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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
08.09.16, 14:32
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 279/2015 1. Ergänzung Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 04.08.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 22.09.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 25.000 keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 haben Vertreter der Verbraucherzentrale NRW (Frau Fackeldey, Regionalleitung und Herr Waldschmidt, Beratungsstellenleiter Brühl) ihre Arbeit vorgestellt und Fragen hierzu beantwortet. Die erbetenen Daten hinsichtlich der Inanspruchnahme der beiden Dependancen der Verbraucherzentrale in Brühl und Bergheim durch Erftstädter Bürgerinnen und Bürger liegen nunmehr vor. Daneben wurde auch eine Kalkulation für die der Stadt Erftstadt entstehenden Kosten im Falle einer wöchentlichen Beratung in Erftstadt vorgelegt. Im Zeitraum vom 12.11.2015 bis 31.03.2016 (also ca. 4,5 Monate) haben insgesamt 367 Bürgerinnen und Bürger aus Erftstadt die Dienststellen der Verbraucherzentrale in Brühl oder Bergheim aufgesucht. Rechnerisch entspricht dies 18,8 Personen wöchentlich. Unterstellt man eine durchschnittliche Beratungszeit von jeweils einer halben Stunde, ergibt sich hierfür ein Stundenumfang von 9:24 Stunden. Allerdings berichtet die Verbraucherzentrale in ihrem Schreiben vom 29.07.2016, mit nur einzelnen Beratungstagen grundsätzlich keine guten Erfahrungen gemacht zu haben. Verschiedene Gründe werden hierfür aufgezeigt. So bestehe etwa ein Problem der Wahrnehmung von Öffnungszeiten, wenn diese –anders als in den Beratungsstellen Brühl und Bergheim- nur wöchentlich angeboten würden. Ein hoher Arbeitsaufwand sei für eine mediale Begleitung mit immer wiederkehrenden Presseveröffentlichungen vonnöten, der die eigentliche Beratungszeit verringert. Die jährlichen Kosten belaufen sich nach der Kalkulation auf knapp 20.000 € im Jahr 2017, etwas niedriger liegen die angegebenen Prognosen für 2018 und 2019. Hierin nicht enthalten sind die Positionen „Gerätemiete (Kopierer)“, „Raummieten“ und „Bewirtschaftung Räume“. Die Möglichkeit der Bereitstellung eines Büroraumes im Rathaus erscheint auf Grund der sehr knappen räumlichen Ressourcen derzeit eher nicht gegeben. Sofern ein Büroraum anderweitig, etwa von einem städtischen Verein oder einer sonstigen Institution, nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt würde, müsste mit zusätzlichen Mietkosten gerechnet werden. An Stelle des diskutierten wöchentlichen Beratungstages macht die Verbraucherzentrale in ihrem Schreiben auf ein Alternativangebot aufmerksam. Hiernach könnten „Informations- und Bildungsveranstaltungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten des Verbraucherschutzes“ angeboten werden. Insoweit habe ich Kontakt mit der Volkshochschule (VHS) aufgenommen zur Klärung der Frage, ob ein solches Angebot eventuell aufgegriffen, und in Abstimmung mit der Verbraucherzentrale entsprechende Veranstaltungen angeboten werden könnten. Die VHS weist darauf hin, dass bereits seit Jahrzehnten präventive Veranstaltungen angeboten werden, die auf Grundlage einer Bedarfsanalyse von den Erftstädter Bürgerinnen und Bürgern auch gut wahrgenommen werden. Die Themen sind vielseitig. Veranstaltungen behandelten etwa Fragen zum Erbrecht, Elternunterhalt, Pflegebedürftigkeit, Finanzstrategien oder Tipps zum Online-Shopping. Hingewiesen wird darauf, dass entsprechende Veranstaltungen der VHS deutlich kostengünstiger haben angeboten werden können, als dies in Kooperation mit der Verbraucherzentrale möglich wäre. Festzustellen bleibt, dass im Falle der Realisierung eines wöchentlichen Beratungstages mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000 € zu rechnen wäre (inkl. Mietkosten für einen Büroraum). Dies müsste im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden, da bislang hierfür noch keine Mittel veranschlagt wurden. Vor dem Hintergrund der von der Verbraucherzentrale geäußerten Bedenken eines nur wöchentlich stattfindenden Beratungstages sowie der nicht unerheblichen städtischen Kosten hierfür erscheint es sinnvoll, dass zeit- und inhaltlich breiter aufgestellte Angebot der Brühler Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Nach Feststellung der Verbraucherzentrale bestehe auch die grundsätzliche Bereitschaft der Erftstädter Bürgerinnen und Bürger, die Dienste in der Nachbarkommune wahrzunehmen. Im Übrigen wird auf die weiteren Optionen einer Beratung auch per Mail oder einer solchen per Telefon hingewiesen. -2- Das Schreiben der VZ NRW vom 29.07.2016 nebst beigefügter Kostenkalkulation ist als Anlage beigefügt. (Lüngen) -3-