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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von sog. öffentlichen Hotspots, Dringlichkeitsantrag (Sperrfrist gem. § 2 Geschäftsordnung des Rates))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
23.06.16, 15:01
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von sog. öffentlichen Hotspots, Dringlichkeitsantrag
(Sperrfrist gem. § 2 Geschäftsordnung des Rates)) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von sog. öffentlichen Hotspots, Dringlichkeitsantrag
(Sperrfrist gem. § 2 Geschäftsordnung des Rates))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 338/2016 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 20.06.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 28.06.2016 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 30.08.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Einrichtung von sog. öffentlichen Hotspots, Dringlichkeitsantrag (Sperrfrist gem. § 2 Geschäftsordnung des Rates) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag unterlag der Sperrfrist des § 2 der Geschäftsordnung des Rates. Neben der Net.Cologne und der Unitymedia bietet nun auch die Deutsche Telekom AG (DTAG) seit neuestem ebenfalls eine Lösung für ein öffentliches WLAN-Netz an. Das entsprechende Produkt heiß Public WLAN 4.0. Die städtische Wirtschaftsförderung hat bereits Kontakt zur DTAG aufgenommen und wird nun in einem persönlichen Gespräch - zeitnah nach der Sommerpause prüfen, mit welchen Kosten und Aufwand das Produkt an den drei in Rede stehenden Standorten in Erftstadt umgesetzt werden kann. (Erner) -2-