Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Beschlussvorlage (Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung) Beschlussvorlage (Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 155/2016 1. Ergänzung Az.: -2- Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 22.08.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 07.09.2016 beschließend 13.09.2016 beschließend Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 20.000 Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Allg. Finanzwirtschaft Sachkonto: Sach- u. Dienstleistungsaufwand Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Mittel stehen zur Verfügung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung beauftragt einen externen Gutachter, interne Abläufe zwischen den Eigenbetrieben (Straßen und Immobilien) und der Kernverwaltung organisatorisch untersuchen zu lassen und Vorschläge zu erarbeiten, diese Abläufe zu optimieren und deren monetäre Auswirkungen darzustellen. Zudem sollte aufgezeigt werden, welche Synergien und Einsparungen durch die Eingliederung der Eigenbetriebe entstehen. oder 2. Die Eigenbetriebe bleiben in ihrer Grundstruktur bestehen. Es sollen jedoch neue und verlässliche Regeln zwischen Kernverwaltung und Eigenbetriebe geschaffen und eingeführt werden. Außerdem soll untersucht werden, ob durch die Zusammenlegung von Aufgaben Synergien und Einsparungen realisiert werden können. Es muss sichergestellt werden, dass eine transparente Führung gewährleistet wird. Begründung: Die Anträge 455/2014 (Auflösung Eigenbetrieb Straßen) und 42/2015 (Auflösung Eigenbetrieb Immobilien) wurden Ende 2014 bzw. Anfang 2015 zunächst durch die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe beantwortet. Mit einem Schreiben des Bürgermeisters vom 12.10.2015 an alle Fraktionsvorsitzenden der Stadt Erftstadt wurde die Projektleitung auf den Kämmerer der Stadt übertragen. Gleichzeitig wurde dem Schreiben des Bürgermeisters ein im Verwaltungsvorstand abgestimmter Projektplan beigefügt. Dieser Projektplan wurde dann am 11.01.2016 im Rahmen eines sog. „runden Tisches“, zusammen mit den Fraktionen und der Verwaltung, besprochen. U. a. wurde festgelegt, wie bei der Begutachtung der Situation der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien zunächst vorgegangen werden soll. Mit der Vorlage 155/2016 vom 23.02.2016 wurde dann die Firma BDO aus Bonn mit der bilanziellen Betrachtung der möglichen Eingliederung der Eigenbetriebe in die Kernverwaltung in einem ersten Schritt beauftragt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse und der Feststellung, ob eine Eingliederung der Eigenbetriebe bilanziell überhaupt möglich ist, wurden weitere Verfahrensschritte vorbehalten. Die Firma BDO kommt in ihrem Gutachten zu folgendem Ergebnis: „Die Aufgaben zum Beispiel des Eigenbetriebes Straßen können bei Umsetzung der organisatorischen und personellen Fragen jederzeit auch von der Stadtverwaltung erfüllt werden. Synergieeffekte, vereinfachte Abstimmungsarbeiten und schlankere Bearbeitungswege sprechen aus unserer Sicht durchaus für die Eingliederung. Gleiches gilt im Prinzip auch für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.“ (vgl. Gutachten Seite 18). Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass durch eine mögliche Eingliederung der Eigenbetriebe in die Kernverwaltung, verursacht durch die verschiedenen Bilanzierungsmethoden, ein höherer Abschreibungsbedarf entsteht (der zusätzliche Abschreibungsbedarf wird in der Sitzung mündlich dargelegt, da die genauen Ergebnisse noch ermittelt werden). Inwieweit dieser Abschreibungsbedarf durch mögliche Synergien (weniger Personal, weniger Abstimmung, keine Prüfungskosten etc.) zum Teil oder evtl. auch ganz gedeckt werden kann, müsste in einem weiteren Schritt untersucht werden. In Anlehnung an die ursprünglichen Anträge bevorzuge ich, die monetären und organisatorischen Auswirkungen einer Eingliederung der Eigenbetriebe in die Kernverwaltung begutachten zu lassen. In Vertretung (Knips) -2-