Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht Bauaufsicht 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht Bauaufsicht 2015) Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht Bauaufsicht 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 378/2016 Az.: - 63 - UDB Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 01.08.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Tätigkeitsbericht Bauaufsicht 2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht zur Kenntnis Bericht: Das Bauordnungsamt hat in 2015 insgesamt 1302 veraktete Vorgänge bearbeitet. Es wurden 376 Genehmigungen erteilt, 8 Bauanträge zurückgezogen, 9 Anträge (2,39 %) mussten wegen mangelnder Bauvorlagen zurückgewiesen und 5 (1,33 %) versagt werden. Im Jahre 2015 wurden Gebäude mit insgesamt 240 Wohneinheiten beantragt. Genehmigt wurden 95 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern und 57 WE in Mehrfamilienhäusern. Der Rest ist im Großen und Ganzen als Antragsüberhang in 2016 abzuarbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist leicht angestiegen. Sie betrug ca. 33 Arbeitstage. Dies ist in erster Linie dem höheren Antragsaufkommen im Bereich der Sonderbauten und Großbauvorhaben geschuldet, die naturgemäß mehr Arbeitsaufwand und Beteiligungen erfordern. Es darf aber auch nicht verkannt werden, dass das inzwischen erreichte Antragsvolumen die Kapazitätsgrenze der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (3 Personen mit 2,5 Vollzeitstellen).z.T. überschritten hat. Abhilfe soll hier die bereits als Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossene und im Stellenplan verankerte Aufstockung um eine halbe Sachbearbeiterstelle bringen. Auch wenn die 33 Arbeitstage ein noch durchaus guter Wert für die Bearbeitungsdauer im Baugenehmigungsverfahren sind, kann dadurch wieder eine Reduzierung der Zeiten und damit ein noch größere Bürgerzufriedenheit erreicht werden. In Vertretung (Hallstein) -2-