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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 373/2016 Az.: 61.21 - 20 / 184 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.07.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen vorberatend Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 184, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Plangebietes zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: Das Plangebiet liegt im Norden von Liblar und grenzt unmittelbar an den zentralen Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Carl Schurz Straße“ an. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof dargestellt, da hier eine Friedhofserweiterung vorgesehen war. Die Friedhofs-Erweiterungsfläche wird aber aufgrund von Änderungen im Bestattungswesen nicht mehr benötigt, so dass die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich und in einem kleinen Teil als Garten genutzt. Aufgrund der zentralen Lage im Siedlungsschwerpunkt Liblar und der hohen Nachfrage nach Wohnungen soll das Grundstück für den Wohnungsbau entwickelt werden. Der Schwerpunkt soll auf qualitativ hochwertigem öffentlich gefördertem Wohnungsbau liegen, der sich mit maximal 2 Vollgeschossen und maßvollen überbaubaren Flächen in seiner Kubatur der Bebauung in der Umgebung anpasst. Eine Ergänzung durch Reihen-, Doppel- oder Einfamilienhäuser wird geprüft. Erforderliche Prüfungen umfassen weiterhin die Erschließung, Wechselwirkungen mit benachbarten Nutzungen, die Auswirkungen auf Natur- und Landschaft, die Lage im Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes Nr. 5 „Erfttal Süd“, den Artenschutz und den Immissionsschutz. In einem Teil des Gebietes sollen aufgrund des gegebenen Bedarfs zunächst Asylsuchende untergebracht werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung zur V 331/2016 (Konzept zur Unterbringung von Asylsuchende) verwiesen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. (siehe auch V 372/2016). Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Vor Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet und dies den politischen Gremien vorgestellt. Anlage:  Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-