Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
08.09.16, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 279/2015 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 04.08.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
22.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale
in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
25.000
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 haben Vertreter der
Verbraucherzentrale NRW (Frau Fackeldey, Regionalleitung und Herr Waldschmidt, Beratungsstellenleiter Brühl) ihre Arbeit vorgestellt und Fragen hierzu beantwortet.
Die erbetenen Daten hinsichtlich der Inanspruchnahme der beiden Dependancen der Verbraucherzentrale in Brühl und Bergheim durch Erftstädter Bürgerinnen und Bürger liegen nunmehr vor.
Daneben wurde auch eine Kalkulation für die der Stadt Erftstadt entstehenden Kosten im Falle
einer wöchentlichen Beratung in Erftstadt vorgelegt.
Im Zeitraum vom 12.11.2015 bis 31.03.2016 (also ca. 4,5 Monate) haben insgesamt 367 Bürgerinnen und Bürger aus Erftstadt die Dienststellen der Verbraucherzentrale in Brühl oder Bergheim
aufgesucht. Rechnerisch entspricht dies 18,8 Personen wöchentlich. Unterstellt man eine durchschnittliche Beratungszeit von jeweils einer halben Stunde, ergibt sich hierfür ein Stundenumfang
von 9:24 Stunden.
Allerdings berichtet die Verbraucherzentrale in ihrem Schreiben vom 29.07.2016, mit nur einzelnen
Beratungstagen grundsätzlich keine guten Erfahrungen gemacht zu haben. Verschiedene Gründe
werden hierfür aufgezeigt.
So bestehe etwa ein Problem der Wahrnehmung von Öffnungszeiten, wenn diese –anders als in
den Beratungsstellen Brühl und Bergheim- nur wöchentlich angeboten würden. Ein hoher Arbeitsaufwand sei für eine mediale Begleitung mit immer wiederkehrenden Presseveröffentlichungen
vonnöten, der die eigentliche Beratungszeit verringert.
Die jährlichen Kosten belaufen sich nach der Kalkulation auf knapp 20.000 € im Jahr 2017, etwas
niedriger liegen die angegebenen Prognosen für 2018 und 2019. Hierin nicht enthalten sind die
Positionen „Gerätemiete (Kopierer)“, „Raummieten“ und „Bewirtschaftung Räume“. Die Möglichkeit
der Bereitstellung eines Büroraumes im Rathaus erscheint auf Grund der sehr knappen räumlichen
Ressourcen derzeit eher nicht gegeben. Sofern ein Büroraum anderweitig, etwa von einem städtischen Verein oder einer sonstigen Institution, nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt würde,
müsste mit zusätzlichen Mietkosten gerechnet werden.
An Stelle des diskutierten wöchentlichen Beratungstages macht die Verbraucherzentrale in ihrem
Schreiben auf ein Alternativangebot aufmerksam. Hiernach könnten „Informations- und Bildungsveranstaltungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten des Verbraucherschutzes“ angeboten werden. Insoweit habe ich Kontakt mit der Volkshochschule (VHS) aufgenommen zur Klärung
der Frage, ob ein solches Angebot eventuell aufgegriffen, und in Abstimmung mit der Verbraucherzentrale entsprechende Veranstaltungen angeboten werden könnten.
Die VHS weist darauf hin, dass bereits seit Jahrzehnten präventive Veranstaltungen angeboten
werden, die auf Grundlage einer Bedarfsanalyse von den Erftstädter Bürgerinnen und Bürgern
auch gut wahrgenommen werden. Die Themen sind vielseitig. Veranstaltungen behandelten etwa
Fragen zum Erbrecht, Elternunterhalt, Pflegebedürftigkeit, Finanzstrategien oder Tipps zum Online-Shopping. Hingewiesen wird darauf, dass entsprechende Veranstaltungen der VHS deutlich
kostengünstiger haben angeboten werden können, als dies in Kooperation mit der Verbraucherzentrale möglich wäre.
Festzustellen bleibt, dass im Falle der Realisierung eines wöchentlichen Beratungstages mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000 € zu rechnen wäre (inkl. Mietkosten für einen Büroraum).
Dies müsste im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden, da
bislang hierfür noch keine Mittel veranschlagt wurden.
Vor dem Hintergrund der von der Verbraucherzentrale geäußerten Bedenken eines nur wöchentlich stattfindenden Beratungstages sowie der nicht unerheblichen städtischen Kosten hierfür erscheint es sinnvoll, dass zeit- und inhaltlich breiter aufgestellte Angebot der Brühler Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Nach Feststellung der Verbraucherzentrale bestehe auch die grundsätzliche Bereitschaft der Erftstädter Bürgerinnen und Bürger, die Dienste in der Nachbarkommune
wahrzunehmen.
Im Übrigen wird auf die weiteren Optionen einer Beratung auch per Mail oder einer solchen per
Telefon hingewiesen.
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Das Schreiben der VZ NRW vom 29.07.2016 nebst beigefügter Kostenkalkulation ist als Anlage
beigefügt.
(Lüngen)
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