Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
25.02.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 156/2016
Az.: 61. 21-20 / 172
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
zur Kenntnis
Rat
27.04.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
07.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
30.08.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 172 und Flächennutzungsplanäderung Nr. 11, ErftstadtLechenich, Vilskaul
Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Bebauungsplanentwurf für ein verkleinertes Plangebiet und einen Rechtsplanentwurf für die korrespondierende Flächennutzungsplanänderung mit
entsprechend geänderten Tauschflächen zu erstellen.
Begründung:
Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage haben sich verschiedene Restriktionen für die Bebauung des Plangebiets ergeben, die ein Festhalten am bisherigen städtebaulichen Konzept nicht mehr rechtfertigen. Durch die archäologische Sachverhaltsermittlung ergibt sich für den östlichen Teilbereich (ca. 20 Grundstücke) zwischen Friedhof und bestehender Bebauung an der Vilskaul/Im Karwinkel eine Fundsituation, die eine sofortige Bebauung
des Plangebiets ohne Sicherung der Funde nicht gestattet. Es handelt sich um mittelneolithische
(ca. 6.600 Jahre alt), eisenzeitliche (ca.2.500 Jahre alt) und vereinzelt römische Siedlungsbefunde
(siehe Stellungnahme Archäologie im Anhang). Um das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss abschließen zu können, ist entweder eine Ausgrabung und Untersuchung des
gesamten östlichen Plangebiets auf Kosten der Stadt Erftstadt oder eine Sicherung der Siedlungsreste durch eine mindestens 1m hohe Aufschüttung des östlichen Bereichs in Verbindung mit der
Einschränkung, dass keine Kellergeschosse errichtet werden dürfen, erforderlich. Da die Aufschüttung den städtebaulichen Zielsetzungen widerspricht, ist nur eine Ausgrabung möglich. Eine derartige Ausgrabung verursacht voraussichtlich Kosten von 10€ bis 20€ pro Quadratmeter.
Das Plangebiet ist im Regionalplan der Bezirksregierung Köln als Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Einer Flächennutzungsplanänderung wird seitens der Bezirksregierung nur bis zur Höhe
der Südgrenze des Friedhofs eine Genehmigungsfähigkeit zugesichert, da ansonsten aus Sicht
der Bezirksregierung die Abweichung vom Regionalplan zu umfangreich ausfällt. Dadurch ist der
nordöstliche Teil des Baugebiets (ca. 12 Grundstücke) derzeit nicht umsetzbar.
Zudem ist bei dem Teil des Plangebiets, der im Einwirkungsbereich der Lärmimmissionen des
Bolzplatzes und der Grillhütte liegt (ca. 15 Grundstücke) zu befürchten, dass durch die Festsetzungen bezüglich des Schallschutzes Vermarktungshemmnisse eintreten, da bei diesen Grundstücken Wohnräume in Richtung der Lärmquellen nur mit erheblichen schalltechnischen Minderungsmaßnahmen ausgeführt werden dürfen, die zudem im Fall einer gerichtlichen Überprüfung
gegebenenfalls nicht standhalten. Ohne eine Verlegung der Grillhütte und des Bolzplatzes ist eine
Wohnbebauung im nordwestlichen Bereich des Plangebiets nicht umsetzbar.
Durch diese Restriktionen ergibt sich, dass aktuell nur ein Teilbereich für ca. 20 Grundstücke umsetzbar ist. (siehe Anlage) Es besteht derzeit eine sehr hohe Nachfrage auf dem Grundstücksmarkt, so dass der verbliebene Bereich dennoch kurzfristig umgesetzt werden soll. Die bisher geplante Erschließung von Norden ist in Anbetracht der Änderung städtebaulich nicht vertretbar und
darüber hinaus sehr aufwendig und lässt sich für ein kleines Baugebiet mit nur 20 Wohneinheiten
wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Der dadurch notwendige Vollausbau des Blessemer Lichwegs bis
zur Einmündung Frenzenstraße mit breiterer Fahrbahn sowie begleitendem Geh- und Radweg auf
einer Länge von etwa 1000m einschließlich eines Neubaus der Brücke über den Lechenicher Mühlengraben verursacht erhebliche Kosten. Bereits bei einer Anliegerstraße muss mit Kosten von
durchschnittlich 130€ /m² gerechnet werden. Auch sind die Lage und die Größe des Versickerungsbeckens für das verkleinerte Baugebiet nicht mehr angemessen. Aus diesem Grund muss
eine Umplanung erfolgen, welche sowohl die Flächennutzungsplanänderung betrifft, als auch den
Bebauungsplan. Als wirtschaftliche Erschließungsmöglichkeit bieten sich die Verlängerung der der
bereits vorhandenen und derzeit direkt am landwirtschaftlich genutzten Freiraum endenden Stichstraßen Am Kolbesmaar und Am Heisterfeld an. Die Verwaltung hat einen entsprechende Städtebaulichen Entwurf angefertigt (siehe Anlage), auf dessen Grundlage die weitere Planung erfolgen
kann. Durch die wesentlichen Änderungen der Grundzüge der städtebaulichen Planung ist sowohl
im Flächennutzungsplanäderungsverfahren als auch im Bebauungsplanverfahren eine erneute
Offenlage gemäß §§ 3(2) und 4(2) Baugesetzbuch erforderlich.
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Weiterhin sollen zur weiteren Kompensation des unzweifelhaft bestehenden Baulandbedarfs, insbesondere für zuzugswillige junge Familien, die Potenziale des Flächennutzungsplanes im Westen
von Lechenich prioritär aktiviert werden.
(Erner)
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