Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
08.09.16, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 271/2016
Az.: 61.21-20/152
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.05.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
07.06.2016
vorberatend
30.08.2016
vorberatend
Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, nebst Begründung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 12.06.2012 für das ehemalige Betriebsgelände der Firma Zervos beschlossen, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 210/2012).
Am 11.02.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Versammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Öffentliche Belange fand in der Zeit vom 26.01.2016 bis 25.02.2016 statt.
Auf Grundlage des beschlossenen und in der Öffentlichen Versammlung vorgestellten städtebaulichen Entwurfs sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Verwaltung
einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Nach dem Entwurf ist überwiegend eine zwingend zweigeschossige Bebauung für freistehende Einfamilien- und Doppelhausbebauung geplant. Mehrfamilienhausbebauung ist an der Carl-Schurz-Straße, Max-Planck-Straße und im nordwestlichen Plangebiet möglich.
Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-PlanckStraße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich gesichert. Mit Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-PlanckStraße wird über die endgültige Hauptzufahrt entschieden.
Zur Schaffung eines homogenen attraktiven Wohngebietes wurde darüber hinaus ein Gestaltungshandbuch entwickelt, das auf Grundlage der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Vorgaben zur Dachform, zur Fassadengestaltung, zu Nebenanlagen und zu den Einfriedungen enthält. Die Anwendung des Gestaltungshandbuches wird über einen städtebaulichen Vertrag mit den derzeitigen Grundstückseigentümern gesichert.
Der vorliegende Entwurf nebst Begründung kann nunmehr beschlossen und der nächste Verfahrensschritt, d.h. die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf (verkleinert)
den Entwurf der Begründung sowie die Niederschrift der Öffentlichen Versammlung einschl. der
Stellungnahmen in Papierform. Die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen. Auf
Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf
Gestaltungshandbuch
Begründung
Niederschrift der Öffentlichen Versammlung einschl. Stellungnahmen
Relevante Umweltbelange (nur SD-Net)
Artenschutzfachliche Vorprüfung (ASP I). (nur im SD-Net)
Verkehrsgutachterliche Stellungnahme (nur im SD-Net)
Erkundung des Untergrundes -Fa. Zervos- (nur SD-Net)
In Vertretung
-2-
(Hallstein)
-3-