Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 8/2016 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.08.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
31.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich "Bahnhofstraße" in E.- Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom
12.05.2016 sollte die Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen den Straßen „Grubenweg“ und „Am Vogelsang“ wiederholt werden. Bei der ersten
Messung (vom 21.03.-28.03.16), deren Ergebnis ich dem Ausschuss bereits vorgelegt habe, wurde das Messgerät nach Meinung einiger Ausschussmitglieder zu nah an der Einmündung „Am Vogelsang“ angebracht. Wegen der geltenden “rechts-vor-links“-Regelung
und den ein- und ausfahrenden KFZ wurde befürchtet, dass hier entsprechend „niedrige“
Messwerte angezeigt wurden. Die V85, die die Geschwindigkeit angibt, welche von 85%
nicht überschritten wird, lag bei dieser ersten Messung bei 43 km/h. In meiner zweiten
Messung (vom 23.05.-30.05.16), bei der das Messgerät weiter in Richtung Grubenweg
installiert wurde, lag die V85 bei 39 km/h und somit noch unterhalb des Ergebnisses aus
der ersten Messung.
Die Ergebnisse aus den beiden Messungen zeigen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h von einem Großteil der Kraftfahrzeugführer nicht eingehalten wird. Ich
werde, so wie in meiner Vorlage bereits angekündigt, den Rhein-Erft-Kreis bitten, zu prüfen, ob aufgrund der Messungen mit dem Seitenradarmessgerät ein Standort für mobile
Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-