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Beschlussvorlage (Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtungen in Erftstadt - Interessensbekundungsverfahren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Beschlussvorlage (Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtungen in Erftstadt - Interessensbekundungsverfahren) Beschlussvorlage (Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtungen in Erftstadt - Interessensbekundungsverfahren) Beschlussvorlage (Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtungen in Erftstadt - Interessensbekundungsverfahren)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 423/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 16.08.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Feldmann gez. Schürgers Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 Termin 08.09.2016 BM Bemerkungen beschließend Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtungen in Erftstadt - Interessensbekundungsverfahren Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Möglichkeiten der Übernahme von neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu prüfen und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Stadt Erftstadt wird, um den geltenden Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können, ihr bisheriges Angebot an Betreuungsplätzen erweitern. Zusätzlich zu dem bestehenden Betreuungsangebot müssen drei bis vier neue Kindertageseinrichtungen (3- bis 6gruppig) mit insgesamt 86 u3- und 115 ü3-Plätzen und inklusiver Betreuung (Bedarf bis 2020 13 u3 und 17 ü3 Plätze) in den Stadtteilen Kierdorf, Liblar und Lechenich geschaffen werden. Um der gesetzlichen Anforderung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Erftstadt gerecht zu werden, soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, um geeignete freie Träger – ggf. mit Investor und Grundstück – zu finden, die entsprechende Betreuungsplätze schaffen. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen freie Träger für die Kindertageseinrichtungen gefunden werden können und einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung - ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt. Das Interessenbekundungsverfahren ist klar zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren abzugrenzen und ersetzt dieses nicht. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und die Interessenten sowie die Stadt nicht an die Interessenbekundungen gebunden sind. Für die Abgabe von Interessenbekundungen ist eine Frist von einem Monat zu gewähren. Die Interessenbekundung soll - die Art der Aufgabenerfüllung darlegen und - eine Preisschätzung und deren maßgebliche Faktoren angeben, zu dem die Interessenten bereit wären, die Aufgabe zu erfüllen. Die Haushaltsentwicklung (vgl. auch V 48/2016 1. Erg. und V 250/2016) des laufenden wie auch der folgenden Jahre stellt sich bekanntlich für die Stadt Erftstadt als große Herausforderung dar. Deshalb ist es das grundsätzliche Ziel, Träger zu gewinnen, die den gesetzlichen Trägeranteil vollständig selbst finanzieren. Es werden Träger gesucht, welche die Voraussetzungen für die Übernahme einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfüllen und ein grundsätzliches Interesse an dem Betrieb von Einrichtungen haben. Folgende freien Träger sollen von Seiten der Verwaltung angeschrieben werden: AWO Regionalverband Rhein-Erft und Euskirchen ASB Regionalverband Erft/Düren Caritasverband Rhein-Erft Diakonie Michaelshoven DRK Rhein-Erft Füngeling Kita Router Lebenshilfe Rhein Erft, Der Paritätischer Rhein-Erft Kreis Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren wird neben dem Anschreiben konkreter Träger auch öffentlich bekannt gemacht. Die gesuchten freien Träger müssen folgende Voraussetzungen für die Übernahme einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen:    Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte und im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Dauerhafte Leistungsfähigkeit, die nach § 20 KiBiz gesetzlich festgeschriebenen Trägeranteile zu entrichten. -2-          Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen in Erftstadt vorhandenen Tageseinrichtungen bei der bedarfsentsprechenden Belegung der Plätze. Bereitschaft, die Aufnahmekriterien bedarfsorientiert und überkonfessionell zu gestalten sowie das Angebot der Kindertageseinrichtung den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben. Bereitschaft der Anbindung an den Kita-Navigator. Das Personal wird vom Träger eingestellt Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes(KiBiz) des Sozialgesetzbuches Achtes Buch und der Durchführungsverordnung KiBiz. Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger. Der Träger bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Die Öffnungszeiten sind bedarfsorientiert festzulegen. Der Träger rechnet die Verpflegungskosten der Kinder separat mit den Eltern ab. Der Interessensbekundung sollen folgende Unterlagen beigefügt sein:         Beschreibung des Vereins/Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung, ggf. Satzung des Vereins, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein/Träger, skizzierte Konzeption zur Organisation und Zusammenarbeit Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte, Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit, Erklärung zur Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile an den Kindpauschalen und ggf. an einer Miete. Bewertungsmatrix mit Gewichtung Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Interessenbekundung in Form einer Bewertungsmatrix herangezogen:  Wirtschaftlichkeit 50 % nachvollziehbare und transparente Kalkulation insbesondere zur Höhe der vom Träger erwarteten freiwilligen Zuschüsse der Stadt  Pädagogische Qualität 50 % Nachweis eines pädagogischen Konzeptes frühkindlicher Bildung unter besonderer Berücksichtigung des Themas Inklusion Nachweis eines Qualitätsentwicklungs- und –sicherungskonzeptes. In Vertretung (Lüngen) -3-