Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
749 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Brühler Straße, E.-Liblar (BP 152)
VERKEHRSGUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Erläuterungsbericht
Im Auftrag der
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
bearbeitet durch
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt
gez. i.A. Sebastian
i.A. Dipl.-Ing. Ralf Sebastian
Erftstadt, im Dezember 2015
© F. Fischer Ing.-Büro GmbH
21582.01 / 10077174
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Aufgabenstellung / Untersuchungsgebiet
5
2.
Planungsgrundlagen
7
3.
Schätzung des Verkehrsaufkommens für das Bebauungsplangebiet zum BP 152
10
3.1.
Erschließungsgebiet BP 152
10
3.2.
Brühler Straße, zwischen Einmündung „Am Vogelsang“ und Haus Nr. 40
11
4.
Verkehrsverteilung
13
5.
Verkehrsqualität des künftigen Knotenpunktes Brühler Straße/Am Vogelsang/BP 152 15
6.
Analyse der verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahmen des Verkehrskonzepts IVV 17
7.
Fazit und Bewertung
19
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1-1:
Übersicht B-Plangebiet BP 152 „Brühler Straße“
5
Abb. 2-1:
Verkehrsbelastungen in Kfz DTV [100] Analyse-Null-Fall 2014, (Verkehrskonzept IVV)
7
Abb. 2-2:
Spitzenstundengesamtverkehr Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang
8
Abb. 2-3:
Spitzenstündliche Verkehrsbelastung (Kfz/Sph), KP Brühler Straße/Am Vogelsang
9
Abb. 3-1:
Tagesverkehrsstärken Untersuchungsgebiet
11
Abb. 4-1:
Spitzenstündliche Verkehrsbelastung [Kfz/h], KP Brühler Straße/Am Vogelsang/BP 152
14
Abb. 5-1:
Ergebnis der Leistungsfähigkeitsberechnung
16
Abb. 6-1:
Übersicht – Auswirkungen Planfall 2, Verkehrskonzept IVV
17
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3-1: Kfz-Fahrten/d – Bewohnerverkehr, Erschließungsgebiet BP 152
10
Tab. 3-2: Kfz-Fahrten/d – Bewohnerverkehr, Brühler Straße Einmündung „Am Vogelsang“–Haus Nr.40 12
Tab. 5-1: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage
15
1.
Aufgabenstellung / Untersuchungsgebiet
Die Stadt Erftstadt plant die Erschließung des Bebauungsplangebiets Nr. 152 „Brühler Straße“. Das BPlangebiet befindet sich im Norden von Erftstadt-Liblar und wird begrenzt durch die Carl-Schurz-Straße,
Max-Planck-Straße sowie der Brühler Straße. Die Erschließung des zu bebauenden Plangebietes erfolgt
allein von der Brühler Straße aus (siehe Abb. 1-1).
Abb. 1-1:
Übersicht B-Plangebiet BP 152 „Brühler Straße“
Nach Angabe der Stadt Erftstadt ist hinsichtlich der Bebauung des Wohngebiets von 23 Einfamilienhäusern und 5 Mehrfamilienhäusern mit bis zu 7 Wohneinheiten auszugehen. Bis auf 3 Einfamilienhäusern,
5
die direkt an die Brühler Straße angebunden sind, werden alle weiteren Häuser über die Erschließungsstraße erschlossen.
Die Aufgabe dieser verkehrsgutachterlichen Stellungnahme besteht darin, die Mehrbelastungen aus dieser Erschließung zu quantifizieren und die verkehrlichen Auswirkungen im unmittelbar angrenzenden
Straßennetz zu beurteilen.
Interessant ist zudem die Frage der verkehrlichen Auswirkungen vor dem Hintergrund der im bestehenden
„Verkehrskonzept Erftstadt-Liblar“ (Ergebnisbericht der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG vom 14.
August 2015) diskutierten und untersuchten Planfälle im Sinne von Verkehrsführungsvarianten sowie im
Hinblick auf das daraus hergeleitete „Maßnahmenkonzept MIV“. Dabei ist insbesondere der mögliche
Lückenschluss zwischen der Brühler Straße und der Max-Planck-Straße zu beachten.
