Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
08.09.16, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 271/2016 1. Ergänzung
Az.: 61.21-20/152
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 01.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, nebst Begründung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Auf Wunsch des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (Sitzung am
07.06.2016) sollen die verkehrlichen Auswirkungen bei Umsetzung des geplanten Wohngebietes
auf die Zufahrtsstraßen (Brühler Straße, Max-Planck-Straße und Carl-Schurz-Straße) näher dargestellt werden (siehe Anlage).
In Vertretung
(Hallstein)
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