Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 371/2016
Az.: 61.20-20 / 19. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.07.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung 019, E. - Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West)
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die FlächennutzungsplanÄnderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 019, Erftstadt-Köttingen,
Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West). Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
zu beteiligen.
Begründung:
Die May Holding GmbH & Co.KG, beabsichtigt im Nordwesten Ihres Betriebsgeländes die Errichtung einer Lagerhalle, da die vorhandenen Lagerkapazitäten derzeit nicht ausreichen und Außenläger in Anspruch genommen werden müssen.
Hierzu ist die Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan und gleichzeitig
die Rücknahme einer Baufläche (sogenannter Flächentausch) erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt.
Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vorentwurf auszuarbeiten und die frühzeitige Beteiligung gem. §§
3(1) und 4 (1) BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Anlagen
Anlageplan
Vorentwurfsbegründung
In Vertretung
(Hallstein)
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