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Allgemeine Vorlage (Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995; hier: 2. Änderungssatzung der Abfallentsorgungssatzung bzw. 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995;
hier: 2. Änderungssatzung  der Abfallentsorgungssatzung bzw. 4. Änderungssatzung der
       Gebührensatzung) Allgemeine Vorlage (Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995;
hier: 2. Änderungssatzung  der Abfallentsorgungssatzung bzw. 4. Änderungssatzung der
       Gebührensatzung) Allgemeine Vorlage (Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995;
hier: 2. Änderungssatzung  der Abfallentsorgungssatzung bzw. 4. Änderungssatzung der
       Gebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler/Herr Wolfram BE: Herr Lützler/Herr Wolfram Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 46/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 14.05.1998 04.06.1998 TOP: Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995; hier: 2. Änderungssatzung der Abfallentsorgungssatzung bzw. 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung I. Sach- und Rechtslage: Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nr. 30/98 einen Sachstandsbericht über die derzeitige Abfallentsorgungssituation in der Gemeinde Kreuzau gegeben. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes hat der Umweltausschuß folgende Beschluß-empfehlungen gefaßt: Sperrmüllentsorgung: „Der derzeitige Modus der Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird beibehalten. Da der bisherige Vertrag ausgelaufen ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Braun & Trienekens einen neuen Vertrag abzuschließen, in dem die Firma Braun & Trienekens beauftragt wird, nun mindestens 12 Sperrmüllabfuhren jährlich durchzuführen. Sollten aufgrund eventuell größerer Nachfrage weitere Termine notwendig werden, so wird die Verwaltung ermächtigt, das Abfuhrunternehmen hierzu zu beauftragen. Es wird weiterhin festgelegt, daß die Wartezeit des Bürgers acht Wochen von der Annahme bis zur Entsorgung nicht übersteigen sollte. Die festgesetzte Gebühr in Höhe von 20,00 DM wird beibehalten.“ Grünabfallentsorgung: „Zur Erweiterung des Entsorgungsangebotes im Bereich der Grünabfälle wird in der Gemeinde Kreuzau eine zentrale Annahmestelle für diese Abfälle eingerichtet. Diese zentrale Annahmestelle für Grünabfälle wird jeden Samstag eingerichtet. Im Jahre 1998 wird diese Sammelstelle für den Zeitraum 01.07.1998 bis 31.10.1998 eingerichtet. Die zentrale Annahmestelle für die Grünabfälle wird im Ortsteil Kreuzau eingerichtet, ein turnusmäßiger Wechsel in andere Ortsteile findet nicht statt. Als Nutzungsgebühr für die Anlieferung der Grünabfälle sind folgende Beträge zu zahlen: a) Pkw-Kofferraum: b) Kofferraum Kombi: c) Anhänger: 5,00 DM 10,00 DM 10,00 DM“ Tausch der Abfallbehälter: 2 In der Bürgerbroschüre bezüglich der Umstellung der Abfallentsorgung zum 01.07.1995, die der Umweltausschuß in seiner zweiten Sitzung am 21.02.1995 zusammengestellt hat, ist aufgeführt, daß ein späterer Tausch der Abfallgefäße ab dem 01.01.1996 gebührenpflichtig ist. Diese Festlegung wurde dann jedoch weder in der Satzung über die Abfallentsorgung noch in der Gebührensatzung festgelegt. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die nachstehende Regelung in die Gebührensatzung mit aufzunehmen. „Für den Tausch der Abfallbehälter wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 DM erhoben. Für den Fall, daß die Ausgabe, die Rücknahme oder der Tausch der Abfallbehälter durch den Bauhof vorgenommen wird, ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 DM zu entrichten.“ Windelsäcke: „Familien mit Kleinkindern erhalten auf Antrag für die ersten drei Lebensjahre für jedes Kind einen Beistellsack pro Monat. Die Ausgabe erfolgt kalenderjährlich. Voraussetzung ist jedoch, daß der Haushalt über eine 120 l Restmülltonne verfügt. Die getroffenen Regelungen gelten ebenfalls für pflegebedürftige Bürger, die durch ärztliches Attest nachweisen, daß ein Bedarf besteht.“ Diese, durch den Umweltausschuß mehrheitlich getroffenen Beschlußvorschläge sind nunmehr in die Abfallentsorgungssatzung sowie in die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung einzuarbeiten. Ich habe deshalb einen Entwurf der 2. Satzungsänderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 sowie einen Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau vorbereitet und bitte, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Veröffentlichung der Änderungssatzungen stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlußvorschlag: 1. Der derzeitige Modus der Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird beibehalten. Da die bisherige Vereinbarung über die Art der Sperrmüllentsorgung ausgelaufen ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Braun & Trienekens einen neuen Vertrag abzuschließen, in dem die Firma Braun & Trienekens beauftragt wird, nun mindestens 12 Sperrmüllabfuhren jährlich durchzuführen. Sollten aufgrund eventuell größerer Nachfrage weitere Termine notwendig werden, so wird die Verwaltung ermächtigt, das Abfuhrunternehmen hierzu zu beauftragen. Es wird weiterhin festgelegt, daß die Wartezeit des Bürgers acht Wochen von der Annahme bis zur Entsorgung nicht übersteigen sollte. Die festgesetzte Gebühr in Höhe von 20,00 DM wird beibehalten. 3 2. Die zweite Satzung vom zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 09.06.1995 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 3. Die vierte Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.06.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: