Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 15:00
Aktualisiert
14.09.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergebnismitschrift
Runder Tisch vom 12.07.2016 (17.00 bis 21.00 Uhr)
in Erftstadt-Erp
Hinweis: Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse zusammengestellt und
dienen als Grundlage für das von der Stadtverwaltung erstellte Sitzungsprotokoll. Es
ist vereinbart, dieses mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Rundes Tisches
abzustimmen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer: siehe TN.-Liste (Anhang)
Agenda
1. Begrüßung, Vorstellungsrunde
2. Hinweise auf Verfahren ‚Runder Tisch‘ (Frau Küpper)
3. Darstellungen der jeweiligen Positionen
a) Vertreter der Bürgerschaft (Frau Klein, Herr Küster)
b) Fa. Rhiem (Geschäftsführer Herr Schmacks)
<PAUSE>
c) Stadt Erftstadt (Technische Beigeordnete Frau Hallstein)
4. Diskussion
5. Zusammenfassung von Einzelaspekten, Vereinbarungen
Ergebnisprotokoll, Zusammenfassung
Zu 2.)
Frau Küpper stellt die Agenda vor und erläutert, dass jede anwesende Interessenvertretung
ausreichend Zeit für die Darlegung ihrer Belange bekommt. Zwischenfragen zu Inhalten
sollen möglich sein. Die Anwesenden werden jedoch gebeten, eventuelle Diskussionspunkte
auf den ausgeteilten Karten festzuhalten, um diese in auf die der Präsentationen und
Statements folgenden Diskussion aufzugreifen.
Der Runde Tisch findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Frau Küpper bittet daher die
Teilnehmenden um einen vertraulichen Umgang mit dem in dieser Runde Gesagten. Die
Absprache über eine Information der Öffentlichkeit und weiterer Dritter erfolgt zum
Sitzungsende.
Zu 3.a)
Herr Küster stellt die Position der Anwohnerinnen und Anwohner in einer ppt-Präsentation
dar, die er als pdf-download der Stadt Erftstadt zur Verfügung stellte. Über das Ausmaß der
zukünftig geplanten Betriebserweiterung der Fa. Rhiem Richtung Norden ist eine Irritation
entstanden. Es wurde auf Kartenmaterial auf der Internetseite der Stadt Erftstadt zugegriffen,
welches nicht mehr aktuell ist. Die Fa. Rhiem & Sohn und die Stadt Erftstadt stellten die
derzeit genehmigten und geplanten Erweiterungsgebiete anhand der Karte klar.
Die Vertreterin und der Vertreter der Anwohnerinnen und Anwohner plädierten für eine
Betrachtung der Gesamtsituation im Ortseingangsbereich und der angrenzenden Gebiete in
der derzeitigen Nutzung, um eine verträgliche Immissionssituation durch die
Gewerbeentwicklung zu erreichen. Im Einzelnen wurde die Sichtweise der Anwohnerinnen
und Anwohner zur bisherigen Planung anhand folgender Aspekte dargelegt:
•
Die Schaffung des "Logistikbereichs" am Bühler Graben, wird erhebliche Immissionen
durch Abgase, Staub und Lärm verursachen. Insbesondere der Lärmpegel, der durch
die Fahrzeuge und das Abstellen der Container verursacht wird, ist nicht akzeptabel.
•
Es wurde auf Lärmgutachten des Kreises Siegen-Wittgenstein verwiesen, welches
von sehr hohen Lärmimmissionen bei vergleichbaren Betriebsabläufen ausgeht.
•
Durch wartende LKW zum Betrieb der Fa. Rhiem entsteht zeitweise im
Ortseingangsbereich und auf der B 265 ein Rückstau, der den Verkehrsfluss
erheblich behindert und die Verkehrssicherheit gefährdet. Beispielbilder aus der
Vergangenheit und der Gegenwart wurden den Teilnehmern gezeigt.
•
Der Wirtschaftsweg zwischen Kiesgrube und B 265 werde auch von Fußgängern und
Radfahrern, insbesondere auch Schülern, genutzt. Die Verkehrssituation wird von
den Anwohnerinnen und Anwohnern kritisch beurteilt und eine sichere
Radverkehrsführung eingefordert.
