Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 373/2016
Az.: 61.21 - 20 / 184
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.07.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
vorberatend
Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 184, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg. Der Anlageplan ist Bestandteil
des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Plangebietes zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Das Plangebiet liegt im Norden von Liblar und grenzt unmittelbar an den zentralen Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Carl Schurz Straße“ an. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan
als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof dargestellt, da hier eine Friedhofserweiterung vorgesehen war. Die Friedhofs-Erweiterungsfläche wird aber aufgrund von Änderungen im
Bestattungswesen nicht mehr benötigt, so dass die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich und in einem kleinen Teil als Garten genutzt.
Aufgrund der zentralen Lage im Siedlungsschwerpunkt Liblar und der hohen Nachfrage nach
Wohnungen soll das Grundstück für den Wohnungsbau entwickelt werden. Der Schwerpunkt soll
auf qualitativ hochwertigem öffentlich gefördertem Wohnungsbau liegen, der sich mit maximal 2
Vollgeschossen und maßvollen überbaubaren Flächen in seiner Kubatur der Bebauung in der Umgebung anpasst. Eine Ergänzung durch Reihen-, Doppel- oder Einfamilienhäuser wird geprüft.
Erforderliche Prüfungen umfassen weiterhin die Erschließung, Wechselwirkungen mit benachbarten Nutzungen, die Auswirkungen auf Natur- und Landschaft, die Lage im Landschaftsschutzgebiet
des Landschaftsplanes Nr. 5 „Erfttal Süd“, den Artenschutz und den Immissionsschutz.
In einem Teil des Gebietes sollen aufgrund des gegebenen Bedarfs zunächst Asylsuchende untergebracht werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung zur V 331/2016 (Konzept zur Unterbringung von Asylsuchende) verwiesen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. (siehe
auch V 372/2016). Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Vor Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet und dies den politischen Gremien vorgestellt.
Anlage:
Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
-2-