6
2.
Planungsgrundlagen
Als Planungs- und Beurteilungsgrundlagen standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
§
Städtebauliches Konzept als Lageplan zum „Bebauungsplan Nr. 152 – Erftstadt-Liblar, Brühler
Straße“ (BP 152) im Maßstab 1:500,
§
„Verkehrskonzept Erftstadt-Liblar“ als Ergebnisbericht der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG
vom 14. August 2015,
In dem Verkehrskonzept wurden gemäß eines „Analyse-Null-Falls 2014“ die vorhandenen Verkehrsbelastungen für das Straßennetz von Erftstadt-Liblar ermittelt. In der folgenden Abbildung sind die Verkehrsbelastungen für die umliegenden Straßen des Erschließungsgebiets dargestellt (siehe Abb. 2-1).
Abb. 2-1:
Verkehrsbelastungen in Kfz DTV [100] Analyse-Null-Fall 2014, (Verkehrskonzept IVV)
Für die Brühler Straße zwischen „Am Hahnacker“ und „Am Vogelsang“ beträgt demnach die Tagesverkehrsstärke 1.700 Kfz/24h, für die Straße „Am Vogelsang“ beträgt die Tagesverkehrsstärke 1.800 Kfz/24h.
Nach der Einmündung der Straße „Am Vogelsang“ verläuft die Brühler Straße als Stichstraße weiter in
östliche Richtung. Für den Abschnitt Einmündung „Am Vogelsang“ bis zum Ende der Brühler Straße am
Haus Nr. 40 wurden in dem Verkehrskonzept Erftstadt-Liblar keine Verkehrsbelastungen angegeben. Da
die Brühler Straße als Stichstraße in östlicher Richtung endet korrespondiert das Verkehrsaufkommen in
diesem Abschnitt mit dem Verkehr des vorherigen Abschnitts der Brühler Straße sowie des Verkehrs auf
7
der Straße „Am Vogelsang“. Die Differenz dieser Verkehrsbelastungen (100 Kfz/24h) wird daher als Verkehrsaufkommen des betreffenden Abschnitts der Brühler Straße angesetzt.
Der Anteil der Spitzenstunde am Tagesverkehrsaufkommen beträgt erfahrungsgemäß zwischen 8 und
10 %. Damit die spätere Berechnung im Rahmen des Leistungsfähigkeitsnachweises zur sicheren Seite
hin ausfällt, wird ein Anteil von 10 % angenommen.
Die Spitzenstundenbelastungen an dem Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang ergeben sich wie
folgt (siehe Abb. 2-2).
Abb. 2-2:
Spitzenstundengesamtverkehr Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang
Die Annahme, dass sich der Gesamtverkehr in der Spitzenstunde hälftig auf Ziel- und Quellverkehr aufteilt, wurde mit der Annahme ergänzt, dass der Ziel- und Quellverkehr der östlichen Brühler Straße zu 60
% in/aus Richtung westliche Brühler Straße und zu 40% in/aus Richtung „Am Vogelsang“ zu- und abfließt.
Daraus resultieren die spitzenstündlichen Verkehrsbelastungen für diesen Knotenpunkt wie folgt. (siehe
Abb. 2-3)
8
Abb. 2-3:
Spitzenstündliche Verkehrsbelastung (Kfz/Sph), KP Brühler Straße/Am Vogelsang
9
3.
Schätzung des Verkehrsaufkommens für das Bebauungsplangebiet zum BP 152
Im Rahmen der verkehrsplanerischen Schätzung des Verkehrsaufkommens für das Plangebiet des „Bebauungsplanes Nr. 152 – Erftstadt-Liblar, Brühler Straße“ (BP 152) wird der aus dem Wohngebiet resultierende neu und zusätzlich entstehende Ziel- und Quellverkehr berechnet.
