Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 423/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 16.08.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Feldmann
gez. Schürgers
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
Termin
08.09.2016
BM
Bemerkungen
beschließend
Trägerschaft für neue Kindertageseinrichtungen in Erftstadt - Interessensbekundungsverfahren
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung damit, die Möglichkeiten der Übernahme von neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu prüfen und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt wird, um den geltenden Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz
erfüllen zu können, ihr bisheriges Angebot an Betreuungsplätzen erweitern. Zusätzlich zu dem
bestehenden Betreuungsangebot müssen drei bis vier neue Kindertageseinrichtungen (3- bis 6gruppig) mit insgesamt 86 u3- und 115 ü3-Plätzen und inklusiver Betreuung (Bedarf bis 2020 13
u3 und 17 ü3 Plätze) in den Stadtteilen Kierdorf, Liblar und Lechenich geschaffen werden.
Um der gesetzlichen Anforderung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Erftstadt gerecht zu werden, soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, um geeignete freie
Träger – ggf. mit Investor und Grundstück – zu finden, die entsprechende Betreuungsplätze schaffen.
Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen
freie Träger für die Kindertageseinrichtungen gefunden werden können und einen umfassenden
Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung
-
ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt,
welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und
welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.
Das Interessenbekundungsverfahren ist klar zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren abzugrenzen und ersetzt dieses nicht. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um
die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und die Interessenten sowie die Stadt nicht an
die Interessenbekundungen gebunden sind.
Für die Abgabe von Interessenbekundungen ist eine Frist von einem Monat zu gewähren. Die Interessenbekundung soll
- die Art der Aufgabenerfüllung darlegen und
- eine Preisschätzung und deren maßgebliche Faktoren angeben, zu dem die Interessenten
bereit wären, die Aufgabe zu erfüllen.
Die Haushaltsentwicklung (vgl. auch V 48/2016 1. Erg. und V 250/2016) des laufenden wie auch
der folgenden Jahre stellt sich bekanntlich für die Stadt Erftstadt als große Herausforderung dar.
Deshalb ist es das grundsätzliche Ziel, Träger zu gewinnen, die den gesetzlichen Trägeranteil vollständig selbst finanzieren.
Es werden Träger gesucht, welche die Voraussetzungen für die Übernahme einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfüllen und ein grundsätzliches Interesse an dem Betrieb von Einrichtungen
haben.
Folgende freien Träger sollen von Seiten der Verwaltung angeschrieben werden:
AWO Regionalverband Rhein-Erft und Euskirchen
ASB Regionalverband Erft/Düren
Caritasverband Rhein-Erft
Diakonie Michaelshoven
DRK Rhein-Erft
Füngeling Kita Router
Lebenshilfe Rhein Erft,
Der Paritätischer Rhein-Erft Kreis
Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren wird neben dem Anschreiben konkreter Träger auch öffentlich bekannt gemacht.
Die gesuchten freien Träger müssen folgende Voraussetzungen für die Übernahme einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen:
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte und im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Dauerhafte Leistungsfähigkeit, die nach § 20 KiBiz gesetzlich festgeschriebenen Trägeranteile zu entrichten.
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Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen in Erftstadt vorhandenen Tageseinrichtungen
bei der bedarfsentsprechenden Belegung der Plätze.
Bereitschaft, die Aufnahmekriterien bedarfsorientiert und überkonfessionell zu gestalten
sowie das Angebot der Kindertageseinrichtung den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben.
Bereitschaft der Anbindung an den Kita-Navigator.
Das Personal wird vom Träger eingestellt
Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes(KiBiz)
des Sozialgesetzbuches Achtes Buch und der Durchführungsverordnung KiBiz.
Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger.
Der Träger bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.
Die Öffnungszeiten sind bedarfsorientiert festzulegen.
Der Träger rechnet die Verpflegungskosten der Kinder separat mit den
Eltern ab.
Der Interessensbekundung sollen folgende Unterlagen beigefügt sein:
Beschreibung des Vereins/Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung,
ggf. Satzung des Vereins,
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein/Träger,
skizzierte Konzeption zur Organisation und Zusammenarbeit
Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,
Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,
Erklärung zur Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile an den Kindpauschalen und ggf.
an einer Miete.
Bewertungsmatrix mit Gewichtung
Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Interessenbekundung in Form einer Bewertungsmatrix herangezogen:
Wirtschaftlichkeit 50 %
nachvollziehbare und transparente Kalkulation insbesondere zur Höhe der vom Träger erwarteten
freiwilligen Zuschüsse der Stadt
Pädagogische Qualität 50 %
Nachweis eines pädagogischen Konzeptes frühkindlicher Bildung unter besonderer Berücksichtigung des Themas Inklusion
Nachweis eines Qualitätsentwicklungs- und –sicherungskonzeptes.
In Vertretung
(Lüngen)
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