Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 359/2016
Az.: 63-3391/019
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 15.07.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Löschung eines eingetragenen Baudenkmals aus Denkmalliste der Stadt Erftstadt,
Teil A
Hier: Wirtschaftsgebäude; in Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370,
Zehntstraße 19 in Erftstadt, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt gemäß § 3 Abs. 4 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) vom 11.03.1980 (GV NRW S. 226 ber. S. 716), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2013 (GV NRW S. 488) die Löschung des Baudenkmals „Wirtschaftsgebäude; in
Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370, Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich aus
der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A.
Begründung:
Das unter Denkmalschutz stehende Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230, Zehntstraße 19 wurde in der 19. Kalenderwoche dieses Jahres nach
erfolgter Genehmigung abgebrochen.
Damit liegen die Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 2 DSchG NRW nicht mehr vor und die
Eintragung ist gemäß § 3 Abs. 4 DSchG NRW von Amts wegen zu löschen.
In Vertretung
(Hallstein)
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