Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
442 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gestaltungshandbuch BP 152, Zervos-Gelände
Das Gestaltungshandbuch wird den Käufern beim Kaufvertag ausgehändigt und vertraglich vereinbart,
die Vorgaben einzuhalten.
1. Geschossigkeit
Im Bebauungsplan ist eine zwingende zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Siehe Planeintrag.
Darüber hinaus ist ein Dachgeschoss oder ein Staffelgeschoss zulässig.
2. Dachform
Im Gebiet B und C sind Gebäude mit Flachdächern, flach geneigten Pultdächern (bis 15°) und
Satteldächern (bis 30°) zulässig.
Im Gebiet A sind Gebäude mit Flachdächern und flach geneigten Pultdächern (bis 15°) zulässig.
3. Fassadengestaltung
Als Fassadenmaterial sind glatter Putz und rote bis rotbraune Ziegel zulässig. Holzschalungen, regional
typische Natursteine wie Sandstein, Grauwacke und Schiefer sind als Gliederungselemente zulässig.
Folgende Farbauswahl des Putzes ist in Anlehnung an RAL-Töne zulässig:
Weiß: RAL 1013, 9010
Grau: RAL 7022, 7030, 7032, 7035, 7038, 7044,
Beige: RAL 1001, 1014, 1015, 1019,
Rot: RAL 3009, 3011,
Folgende Farbauswahl der Holzschalungen ist zulässig:
alle vorgenannten Farbtöne und Holzlasuren im Holzton sowie unbehandeltes Holz
4. Fenster
Als Rahmenfarben sind zulässig:
RAL 7024, 7035, 7043, 9010 (grau- weiß Töne) und bei Holzfenstern alle Holzlasuren im Holzton.
Sprossenfenster sind unzulässig.
5. Nebenanlagen
Nebenanlagen sind nur in den hinteren Grundstücksteilen und mit Flachdächern oder flachen
Pultdächern zulässig. Dachbegrünungen sind zulässig.
Standplätze für Mülltonnen sind gestalterisch in die Gebäude oder in die Gestaltung von Freiflächen
und Einfriedungen mit einzubeziehen
Außerhalb von Gebäuden sind Mülltonnen und Mülltonnenbehälter derart mit Pflanzen und
Sträuchern zu umstellen, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar sind oder in
Schränken unterzubringen, die sich in der Farbgebung an das Hauptgebäude anpassen.
6. Garagen/Carports
Garagen und Carports sind gestalterisch in Material und Farbgebung an das Hauptgebäude
anzupassen.
7. Einfriedungen
Vorgarteneinfriedungen im Bereich der Erschließungsstraße bis zur Vorderkante Gebäude sind bis zu
einer Höhe von 1,0 m, gerechnet ab Oberkante mittleres Straßenniveau der zugehörigen
Erschließungsstraße, zulässig. Einfriedungen sind ausschließlich als Hecke aus heimischen Gehölzen
zulässig. Maschendraht- oder Gittermattenzäune können in die Hecke integriert werden.
8. Oberflächen im Vorgartenbereich
Als Befestigungsmaterial im Vorgartenbereich / Garagenzufahrt sind ausschließlich Materialien zu
verwenden, die auch im öffentlichen Raum verwendet werden (Betonstein glatt, hellgrau) sowie
Natursteine und Schotter der Region (Grauwacke, Basalt).
9. Ausnahmen
Ausnahmen können zugelassen werden und sind mit der Stadt Erftstadt, Dezernat 6 abzustimmen