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Antrag (Antrag bzgl. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich "Bahnhofstraße" in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 8/2016 2. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.08.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 31.08.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich "Bahnhofstraße" in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 12.05.2016 sollte die Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen den Straßen „Grubenweg“ und „Am Vogelsang“ wiederholt werden. Bei der ersten Messung (vom 21.03.-28.03.16), deren Ergebnis ich dem Ausschuss bereits vorgelegt habe, wurde das Messgerät nach Meinung einiger Ausschussmitglieder zu nah an der Einmündung „Am Vogelsang“ angebracht. Wegen der geltenden “rechts-vor-links“-Regelung und den ein- und ausfahrenden KFZ wurde befürchtet, dass hier entsprechend „niedrige“ Messwerte angezeigt wurden. Die V85, die die Geschwindigkeit angibt, welche von 85% nicht überschritten wird, lag bei dieser ersten Messung bei 43 km/h. In meiner zweiten Messung (vom 23.05.-30.05.16), bei der das Messgerät weiter in Richtung Grubenweg installiert wurde, lag die V85 bei 39 km/h und somit noch unterhalb des Ergebnisses aus der ersten Messung. Die Ergebnisse aus den beiden Messungen zeigen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h von einem Großteil der Kraftfahrzeugführer nicht eingehalten wird. Ich werde, so wie in meiner Vorlage bereits angekündigt, den Rhein-Erft-Kreis bitten, zu prüfen, ob aufgrund der Messungen mit dem Seitenradarmessgerät ein Standort für mobile Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-