Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 378/2016
Az.: - 63 - UDB
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 01.08.2016
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Tätigkeitsbericht Bauaufsicht 2015
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht zur Kenntnis
Bericht:
Das Bauordnungsamt hat in 2015 insgesamt 1302 veraktete Vorgänge bearbeitet. Es wurden 376
Genehmigungen erteilt, 8 Bauanträge zurückgezogen, 9 Anträge (2,39 %) mussten wegen mangelnder Bauvorlagen zurückgewiesen und 5 (1,33 %) versagt werden.
Im Jahre 2015 wurden Gebäude mit insgesamt 240 Wohneinheiten beantragt. Genehmigt wurden
95 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern und 57 WE in Mehrfamilienhäusern. Der Rest ist im Großen und Ganzen als Antragsüberhang in 2016 abzuarbeiten.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist leicht angestiegen. Sie betrug ca. 33 Arbeitstage. Dies
ist in erster Linie dem höheren Antragsaufkommen im Bereich der Sonderbauten und Großbauvorhaben geschuldet, die naturgemäß mehr Arbeitsaufwand und Beteiligungen erfordern. Es darf aber
auch nicht verkannt werden, dass das inzwischen erreichte Antragsvolumen die Kapazitätsgrenze
der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (3 Personen mit 2,5 Vollzeitstellen).z.T. überschritten
hat. Abhilfe soll hier die bereits als Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossene und im Stellenplan verankerte Aufstockung um eine halbe Sachbearbeiterstelle bringen. Auch wenn die 33
Arbeitstage ein noch durchaus guter Wert für die Bearbeitungsdauer im Baugenehmigungsverfahren sind, kann dadurch wieder eine Reduzierung der Zeiten und damit ein noch größere Bürgerzufriedenheit erreicht werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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