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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 019, E. - Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West) Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 019, E. - Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West)
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 019, E. - Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West)
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 371/2016 Az.: 61.20-20 / 19. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.07.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen beschließend Flächennutzungsplan-Änderung 019, E. - Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West) Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die FlächennutzungsplanÄnderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 019, Erftstadt-Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West). Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Begründung: Die May Holding GmbH & Co.KG, beabsichtigt im Nordwesten Ihres Betriebsgeländes die Errichtung einer Lagerhalle, da die vorhandenen Lagerkapazitäten derzeit nicht ausreichen und Außenläger in Anspruch genommen werden müssen. Hierzu ist die Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan und gleichzeitig die Rücknahme einer Baufläche (sogenannter Flächentausch) erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt. Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, den Vorentwurf auszuarbeiten und die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Anlagen  Anlageplan  Vorentwurfsbegründung In Vertretung (Hallstein) -2-