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Beschlussvorlage (Löschung eines eingetragenen Baudenkmals aus Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A Hier: Wirtschaftsgebäude; in Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370, Zehntstraße 19 in Erftstadt, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Löschung eines eingetragenen Baudenkmals aus Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A
Hier: Wirtschaftsgebäude; in Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370, Zehntstraße 19 in Erftstadt, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230) Beschlussvorlage (Löschung eines eingetragenen Baudenkmals aus Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A
Hier: Wirtschaftsgebäude; in Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370, Zehntstraße 19 in Erftstadt, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 359/2016 Az.: 63-3391/019 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 15.07.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen beschließend Löschung eines eingetragenen Baudenkmals aus Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A Hier: Wirtschaftsgebäude; in Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370, Zehntstraße 19 in Erftstadt, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt gemäß § 3 Abs. 4 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) vom 11.03.1980 (GV NRW S. 226 ber. S. 716), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2013 (GV NRW S. 488) die Löschung des Baudenkmals „Wirtschaftsgebäude; in Fachwerkbauweise errichtete Scheune“, DL-Nr. 370, Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A. Begründung: Das unter Denkmalschutz stehende Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 230, Zehntstraße 19 wurde in der 19. Kalenderwoche dieses Jahres nach erfolgter Genehmigung abgebrochen. Damit liegen die Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 2 DSchG NRW nicht mehr vor und die Eintragung ist gemäß § 3 Abs. 4 DSchG NRW von Amts wegen zu löschen. In Vertretung (Hallstein) -2-