Daten
Kommune
Erftstadt
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128 kB
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
29.08.16, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 441/2016
Az.:
Amt: - 1 BeschlAusf.: - -1-, -2-, -6- Datum: 25.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
07.09.2016
vorberatend
13.09.2016
beschließend
Zusammenfassende Betrachtung Umstrukturierung der Verwaltung und Gründung
Gesellschaften Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zu Punkt 1:
Der Rat nimmt die Stellungnahme sowie die erläuternden Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG zur Kenntnis und stimmt einem der Beschlussvorschläge
zur Vorlage V 155/2016 1. Ergänzung zu.
Zu Punkt 2:
Der Rat stimmt den Beschlussentwürfen zur Vorlage V 306/2016 zu. Ergänzend ist bei
den Vertragsverhandlungen darauf abzustellen, dass eine Integration bzw. Implementierung in ein neues städtisches Unternehmen grundsätzlich möglich bzw. vorgesehen ist.
Zu Punkt 3:
Der Rat stimmt dem Beschlussentwurf zur Vorlage V 433/2016 zu. Ergänzend wird die
Verwaltung beauftragt, mögliche gemeinsame Geschäftsfelder zu eruieren und mit im Rat
vorzustellen.
Zu Punkt 4:
Die Verwaltung bezieht die Energiegesellschaft in die Überlegungen bzw. Aufträge zu
Punkt 3 sowie zu Punkt 7 mit ein.
Zu Punkt 5:
Der Rat stimmt dem Beschlussentwurf zur V 435/2016 zu. Ergänzend erarbeitet die Verwaltung entsprechende Vorschläge zur Angliederung des neuen Eigenbetriebes innerhalb
der Stadtverwaltung.
Zu Punkt 6:
Der Rat stimmt dem Beschlussentwurf zur V 97/2016 1. Ergänzung zu.
Zu Punkt 7:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, Angebote von Beratungsunternehmen einzuholen,
welche die Ergebnisse aus den jeweiligen Gutachten bündeln und hieraus eine Empfehlung für die künftige Ausrichtung städtischer Unternehmen, Beteiligungen, Kooperationen
o.ä. erarbeiten.
Begründung:
Im Wesentlichen stehen aktuell folgende Themenfelder in der Diskussion:
1. Umstrukturierung der Verwaltung V 155/2016 1. Ergänzung
2. Gründung einer Stromnetzgesellschaft V 306/2016
3. Beteiligung GVG V 433/2016
4. Möglichkeiten für die Energiegesellschaft
5. Gründung einer Stadtbusgesellschaft V 435/2016
6. Gründung einer Entsorgungsgesellschaft V 97/2016 1. Ergänzung
7. Betrachtung möglicher Aufgabenbereiche der Stadtwerke
Zu Punkt 1.
Verweis auf Vorlage 155/2016 1. Ergänzung
Mit Beschlussfassung vom 08.03.2016 hat der Haupt- Personal- Finanzausschuss die
Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG mit der bilanziellen
Untersuchung der Eigenbetriebe Immobilien und Straßen zu betrauen. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt als Anlage zur V 155/2016 1. Ergänzung vor. Erläuternde Ausfüh-2-
rungen erfolgen durch einen Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in der
Sitzung des Haupt- Personal- Finanzausschuss am 07.09.2016.
Zu Punkt 2.
Verweis auf Vorlage 306/2016
Aufgrund der doch sehr weit konkretisierten Vertragsgestaltung zur Gründung einer Netzgesellschaft empfehle ich im Weiteren, wie im Beschlussvorschlag zur v.g. Vorlage formuliert, zu verfahren. Bei den künftigen Verhandlungen wird spezielles Augenmerk darauf
gelegt, sich möglichst so aufzustellen, dass eine Integration oder Implementierung der
Netzgesellschaft in ein zukünftiges „städtisches“ Unternehmen möglich ist.
Die Beantwortung der im Nachgang an die Sitzung des Haupt- Personal- Finanzausschuss am 22.06.2016 in diesem Zusammenhang von den Fraktionen an die Verwaltung
gerichteten Fragen sind der V 306/2016 als Anlage beigefügt.
