Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 155/2016 1. Ergänzung
Az.: -2-
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 22.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
07.09.2016
beschließend
13.09.2016
beschließend
Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
20.000
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Allg. Finanzwirtschaft
Sachkonto:
Sach- u. Dienstleistungsaufwand
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Mittel stehen zur Verfügung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung beauftragt einen externen Gutachter, interne Abläufe zwischen den Eigenbetrieben (Straßen und Immobilien) und der Kernverwaltung organisatorisch untersuchen
zu lassen und Vorschläge zu erarbeiten, diese Abläufe zu optimieren und deren monetäre
Auswirkungen darzustellen. Zudem sollte aufgezeigt werden, welche Synergien und Einsparungen durch die Eingliederung der Eigenbetriebe entstehen.
oder
2. Die Eigenbetriebe bleiben in ihrer Grundstruktur bestehen. Es sollen jedoch neue und verlässliche Regeln zwischen Kernverwaltung und Eigenbetriebe geschaffen und eingeführt
werden. Außerdem soll untersucht werden, ob durch die Zusammenlegung von Aufgaben
Synergien und Einsparungen realisiert werden können. Es muss sichergestellt werden,
dass eine transparente Führung gewährleistet wird.
Begründung:
Die Anträge 455/2014 (Auflösung Eigenbetrieb Straßen) und 42/2015 (Auflösung Eigenbetrieb
Immobilien) wurden Ende 2014 bzw. Anfang 2015 zunächst durch die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe beantwortet.
Mit einem Schreiben des Bürgermeisters vom 12.10.2015 an alle Fraktionsvorsitzenden der Stadt
Erftstadt wurde die Projektleitung auf den Kämmerer der Stadt übertragen. Gleichzeitig wurde dem
Schreiben des Bürgermeisters ein im Verwaltungsvorstand abgestimmter Projektplan beigefügt.
Dieser Projektplan wurde dann am 11.01.2016 im Rahmen eines sog. „runden Tisches“, zusammen mit den Fraktionen und der Verwaltung, besprochen. U. a. wurde festgelegt, wie bei der Begutachtung der Situation der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien zunächst vorgegangen werden soll.
Mit der Vorlage 155/2016 vom 23.02.2016 wurde dann die Firma BDO aus Bonn mit der bilanziellen Betrachtung der möglichen Eingliederung der Eigenbetriebe in die Kernverwaltung in einem
ersten Schritt beauftragt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse und der Feststellung, ob eine Eingliederung der Eigenbetriebe bilanziell überhaupt möglich ist, wurden weitere Verfahrensschritte
vorbehalten.
Die Firma BDO kommt in ihrem Gutachten zu folgendem Ergebnis:
„Die Aufgaben zum Beispiel des Eigenbetriebes Straßen können bei Umsetzung der organisatorischen und personellen Fragen jederzeit auch von der Stadtverwaltung erfüllt werden. Synergieeffekte, vereinfachte Abstimmungsarbeiten und schlankere Bearbeitungswege sprechen aus unserer
Sicht durchaus für die Eingliederung.
Gleiches gilt im Prinzip auch für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.“ (vgl. Gutachten Seite 18).
Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass durch eine mögliche Eingliederung der Eigenbetriebe in die Kernverwaltung, verursacht durch die verschiedenen Bilanzierungsmethoden, ein höherer
Abschreibungsbedarf entsteht (der zusätzliche Abschreibungsbedarf wird in der Sitzung mündlich
dargelegt, da die genauen Ergebnisse noch ermittelt werden). Inwieweit dieser Abschreibungsbedarf durch mögliche Synergien (weniger Personal, weniger Abstimmung, keine Prüfungskosten
etc.) zum Teil oder evtl. auch ganz gedeckt werden kann, müsste in einem weiteren Schritt untersucht werden.
In Anlehnung an die ursprünglichen Anträge bevorzuge ich, die monetären und organisatorischen
Auswirkungen einer Eingliederung der Eigenbetriebe in die Kernverwaltung begutachten zu lassen.
In Vertretung
(Knips)
-2-