Die Berechnungen basieren auf den durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) herausgegebenen „Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“, Ausgabe 2006. Die hier ermittelten Werte unterliegen teilweise einer sehr großen Bandbreite und sind durch
ortsbezogene Einschätzungen zu objektivieren. Nach diesen Hinweisen lässt sich eine Von-bis-Spanne
des Quell- und Zielverkehrs ermitteln, in deren Rahmen sich die Verkehrsmengen in der Wirklichkeit einstellen werden. Da im Rahmen dieser Untersuchung die Werte des induzierten Verkehrs für die sich daran
anschließende verkehrstechnische Berechnung der Leistungsfähigkeit des zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße/Erschließungsstraße BP 152 benötigt werden, ist eine Spannbreite eines zukünftigen Verkehrsaufkommens wenig hilfreich. Aus diesem Grund wurde das prognostizierte Aufkommen grundsätzlich mit ortsspezifisch gewählten Richtwerten im Bereich der von der FGSV herausgegebenen Werte berechnet.
3.1.
Erschließungsgebiet BP 152
Im Bereich des Erschließungsgebiets, die über die Zufahrtstraße mit Anbindung an die Brühler Straße
erschlossen werden, befinden sich 20 Einfamilienhäuser und 5 Mehrfamilienhäuser (7 Wohneinheiten).
Demnach ist also von 55 Wohneinheiten auszugehen.
Zur Bestimmung des Verkehrsaufkommens wird auf Basis der 55 Wohneinheiten, mit der daraus herleitbaren, durchschnittlichen Anzahl der Bewohner und Kunden/Besucher sowie deren Mobilitätsverhalten die
Anzahl der Kfz-Fahrten pro Tag [Kfz-Fahrten/d] berechnet.
Tab. 3-1: Kfz-Fahrten/d – Bewohnerverkehr, Erschließungsgebiet BP 152
Nettobauland
Bezeichnung
Städtebauliches
Konzept (Vorentwurf)
20 Einfamilienhäuser,
5 Mehrfamilienhäuser
Bewohnerzahl
Wohneinheiten
[Stk.]
Richtwert für
Bewohner
[Bewohner/Stk.]
Anzahl
(gerundet)
55
gewählt: 2
110
MIVAnteil
PkwBesetzungsgrad
Anzahl
Wege/d
Richtwert
[%]
Richtwert
[-]
413
30 - 70
(gew.: 65)
1,2 - 1,3
(gew.: 1,25)
Wege pro Tag
Richtwert
[Wege/
Bewohner]
3,5 - 4,0
(gew.: 3,75)
KfzFahrten
pro Tag
215
10
Das Verkehrsaufkommen in einem solchen, nahezu reinen Wohngebiet ist im Wesentlichen durch Bewohnerverkehr geprägt. Der nicht von Bewohnern erzeugte Besucher- und Wirtschaftsverkehr ist demnach von untergeordneter Bedeutung, wird aber dennoch in geringem Maße wie folgt berücksichtigt:
■
Der Besucherverkehr beträgt ca. 5 % aller Wege der Bewohner – daraus ergeben sich bei einem
MIV-Anteil von 90 % und einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,3 insgesamt 15 Kfz-Fahrten pro Tag.
■
Der bewohnerbezogene Wirtschaftsverkehr kann mit 0,10 Kfz-Fahrten/Einwohner angesetzt werden – daraus ergibt sich demnach eine zusätzliche Anzahl von 11 Kfz-Fahrten pro Tag.
Die Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse für die unterschiedlichen Verkehrsarten ergibt insgesamt eine Anzahl von 241 Kfz-Fahrten pro Tag als zukünftiges Tagesverkehrsaufkommen für das Bebauungsplangebiet.
3.2.
Brühler Straße, zwischen Einmündung „Am Vogelsang“ und Haus Nr. 40
Drei der neuen Einfamilienhäuser des Erschließungsgebiets werden direkt an die Brühler Straße angebunden (siehe Abb. 3-1)
Abb. 3-1:
Tagesverkehrsstärken Untersuchungsgebiet
In der folgenden Tabelle werden wie im Punkt 3.1 die Kfz-Fahrten pro Tag ermittelt.