Zu Punkt 3.
Verweis auf Vorlage 433/2016
Die GVG hat bereits mehrfach die Bereitschaft signalisiert, im Hinblick auf weitere unternehmerische Tätigkeiten mit der Stadt Erftstadt zusammen arbeiten zu wollen.
Aktuell gibt es z.B. einen Kooperationsvertrag zwischen der Energiegesellschaft und der
GVG in Bezug auf die Errichtung eines Windenergieprojektes. Grundsätzlich ergeben sich
aus den Bestrebungen der GVG in der Energieversorgung zu expandieren nicht unerhebliche Chancen für die Stadt Erftstadt.
Es wäre allerdings zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, eine konkrete Ausgestaltung etwaiger
gemeinsamer Geschäftsfelder grundlegend zu untersuchen, zumal das aktuell vorliegende
Angebot zur Erhöhung der Unternehmensbeteiligung an Bedingungen geknüpft ist.
Dem stünde allerdings nicht entgegen, in einem weiteren Schritt zu eruieren, wo überhaupt konkret Potenzial für eine Intensivierung der Zusammenarbeit gegeben wäre. Anschließend könnten diese Potenziale einer Chancen- und Risikoabwägung unterzogen
werden.
Dabei könnten z.B. die Erkenntnisse aus den Untersuchungen eines externen Büros zur
Erhöhung der Unternehmensbeteiligung (wie in der V 433/2016 vorgeschlagen) die Grundlage für die weitergehenden Analysen zur Intensivierung der Zusammenarbeit darstellen.
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Zu Punkt 4.
Die Energiegesellschaft wird derzeit als GmbH und als 100%-ige Tochter der Stadt Erftstadt geführt. Unternehmensziel ist in einem ersten Schritt, sich möglichst gemeinwohlverträglich in die Gewinnung von Windenergie im Stadtgebiet einzubringen. Dabei sollen den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Möglichkeiten zur Beteiligungen eröffnet, und langfristig eine sichere Einnahmequelle für den kommunalen Haushalt geschaffen werden. Aktuell
hat das Unternehmen vier Kooperationsverträge mit namhaften Projektierern bzw. Windparkbetreibern geschlossen. Diese sehen die weitere Gründung von Gesellschaften vor.
Mit Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens werden voraussichtlich die ersten Anträge auf Genehmigung gestellt werden. Im Anschluss hieran wird der Aufsichtsrat darüber
entscheiden müssen, ob weitere Projektgesellschaften gegründet werden.
Die Energiegesellschaft plant, sich aktiv in die Gewinnung von Windenergie einzubringen
und hält sich mehrere Optionen für die „Verwendung“ des so gewonnenen Stroms offen.
Ferner ist im Gesellschaftervertrag geregelt, dass das Unternehmen weitere Beteiligungen
in Erzeugung und Vertrieb von Strom eingehen kann.
Ein möglicher Querverbund ergäbe sich mit Blick auf die Stromnetzgesellschaft, den Eigenbetrieb Heizkraftwerk, Nahwärme oder die Bäder der Stadt.
Als Gesellschaftsformen kämen dabei wiederum Eigenbetriebe, GmbH, AÖR etc. in Frage.
Insofern wäre in einem weiteren Schritt zu untersuchen, wie sinnvollerweise vorhandene
Betriebe in die Energiegesellschaft überführt, bzw. wie die Energiegesellschaft aufgestellt
werden müsste, damit möglichst viele Synergien bzw. steuerliche und finanzielle Vorteile
generiert werden könnten.
Zu Punkt 5.
Verweis auf die Vorlage V 435/2016
Wie in der Vorlage bereits ausgeführt, gilt es sich im Rahmen der Überlegungen zur Verbesserung des ÖPNV organisatorisch zu sammeln, in klar abgegrenzter Verantwortungsstruktur zunächst zu positionieren und Optionen zu sichern.
