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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
08.09.16, 08:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 271/2016 1. Ergänzung Az.: 61.21-20/152 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 01.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Auf Wunsch des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (Sitzung am 07.06.2016) sollen die verkehrlichen Auswirkungen bei Umsetzung des geplanten Wohngebietes auf die Zufahrtsstraßen (Brühler Straße, Max-Planck-Straße und Carl-Schurz-Straße) näher dargestellt werden (siehe Anlage). In Vertretung (Hallstein) -2-