Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
241 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
FNP-Änderung Nr.19, Erftstadt-Köttingen,
Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West)
Vorentwurfsbegründung
1. Zielsetzung
Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. – Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West) soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer weiteren gewerblichen Halle geschaffen werden. Die Erweiterung der „Gewerblichen Baufläche“ dient der langfristigen Sicherung des ansässigen Gewerbebetriebs
(May-Holding GmbH & Co.KG).
2. Ausgangslage
Die May Holding GmbH & Co.KG, beabsichtigt im Nordwesten des Gewerbegebietes bzw.
des Betriebsgeländes die Errichtung einer Lagerhalle, da die Lagerkapazitäten derzeit nicht
ausreichen und Außenläger in Anspruch genommen werden müssen.
Der Standort der Halle resultiert aus der Nähe zur vorhandenen Produktionshalle und der zu
Verfügung stehenden Fläche. Damit die Lagerhalle wirtschaftlich betrieben werden kann, ist
eine Mindestgröße erforderlich. Diese Halle einschließlich der Umfahrung und Eingrünung
überschreitet die im Flächennutzungsplan zu Verfügung stehende und als gewerbliche Baufläche ausgewiesene Fläche. Im Flächennutzungsplan ist die von der Änderung betroffene
Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
3. Planungsrecht
3.1 Regionalplan
Die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im westlichen Randbereich des Gewerbeund Industrieansiedlungsbereiches Köttingen.
Sie ist mit der Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt. Voraussetzung für die regionalplanerische Zustimmung der Neudarstellung der gewerblichen Baufläche ist die Rücknahme von Bauflächen an anderer Stelle (sogenannter Flächentausch).
Die auf dem Betriebsgelände der May Holding GmbH & Co.KG vorhandenen Freiflächen
sind als Produktionserweiterungsfläche betrieblich gebunden und für die langfristige Sicherung der May Holding GmbH & Co.KG unverzichtbar.
Als Tauschfläche vorgesehen ist ein Teil einer südlich von Köttingen und unmittelbar an der
B 265 gelegenen Wohnbaufläche. Diese Fläche ist aufgrund der Lage zwischen der L 163/
Gewerbegebiet Klosengartenstraße (im Osten), der B 265 (im Süden) und den dadurch vorhandenen Schallemissionen den „An der Schwarzau“ gelegenen Sportanlagen sowie der
Lage im hochwassergefährdeten Bereich (Regionalplan) weniger gut für eine Wohnbebauung geeignet.
3.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan sind die Erweiterungsfläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ und
die Tauschfläche als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
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3.3 Landschaftsplan
Die Erweiterungsfläche für die gewerbliche Nutzung und die Tauschfläche liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 5, Erfttal-Süd des Rhein-Erft-Kreises.
Im Landschaftsplan ist die Gewerbeflächenerweiterung als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, so dass auch eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes erforderlich ist. Hierzu
wurden erste Abstimmungsgepräche mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises bereits geführt.
4. Verkehrsauswirkungen
Die Errichtung der Lagerhalle wird nach derzeitigen Erkenntnissen keine verkehrlichen Auswirkungen haben, da auf Transporte zu Außenlägern zukünftig verzichtet werden kann. Die
Verkehrsauswirkungen werden im weiteren Verfahren näher untersucht.
5. Emissionen
In Anbetracht der Lagernutzung und der Lage der Halle in einem Bereich, der durch vorhandene Bebauung abgeschirmt wird, wird nicht mit einer Beeinträchtigung benachbarter
schutzbedürftiger Nutzungen gerechnet. Auch hier werden die Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren näher untersucht.
6. Darstellungen
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht für den Erweiterungsbereich die Darstellung "gewerbliche Baufläche“ und als Ortrandeingrünung „Fläche
zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB, Zweckbindung: Grünfläche“ vor.
Die als Tauschfläche vorgesehen „Wohnbaufläche“ soll als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt werden.
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