Daten
Kommune
Jülich
Größe
143 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:08
Aktualisiert
22.05.15, 13:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Fas
Jülich, 29.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 227/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
01.06.2015
TOP
Ergebnisse
Spielplatz Birkenweg
hier: Vereinbarung über Pflege und Unterhaltung des städtischen Spielplatzes Birkenweg in
Kirchberg
Anlg.:
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung über Pflege und Unterhaltung für den
Spielplatz Birkenweg in Kirchberg mit der „Bürgerinitiative Spielplatz Birkenweg“ als
Pflegepartner abzuschließen.
Die Kontrollen für die Verkehrssicherheit des Spielplatzes bleiben aus Haftungsgründen bei
der Stadt Jülich. Die Kosten für die Kontrollen in Höhe von 1530 € trägt die Stadt Jülich.
Begründung:
Die Stadt Jülich ist Eigentümerin des Grundstückes Birkenweg in Kirchberg, auf dem sich der
(ehemalige) Spielplatz Birkenweg mit einer Größe von 212 m² befindet.
Grundlage für die Stilllegung des Spielplatzes im Februar 2014 ist ein Beschluss in der Sitzung des
Fachausschusses am 30.01.2014. Hierin wird die bereits 2007 getroffene Entscheidung, den Spielplatz Birkenweg zu deaktivieren, bekräftigt. Seinerzeit war festgelegt worden, dass der Spielplatz
stillgelegt wird, sobald die Spielgeräte zum überwiegenden Teil abgespielt bzw. die Instandsetzungsmaßnahmen wie eine Zaunerneuerung nicht mehr wirtschaftlich sind.
Die „Bürgerinitiative Birkenweg Spielplatz“ hat sich bereit erklärt, als Pflegepartner die Pflege des
Spielplatzes ehrenamtlich und unentgeltlich zu übernehmen und zu reaktivieren, um damit die Stadt
zu entlasten und den Spielplatz für ihre Kinder zu erhalten.
Daraufhin hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport die Verwaltung beauftragt, mit der Bürgerinitiative eine Vereinbarung zur Übernahme von Pflege und Unterhalte des Spielplatzes vorzubereiten.
Am 27.04.2015 von 10 – 12.30 Uhr fand das Gespräch statt. Gegenstand des Gesprächs war der
Entwurf der Vereinbarung zur Übernahme von Pflege und Unterhalt des Spielplatzes Birkenweg in
Kirchberg (siehe Anlage).
Geklärt wurden folgende Punkte:
Die Gesprächspartner erhielten eine Zusammenstellung aller DIN-Normen, die für einen
Spielplatz relevant sind.
Die Aufstellung von Zaun und Spielgeräten muss über eine Fachfirma ausgeführt werden. So
wird gewährleistet, dass Mängel bei der Verankerung ausgeschlossen werden. Da die Haftung für eventuelle Schäden bei der Stadt Jülich liegt, macht die Stadt eine Bauabnahme.
Die Arbeiten der Fachfirma können unentgeltlich erfolgen.
Der verwendete Beton muss den DIN-Normen entsprechen.
Für den Sandkasten muss gewaschener Sand verwendet werden (DIN-Norm). Die Umrandung wird ggf. mit Randsteinen gelegt. Auf das Sandschiff aus Rundhölzern wird verzichtet.
Lieferscheine und Rechnungen aller Ausgaben etc. müssen aufbewahrt werden.
Der Bauhof setzt die Schaukel wieder auf.
Der Bauhof unterstützt bei den Erdarbeiten.
Grundlage für den Entwurf der Vereinbarung ist ein Vertrag der Stadt Bad Münstereifel, die
bereits seit 1983 Spielplätze an Pflegepartner abgibt. Deren Vertrag wurde für die Stadt Jülich modifiziert.
Laut Vereinbarung bleiben die Kontrollen für die Verkehrssicherheit des Spielplatzes bei der Stadt
Jülich. Somit führt der Bauhof weiterhin die Kontrollen durch und trägt alle Haftungsrisiken. Die
Kontrollergebnisse werden über das AGROS-Programm erfasst. Würden die Kontrollen an die Bürgerinitiative übertragen, müssten diese dafür geschult werden. Die Bürgerinitiative müsste einen
Zugang zum Erfassungsprogramm erhalten. Es bleibt die Frage offen, wer bei Nachlässigkeit haftet
und wie viel Kontrolle der Bauhof trotzdem für den Spielplatz aufwenden muss.
Für die Kontrollen entstehen der Stadt Jülich folgende Kosten
50 Sichtkontrollen a 25 €
1 Hauptinspektion
4 Operative Inspektionen a 50 €
1250 €
80 €
200 €
1530 €
Nicht aufgeführt sind Kosten für Unvorhergesehenes wie Instandsetzung, Vandalismus usw.
Sollten Müllentsorgung oder die Beschaffung von Originalersatzteile nicht von dem Pflegepartner
übernommen werden (können), entstehen weitere Kosten.
Die Bürgerinitiative ist mit der Übernahme der Aufgaben einverstanden, die in der Vereinbarung
niedergelegt sind.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, den Spielplatz in die Hände der Bürgerinitiative zu
geben, zunächst befristet bis zum Jahresende.
Die Stadt übernimmt weiterhin die Kontrollen und trägt die dafür anfallenden Kosten selbst. Eine
Übertragung dieser Kosten auf die Bürgerinitiative ist nicht möglich, da sie nicht über laufende Einnahmen verfügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 227/2015
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:€1.500,--
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 227/2015
x
nein
nein
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