprogramm verknüpften präventiven Ansatz im Sinne von „Kein Kind zurücklassen“ unterstützen, z.B.:  Sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit  Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen Die Zielgruppe der Förderungen sind bedürftige Kinder und Jugendliche, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen. Bei den benachteiligten Kindern und Jugendlichen sollen  die Bereitschaft und die Voraussetzungen zum Lernen gefördert, dadurch Fehlzeiten in der Schule verringert  der Schulerfolg erhöht  Abbrecherquoten reduziert sowie  Teilhabemöglichkeiten an Sport und Kultur gewährleistet werden, um insgesamt stabilisierend auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen und ihr Lebensumfeld einzuwirken und damit den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu verbessern. In drei Fällen wurden die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen, die seit 2011 in der Schulsozialarbeit eingesetzt sind, verlängert. Zwei vakante Stellen wurden ausgeschrieben und zum 1.5.2015 und zum 1.06.2015 besetzt. Erstmalig ist mit Beginn 1.05.2015 eine Sozialpädagogin an den Grundschulen eingesetzt. Die Verwaltung verfolgt hiermit das Ziel, die Präventionskette in Jülich weiter auszubauen. Angebote der Kindertageseinrichtungen/ Familienzentren, Grundschulen und weiterführenden Schulen sollen künftig aufeinander aufbauen können. Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien soll möglichst früh einsetzen und soweit notwendig, über die gesamte „Bildungslaufbahn“ bis zum Schulabschluss sichergestellt werden. Mit der Einrichtung einer Stelle „Soziale Arbeit in Schulen“ wird im Übrigen auch dem Wunsch der Grundschulen entsprochen. Mit Stand 1.06.2015 sind 3,5 Stellen besetzt. In Trägerschaft der Stadt Jülich wird unter der Leitung des Amts für Familie, Generationen und Integration Soziale Arbeit nunmehr an folgenden Schulen angeboten:  Schulzentrum mit Hauptschule, Realschule und Sekundarschule (1 Vollzeit/1 Teilzeitkraft)  Grundschulen (1 Vollzeitkraft) In Trägerschaft des Zweckverbandes Schirmerschule wird 1 Teilzeitkraft beschäftigt. Sitzungsvorlage 263/2015 Seite 2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 263/2015 Seite 3