Dies ist zwar wirkungsvoll in einem Privatunternehmen möglich, zum jetzigen Zeitpunkt
allerdings nicht zu empfehlen. Die bestehenden Verflechtungen mit der Verwaltung, die
noch nicht abschließend zu beantwortenden Rechtsunsicherheiten sowie die nicht unerheblichen Gründungskosten für privatwirtschaftliche Unternehmen, sprechen in einem ersten Schritt für die Gründung eines Eigenbetriebes. Dieser bietet derzeit, nicht allein vor
Kostengesichtspunkten, die günstigsten Voraussetzungen das Thema ÖPNV sowie verwandte Themenfelder in Erftstadt weiter zu entwickeln.
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In Anschluss hieran wäre zu untersuchen, wie und wo eine zunächst als Eigenbetrieb geführte Stadtverkehrsgesellschaft künftig angegliedert werden könnte. (z.B. Energiegesellschaft, AÖR etc.)
Zu Punkt 6.
Verweis auf die Vorlage 97/2016 sowie 97/2016 1. Ergänzung
Grundsätzlich bietet es sich an, die Ver- und Entsorgung in einer Stadt in einem Unternehmen zu bündeln.
Wie im Beschlussentwurf zur v.g. Vorlage formuliert sind dafür eingehende Fragestellungen im Vorfeld genauer zu analysieren.
Liegen die diesbezüglichen Erkenntnisse vor, sollten die Ergebnisse des „Arbeitsschritts 3“
der Ursprungsvorlage (Darstellung und Bewertung möglicher Organisationsformen, Detailprüfung der Variante einer gesamtwirtschaftlichen Gesellschaft) im Kontext mit den
Ausführungen zu den anderen möglichen Unternehmen aufbereitet werden.
Zu Punkt 7.
Die Stadtwerke bestehen aktuell aus vier Eigenbetrieben (Abwasser, Wasser, Bäder und
Heizkraftwerk). Letztere drei stehen in einem anerkannten steuerlichen Querverbund. Das
heißt, dass eventuell zu versteuernde Gewinne der Wasserversorgung / HKW mit den Verlusten der Bäder verrechnet werden dürfen.
Letztlich sind - mit Ausnahme der Wasserversorgung - die Eigenbetriebe unselbständige
Einheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Gleichwohl werden sie soweit dies möglich
ist wie privatwirtschaftliche Unternehmen geführt. Den diesbezüglichen Rechtsrahmen
bildet die Eigenbetriebsverordnung.
Grundsätzlich bieten die Eigenbetriebe damit eine Plattform, mit der man Unternehmeninsbesondere die der Daseinsvorsorge- wirtschaftlich führen kann. Gleichwohl gibt es Unternehmensformen, die aufgrund ihrer Struktur „wettbewerbstauglicher“ sind. Besonders
Wasserversorgung und Nahwärme sind Unternehmen, die eben sukzessive einem Wettbewerb unterworfen werden bzw. werden sollen. Kartellbehörden haben allenthalben die
Monopolstellungen im Visier und verlangen nach wettbewerbsähnlichen Vergleichsinstrumenten. Hierbei ist das verbindlich geforderte Benchmarking in der Wasserversorgung nur
der Anfang. Denn besonders Quersubventionen zu anderen Unternehmen gelangen zunehmend in den Fokus der Preiswächter.
Es ist daher sinnvoll, das Konstrukt der Stadtwerke, nicht zuletzt mit Blick auf die Erweiterung des Aufgabengebietes, zu beleuchten und gegebenenfalls über andere Unternehmensformen nachzudenken. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO wird hierzu in der
Sitzung des HPFA am 07.09.2016 vortragen und einen ersten Abriss darüber geben, welche Aufgabenbereiche die Stadtwerke grundsätzlich übernehmen könnten. Zudem wird
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ein Ausblick auf die möglichen bilanziellen Auswirkungen sowie steuerliche u. organisatorische Sachverhalte gegeben.
Aus den Untersuchungen des Büros ist gegebenenfalls das Erfordernis zu weiteren Analysen abzuleiten.
(Erner)
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