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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Anwohnerparkplätzen in der Rektor-Thar-Straße in Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Anwohnerparkplätzen in der Rektor-Thar-Straße in Köttingen) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Anwohnerparkplätzen in der Rektor-Thar-Straße in Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 364/2016 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.07.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 31.08.2016 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Schaffung von Anwohnerparkplätzen in der Rektor-Thar-Straße in Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag bezieht sich auf eine Reservierung von drei Stellplätzen in der Rektor-Thar-Straße (zur privaten Nutzung) gegenüber Haus Nr. 2 (Rückseite Jugendzentrum) im öffentlichen Straßenraum. Eine solche Reservierung ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Personenbezogene Stellplätze können im Regelfall nur für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und für Ärzte, die für Noteinsätze bzw. regelmäßige Hausbesuche zur Verfügung stehen müssen sowie für Pflegedienste, eingerichtet werden. Die Anwohner der Rektor-Thar-Straße 2 haben die Möglichkeit bei Besetzung der o.g. Stellplätze im weiteren Verlauf der Rektor-Thar-Straße oder in Höhe der Kirche zu parken. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für die Rektor-Thar-Straße halte ich nicht für notwendig. In Vertretung (Hallstein) -2-