Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 zu
Datum:
V 175/2006
09.03.2006
Az.: 60.3/629-61/16
1) Änderungen im Bereich „Oberes Steinbachtal“
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, formuliert für den Kreis
Euskirchen die Ziele der Regionalentwicklung. Die wesentlichen Zuflüsse der Swist werden dabei
als Bereiche für den Schutz der Natur dargestellt. Der Fachbeitrag nach § 15 Landschaftsgesetz
NW bewertet den Bereich des südlich der Steinbachtalsperre gelegenen Oberen Steinbachtals als
naturschutzwürdig.
Der Kreis Euskirchen als Träger der Landschaftsplanung ist gehalten, die Konkretisierung der Ziele des Regionalplans im Landschaftsplan Euskirchen vorzunehmen. Entsprechend den fachgesetzlichen Vorgaben beabsichtigte der Kreis Euskirchen gemäß der V 175/2006, den v.g. Talabschnitt als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dabei sollte der Schutzzweck wesentlich den Erhalt
schutzwürdiger Biotope beinhalten, aber auch deren Wiederherstellung.
Der Regionalplan sieht, basierend auf § 3a des Landschaftsgesetzes NW, zur Sicherstellung des
Schutzzwecks und Realisierung der Schutzziele im Einzelfall die Möglichkeit einer ergänzenden
oder auch ersetzenden vertraglichen Vereinbarung vor. Der Eigentümer hat in seinen Einwendungen zum Vorentwurf hierauf hingewiesen und die Forderung nach einer solchen Vereinbarung erhoben. In verschiedenen Gesprächen wurden die Inhalte eines Vertrages zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Eigentümer unter Einbindung des Forstamtes Euskirchen erörtert. Die Verwaltung erachtet nach einem abschließenden Gespräch vom 07.03.06 insbesondere in Anbetracht der arrondierten Besitzverhältnisse im Bereich des Oberen Steinbachtals den Abschluss
eines Vertrages zur Sicherung und Entwicklung des Talabschnitts für sinnvoll. Die Geltungsdauer
soll vorerst 10 Jahre betragen, jeweils mit einer einvernehmlichen Verlängerungsoption um 5 Jahre. Ein Entwurf des Vertrages wird den Fraktionen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Während der
Laufzeit verzichtet der Kreis ausdrücklich auf eine Festsetzung als Naturschutzgebiet. In der Konsequenz setzt der Kreis die betreffenden Flächen als LSG mit Grünlandumbruchverbot fest. Die
wesentlichen Änderungen sind der Anlage zu entnehmen. Darüber hinaus erfolgen redaktionelle
Anpassungen bei den korrespondierenden Festsetzungen nach Ziffern 4 und 5 sowie bzgl. der
Nummerierung der NSG und LSG und der summarischen Größenangaben zu den Schutzgebietskategorien.
Ergänzend wird der Kreis vorbehaltlich der Zustimmung des MUNLV zur Extensivierung des Grünlandes einen Vertrag nach dem Kulturlandschaftsprogramm abschließen. Waldbauliche Maßnahmen sollen eine Förderung nach den gültigen forstlichen Förderrichtlinien des Landes erfahren.
2) Strategische Umweltprüfung
Seite - 2 Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, bis zum 21.03.2006 Stellungnahmen zur Strategische Umweltprüfung (SUP) abzugeben, die
zusammen mit den Ergebnissen des aktuellen Erfahrungsaustausches mit anderen Kreisen in die
SUP eingearbeitet werden. Die geänderte Fassung wird dem Kreistag rechtzeitig zum Beschluss
in seiner Sitzung am 03.04.2006 vorgelegt.
In Vertretung
gez. Poth