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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 16 "Euskirchen" hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 16 "Euskirchen"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 16 "Euskirchen"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 zu Datum: V 175/2006 09.03.2006 Az.: 60.3/629-61/16 1) Änderungen im Bereich „Oberes Steinbachtal“ Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, formuliert für den Kreis Euskirchen die Ziele der Regionalentwicklung. Die wesentlichen Zuflüsse der Swist werden dabei als Bereiche für den Schutz der Natur dargestellt. Der Fachbeitrag nach § 15 Landschaftsgesetz NW bewertet den Bereich des südlich der Steinbachtalsperre gelegenen Oberen Steinbachtals als naturschutzwürdig. Der Kreis Euskirchen als Träger der Landschaftsplanung ist gehalten, die Konkretisierung der Ziele des Regionalplans im Landschaftsplan Euskirchen vorzunehmen. Entsprechend den fachgesetzlichen Vorgaben beabsichtigte der Kreis Euskirchen gemäß der V 175/2006, den v.g. Talabschnitt als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dabei sollte der Schutzzweck wesentlich den Erhalt schutzwürdiger Biotope beinhalten, aber auch deren Wiederherstellung. Der Regionalplan sieht, basierend auf § 3a des Landschaftsgesetzes NW, zur Sicherstellung des Schutzzwecks und Realisierung der Schutzziele im Einzelfall die Möglichkeit einer ergänzenden oder auch ersetzenden vertraglichen Vereinbarung vor. Der Eigentümer hat in seinen Einwendungen zum Vorentwurf hierauf hingewiesen und die Forderung nach einer solchen Vereinbarung erhoben. In verschiedenen Gesprächen wurden die Inhalte eines Vertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Eigentümer unter Einbindung des Forstamtes Euskirchen erörtert. Die Verwaltung erachtet nach einem abschließenden Gespräch vom 07.03.06 insbesondere in Anbetracht der arrondierten Besitzverhältnisse im Bereich des Oberen Steinbachtals den Abschluss eines Vertrages zur Sicherung und Entwicklung des Talabschnitts für sinnvoll. Die Geltungsdauer soll vorerst 10 Jahre betragen, jeweils mit einer einvernehmlichen Verlängerungsoption um 5 Jahre. Ein Entwurf des Vertrages wird den Fraktionen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Während der Laufzeit verzichtet der Kreis ausdrücklich auf eine Festsetzung als Naturschutzgebiet. In der Konsequenz setzt der Kreis die betreffenden Flächen als LSG mit Grünlandumbruchverbot fest. Die wesentlichen Änderungen sind der Anlage zu entnehmen. Darüber hinaus erfolgen redaktionelle Anpassungen bei den korrespondierenden Festsetzungen nach Ziffern 4 und 5 sowie bzgl. der Nummerierung der NSG und LSG und der summarischen Größenangaben zu den Schutzgebietskategorien. Ergänzend wird der Kreis vorbehaltlich der Zustimmung des MUNLV zur Extensivierung des Grünlandes einen Vertrag nach dem Kulturlandschaftsprogramm abschließen. Waldbauliche Maßnahmen sollen eine Förderung nach den gültigen forstlichen Förderrichtlinien des Landes erfahren. 2) Strategische Umweltprüfung Seite - 2 Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, bis zum 21.03.2006 Stellungnahmen zur Strategische Umweltprüfung (SUP) abzugeben, die zusammen mit den Ergebnissen des aktuellen Erfahrungsaustausches mit anderen Kreisen in die SUP eingearbeitet werden. Die geänderte Fassung wird dem Kreistag rechtzeitig zum Beschluss in seiner Sitzung am 03.04.2006 vorgelegt. In Vertretung gez. Poth