Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 391/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 03.08.2016
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
08.09.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt
Nachwahl beratender Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Leitung der Erziehungsberatungsstelle wird beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
2. Die aktuelle Satzung wird unter § 4 Absatz (3) wie folgt ergänzt:
…
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
…
i) der/die Leiter/in der Erziehungsberatungsstelle Erftstadt des Caritasverbands Rhein-Erft
…
Für die Mitglieder c) bis i) ist je ein/eine persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
3. Als beratende Mitglieder nach § 4 Abs.(3) i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt
werden gewählt:
als ordentliches Mitglied Frau Dr. Britta Schmitz
als Vertreterin Frau Ulrike Wirtz
Begründung:
Der bisherige Leiter der Erziehungsberatungsstelle wird zum 30.09.2016 in den wohlverdienten
Ruhestand gehen aber weiterhin als gewählter Vertreter des Caritasverbandes für den Rhein-ErftKreis im Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt mitarbeiten. Wünschenswert ist darüber hinaus
die beratende Einbeziehung der Leitung der Erziehungsberatungsstelle in den Jugendhilfeausschuss.
Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten
Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW
und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt besetzt.
Frau Dr. Schmitz wird zum 01.10.16 die neue Leitung der Erziehungsberatungsstelle übernehmen,
Frau Wirtz ist die stellvertretende Leitung.
In Vertretung
(Lüngen)
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