11
Tab. 3-2: Kfz-Fahrten/d – Bewohnerverkehr, Brühler Straße Einmündung „Am Vogelsang“–Haus Nr.40
Nettobauland
Bezeichnung
3 Einfamilienhäuser
Bewohnerzahl
MIVAnteil
PkwBesetzungsgrad
Anzahl
Wege/d
Richtwert
[%]
Richtwert
[-]
23
30 - 70
(gew.: 65)
1,2 - 1,3
(gew.: 1,25)
Wege pro Tag
Wohneinheiten
[Stk.]
Richtwert für
Bewohner
[Bewohner/Stk.]
Anzahl
(gerundet)
3
gewählt: 2
6
Richtwert
[Wege/
Bewohner]
3,5 - 4,0
(gew.: 3,75)
KfzFahrten
pro Tag
12
Nach Herleitung des Besucher- und Wirtschaftsverkehrs gemäß Punkt 3.1 sind hierfür noch zusätzliche 2
Kfz-Fahrten pro Tag zuzuaddieren.
Hieraus ergibt sich insgesamt eine Anzahl von 14 Kfz-Fahrten pro Tag als Tagesverkehrsaufkommen für
den von den neuen Wohnhäusern des Erschließungsgebiets ausgehenden Bewohnerverkehr des Abschnitts der Brühler Straße zwischen Einmündung „Am Vogelsang“ und Haus Nr. 40.
12
4.
Verkehrsverteilung
Für die Herleitung der Festlegungen zur Verkehrsverteilung wurden für den Verkehr der Zufahrtstraße des
Erschließungsgebiets folgende Annahmen getroffen:
■
Mit einem Anteil der Spitzenstunde am Tagesverkehrsaufkommen von 10 % (vgl. Kap. 2) und unter der Annahme, dass sich das Verkehrsaufkommen hälftig in Quell- und Zielverkehr aufteilt,
kann die spitzenstündliche Verkehrsbelastung wie folgt ermittelt werden:
■
o
Quellverkehr: 241 Kfz-Fahrten/Tag x 5,00 % ≈ 12 Kfz/Sph,
o
Zielverkehr: 241 Kfz-Fahrten/Tag x 5,00 % ≈ 12 Kfz/Sph.
Aufteilung des Quellverkehrs (gleiche Annahme gilt analog für den Zielverkehr):
o
70 % der Kraftfahrzeuge fahren vom Bebauungsplangebiet aus als Rechtsabbieger in die
Brühler Straße, um auf die Carl-Schurz-Straße zu gelangen. Damit ergibt sich eine Anzahl
von: 12 Kfz/Sph x 70 % ≈ 8 Kfz/Sph,
o
30 % der Kraftfahrzeuge fahren vom Bebauungsplangebiet aus direkt in die Straße „Am
Vogelsang“ in Richtung Süden. Damit ergibt sich eine Anzahl von: 12 Kfz/Sph x 30 % ≈ 4
Kfz/Sph.
Der Gesamtverkehr der 3 Wohnhäuser, die direkt an die Brühler Straße abgebunden sind, beträgt 14
Kfz/24h. Für die Spitzenstunde wurde vereinfacht je 1 Fahrzeug mit Ziel- und Quellrichtung westlicher
Brühler Straße und der Straße „Am Vogelsang“ angesetzt.
Daraus ergeben sich nach Überlagerung mit den bestehenden Verkehrsstärken (vgl. 2-3) folgende Verkehrsstärken als Grundlage für die verkehrstechnische Berechnung (siehe Abb. 4-1).
13
Abb. 4-1:
Spitzenstündliche Verkehrsbelastung [Kfz/h], KP Brühler Straße/Am Vogelsang/BP 152
Dieser Knotenstromplan bildet die Grundlage für die verkehrstechnische Untersuchung des Knotenpunkts.
14
5.
Verkehrsqualität des künftigen Knotenpunktes Brühler Straße/Am Vogelsang/BP 152
Auf der Basis der berechneten mittleren Wartezeiten für jeden Verkehrsstrom werden gemäß Handbuch
für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) 2015, Teil S 5 die in der folgenden Tabelle dargestellten Unterscheidungen im Hinblick auf die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs getroffen.
