Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
214 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Ergänzung zum Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt
1.4
Zusätzlicher Wohnflächenbedarf durch die Zuwanderung von Flüchtlingen
Im letzten Jahr ist der Wohnungsbedarf durch die Zuwanderung von Flüchtlingen
auch in Erftstadt stark gestiegen. Über ein mittelfristiges Konzept für die
Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt hat der Rat erstmals im Dezember
beraten (V 623/2015). Eine vorausschauende Planung gestaltet sich aber in
Ermangelung verlässlicher Bedarfsprognosen schwierig.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein- Westfalen (MBWSV) hat nun gemeinsam mit der NRW.Bank eine
„Modellrechnung zur zusätzlichen Nachfrage an Wohnungsneubau und
Wohnbauland in Folge der Zuwanderung von Flüchtlingen nach NordrheinWestfalen“ vorgelegt. Diese greift die Entwicklung des Jahres 2015 im Hinblick auf
Anzahl der Personen, Nationalitäten, Verteilung, Bleibeperspektive und
Familiennachzug auf und schreibt diese in zwei Szenarien fort. Szenario A beinhaltet
die Verteilung der Flüchtlinge nach Landesschlüssel, Szenario B die Verteilung der
Haushalte entsprechend der Wohnortwahl der bereits früher zugewanderten
Landsleute. Bei Szenario B erfolgt die Zuwanderung in stärkerem Maße in die
Städte, vor allem die Ballungszentren.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Parameter und einer durchschnittlichen
angenommenen Haushaltsgröße von 2,5 Personen wird für die Jahre 2015 und 2016
mit einer zusätzlichen Wohnungsnachfrage von rund 200.000 Haushalten in NRW
gerechnet. Nach Abzug eines nach dem Zensus 2011 ermittelten potenziell
mobilisierbaren Wohnungsleerstands von rund 80.000 Wohnungen in NRW ergibt
sich ein mittelfristiger Bedarf an zusätzlichem Wohnraum von 120.000 – 130.000
Haushalten. Für den Rhein- Erft- Kreis wurde hieraus für beide Szenarien ein
Zusatzbedarf von mehr als 4.000 bis 6.000 Wohnungen abgeleitet.
Für die weitere Berechnung ging man davon aus, dass es sich bei dem zusätzlichen
Neubau für Flüchtlinge generell um Geschosswohnungsbau handelt, der in den
stärker verdichteten Gebieten verortet wird und nahm Wohndichten zwischen 50 WE/
ha – 80 WE/ ha an. Dem Rhein- Erft- Kreis wurde eine mittlere Wohndichte von 65
WE/ ha zugeordnet.
Der Wohnflächenbedarf für Nordrhein- Westfalen wird auf 1790 ha (Szenario A) bis
1840 ha (Szenario B) geschätzt.
Hieraus ergibt sich bei Szenario A (Verteilung der Flüchtlinge nach Landesschlüssel)
ein Zusatzbedarf von bis zu 80 ha im Rhein- Erft- Kreis und für Szenario B
(Verteilung der Flüchtlinge nach bisherigen Wohnorten der Landsleute) ein
Zusatzbedarf von bis zu 60 ha im Rhein- Erft- Kreis.
Unterstellt man für die Stadt Erftstadt entsprechend der Einwohnerzahl einen 10 %
Anteil im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl des Rhein- Erft- Kreises, bedeutet
dies einen kurz- bis mittelfristigen zusätzlichen Flächenbedarf von 6 – 8 ha
Wohnbauland nach der Modellrechung des MBWSV und der NRW. Bank.
Die Bezirksregierung Köln hat anhand der oben genannten Haushaltszahlen und
eigener Werte für die städtebauliche Dichte (Ballungsraum 40 – 50 WE/ ha,
Ballungsrand 30 – 35 WE/ ha und ländlicher Raum 20 – 25 WE/ ha) ebenfalls eine
Prognose zum Flächenbedarf erarbeitet und diesen den Wohnflächenreserven in den
Flächennutzungsplänen gegenüber gestellt. Gemäß der Prognose der
Bezirksregierung werden im Rhein- Erft- Kreis je nach Szenario A oder B 115 – 200
ha Wohnbauflächen benötigt. Bei einem aus der Einwohnerzahl abgeleiteten Anteil
von 10 % der Flächenbedarfe im Rhein- Erft- Kreis ergibt sich in diesem Prognosefall
ein Bedarf von 12 – 20 ha Wohnbaufläche für Erftstadt. Die Bezirksregierung
Köln stellt diesem Flächenbedarf jedoch Flächenreserven auf FNP- Ebene von
insgesamt 580 ha im Rhein- Erft- Kreis gegenüber.
Die oben dargestellten Prognosen sind als Anlage beigefügt. Sie ermitteln jeweils
sehr unterschiedliche Flächenbedarfe mit größeren Abweichungen zwischen den
betrachteten Szenarien, da die zugrunde liegenden Annahmen einer großen
Dynamik unterliegen. Bezirksregierung und Ministerien werden sich hierzu noch
abstimmen.
Die Modellrechungen zeigen in einer ersten Annäherung mögliche Bedarfe auf.
Inwieweit der Zusatzbedarf in dem Gesamtkonzept aufgeht, ist zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht klar bestimmbar. Die Diskussion hierüber soll bei Vorliegen näherer
Erkenntnisse geführt werden. Eine Erhöhung des Bedarfs kann aber festgehalten
werden, wenngleich eine Quantifizierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen
werden kann.
Auch, wenn sich der Zusatzbedarf an Wohnbauflächen kurzfristig aus dem
Erfordernis ergibt, Flüchtlinge unterzubringen, bleiben die entstehenden Wohnungen
doch dauerhaft bestehen und stehen langfristig auch anderen Nutzergruppen zur
Verfügung. Grundsätzlich wird der zusätzliche Wohnbedarf überwiegend durch
öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau gedeckt werden müssen, der in hierfür
geeigneten Lagen verortet wird.
Bereits seit längerem wird ein Fehlbedarf von öffentlich geförderten Wohnungen in
der Fachöffentlichkeit diskutiert. Dieser wird durch die Zuwanderung von Flüchtlingen
noch verstärkt. Daher wurden und werden die Förderprogramme in diesem Segment
ausgeweitet, um Anreize zu schaffen. Der erforderliche Anteil dieses Segments für
die Stadt Erftstadt soll auch im Rahmen einer Wohnungsmarktanalyse betrachtet
werden, worauf unter Punkt 3.5 eingegangen wird.