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Beschlussvorlage (Berücksichtigung der Trasse einer Ortsumgehung Dirmerzheim, Konradsheim und Lechenich als städtebauliche Planung gemäß § 1 (6) Nr. 10 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Berücksichtigung der Trasse einer Ortsumgehung Dirmerzheim, Konradsheim und Lechenich als städtebauliche Planung gemäß § 1 (6) Nr. 10 BauGB) Beschlussvorlage (Berücksichtigung der Trasse einer Ortsumgehung Dirmerzheim, Konradsheim und Lechenich als städtebauliche Planung gemäß § 1 (6) Nr. 10 BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 368/2016 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61/ 65 Datum: 25.07.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 30.08.2016 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 31.08.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Berücksichtigung eines Korridors für die Ortsumgehung Dirmerzheim, Konradsheim und Lechenich bei weiterführenden Planungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, bei weiterführenden Planungen den in der Anlage 2 dargestellten Korridor für den Bau der Ortsumgehung von Dirmerzheim, Konradsheim und Lechenich zu berücksichtigen. Begründung: Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 2007 – 2015 des Rhein- Erft- Kreises war eine Ortsumgehung der Ortsteile Lechenich, Konradsheim und Dirmerzheim als notwendig und sinnvoll in die Planung aufgenommen und deren Verlauf bestimmt worden. (vgl. Anlage 1) Im Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Köln aus dem Jahr 2001 und im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt aus dem Jahr 1999, die zeitlich der Planung voraus gingen, ist die Ortsumgehung noch nicht enthalten. Sie soll aber zukünftig bei weiterführenden Planungen beachtet werden. Mit dem Beschluss über einen Planungskorridor wird die Verwaltung beauftragt, auf die Beachtung der Ortsumgehung bei übergeordneten Planungen hinzuwirken und sie bei gemeindlichen Planungen und insbesondere in der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen. Der Planungskorridor umfasst die geplante Linienführung einschließlich eines Puffers von beidseitig 40 m, der der Anbaubeschränkungszone für Landesstraßen entspricht und evt. erforderliche Änderungen der Linienführung, die sich im Zuge der Konkretisierung der Planung ergeben können, ermöglicht (vgl. Anlage 2). Südlich schließt der Planungskorridor an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 129.2, ErftstadtLechenich, Westtangente an. Im Rahmen der 10. Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie soll der Korridor als weiche Tabuzone von Windenergieanlagen frei gehalten werden. In Vertretung (Hallstein) -2-