Tab. 5-1: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage
QSV
Mittlere
Erläuterung
Wartezeit w [s]
A
≤5
Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering.
B
≤ 10
Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme werden vom
bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten
sind gering.
C
≤ 15
Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müssen auf eine merkbare
Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten
sind spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich
seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine
starke Beeinträchtigung darstellt.
D
≤ 20
Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer muss Haltevorgänge, verbunden mit
deutlichen Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrsteilnehmer können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend
ein merklicher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser
wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil.
E
≤ 25
Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr
abbauen. Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende
Werte an. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum
Verkehrszusammenbruch führen. Die Kapazität wird erreicht.
F
> 25
Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem Verkehrsstrom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über einen längeren Zeitraum größer als
die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden sich lange, ständig wachsende Schlangen mit besonders hohen Wartezeiten. Diese Situation löst
sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet.
1)
Die Stufe F ist erreicht, wenn der Sättigungsgrad größer als 1 ist.
15
Insgesamt ergibt sich als Ergebnis der Leistungsfähigkeitsberechnung für den gesamten Knotenpunkt die
Qualitätsstufe B (siehe Abb. 5-1).
Abb. 5-1:
Ergebnis der Leistungsfähigkeitsberechnung
16
6.
Analyse der verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahmen des Verkehrskonzepts IVV
In dem Ergebnisbericht der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG zum Verkehrskonzept Erftstadt-Liblar
wurden 4 Planfälle untersucht. Auswirkungen auf die verkehrliche Situation im Untersuchungsgebiet gehen von Planfall 2 aus. Dieser sieht unter anderem eine Öffnung der Brühler Straße zur Max-PlanckStraße sowie eine Öffnung der Max-Planck-Straße zur Straße „Am Vogelsang“ vor. Gemäß den Angaben
von IVV führen diese Maßnahmen zu Entlastungen der Brühler Straße zwischen Einmündung „Am Vogelsang“ und der Carl-Schurz-Straße von ca. 1.000 Kfz/24h.
Der Quell- und Zielverkehr der nordöstlichen Wohnquartiere wird nicht über Brühler Straße und CarlSchurz-Straße sondern über die Max-Planck-Straße in Richtung Norden abgewickelt. Dies führt zu Mehrbelastungen der Max-Planck-Straße von 2.100 Kfz/24h (siehe Abb. 6-1).
Abb. 6-1:
Übersicht – Auswirkungen Planfall 2, Verkehrskonzept IVV
Dieser Verkehr wird anteilig über die neu entstehenden Knotenpunkte Am Vogelsang / Max-Planck-Straße
sowie Brühler Straße / Max-Planck-Straße verlaufen. Hierbei ist jedoch davon auszugehen, dass der
17
überwiegende Teil dieser Mehrbelastung von Wohngebieten südlich des Knotenpunkts Am Vogelsang /
Max-Planck-Straße ausgeht. Dieser Verkehr wird schon an der neu entstehenden Anbindung an die Straße „Am Vogelsang“ auf die Max-Planck-Straße fahren, um nördlich in Richtung K 45 oder B 265 zu gelangen.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass durch diese Maßnahme eine Umverteilung der Verkehrsströme am
betrachteten Knotenpunkt eintritt. Eine Steigerung der Gesamtverkehrsbelastung ist jedoch nicht zu erwarten.
18
7.
Fazit und Bewertung
Als Fazit der vorliegenden Verkehrsuntersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das
Bebauungsplangebiet BP 152 "Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Mit Qualitätsstufe B genügt der Knotenpunkt
den verkehrstechnischen Anforderungen.
Durch die Maßnahmen des Verkehrskonzepts Erftstadt-Liblar der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG
ergibt sich eine Umverteilung der Verkehrsströme am betrachteten Knotenpunkt, ohne dass jedoch die
Gesamtverkehrsbelastung steigt. Daher ist auch hier davon auszugehen, dass der Verkehr infolge dieser
Anpassungen künftig leistungsfähig an diesem Knotenpunkt abgewickelt werden kann.
19