•
Die Eigentümerin der Felder am Bühler Graben hat den Antrag gestellt, die
Nutzungsfläche in Bauland zu wandeln. Es wurde angeregt, dies angesichts des
knappen Angebots von Grundstücken im Kölner Raum, in Erwägung zu ziehen und
auf das Gewerbegebiet am Bühler Graben zu verzichten.
Herr Küster und Frau Klein kommen als Vertreter der Anwohnerinnen und Anwohner zu dem
Fazit, dass die derzeit vorliegenden Planungen (Stand 3.Mai 2016) abzulehnen seien.
Zu 3.b)
Herr Schmacks erläutert – bezugnehmend auf die vorgestellten Aspekte der Anwohnerinnen
und Anwohner– den aktuellen Stand der Überlegungen und betont, dass die Planungen sich
im Entwurfsstadium befänden und noch geändert werden können.
Ein Hindernis, die Planung weg von der Wohnbebauung zu entwickeln, sei die Haltung der
Regionalplanung, die neue Gewerbeflächen im Außenbereich nicht zulässt, da auf in der
Regional- und Landesplanung dargestellte Allgemeine Siedlungsbereiche oder Gewerbeund Industriebereiche zurückgegriffen werden müsse. Eine Neuausweisung von Flächen im
Freiraum- und Agrarbereich führe aus städtebaulicher und regionalplanerischer Sicht zu
einer Zersiedlung der Landschaft. Im Freiraumbereich können daher nur Anlagen genehmigt
werden, die mit dem Kiesabbau- und Deponiebetrieb unmittelbar zusammenhängen, die
Lagerung von LKW und Baumaschinen gehöre nicht dazu.
Mittelfristiges Ziel der Planung der Fa. Rhiem & Sohn sei der Bau einer LKW-Garage und die
Erweiterung der bestehenden Werkstatt. Der hierdurch geschaffene Platz für LKWAufstellflächen auf der bestehenden Verkehrsfläche kann dann genutzt werden, um den in
der Vergangenheit zu beobachtenden Rückstau auf Luxemburger Straße und B265 auf das
Betriebsgelände zu verlagern und insgesamt die Betriebsabläufe zu optimieren. Die
anstehenden LKW fahren um das bestehende Bürogebäude herum und können sich so
wieder an der Waage anstellen. Es sind derzeit 16 firmeneigene LKW im Einsatz. Die
Garage würde nur der Abstellung der Fahrzeuge dienen, welche morgens die Garage
verlassen und abends wieder einfahren. Der Einfahrtbereich an der Luxemburger Straße war
in der Vergangenheit problematisch, weil sich dort die Waage befindet, die alle LKW vor und
nach dem Be- oder Entladen passieren müssen. Dies war vor allem der Fall, weil Erp eine
Zeit lang die einzige Deponie der Klasse I war und somit sehr viel Abbruchmaterial aus dem
Ballungsraum nach Erp verbracht wurde. Dies ist heute nicht mehr der Fall, weshalb es auch
nicht mehr zu einem entsprechenden Rückstau gekommen ist. Dies wurde von den
Vertretern der Bürgerschaft durch ein aktuelles Bild zu wiederlegen versucht. Ein Konsens
konnte zwischen den Anwohnern und der Fa. Rhiem & Sohn in dieser Frage nicht erzielt
werden.
Mit der Erweiterung des Abbaugeländes und der Rekultivierung des Bereichs, der derzeit die
Abfahrt zur Grube darstellt und Standort der Kieswäsche ist, wird eine Verlagerung der dort
befindlichen Betriebsteile notwendig. Im Nordosten des Betriebsgeländes soll daher, sofern
es die Zustimmung der entsprechenden Behörden gibt, mittelfristig eine direkte Zufahrt zur B
265 eingerichtet werden, so dass dort auch eine neue Aufstellfläche realisiert werden könne.
Damit würde der Einfahrtbereich zum Ortseingang deutlich entlastet, nur die Verfüllung der
Deponie würde dann noch bis zur endgültigen Höhe über diese Einfahrt erfolgen. Auf der
verfüllten Fläche entsteht, dem aus der Abgrabungsgenehmigung verbindlichen
Rekultivierungsplan entsprechend, eine von einem Büro für Landschaftsarchitektur geplante
Grünfläche. Alle Betriebsteile, die unmittelbar mit dem Kiesabbau- und Deponiebetrieb
zusammenhängen, werden in den erweiterten Abgrabungsbereich verlagert. Langfristig ist
geplant, den Kiesabbau weiter in Richtung Nordwesten voranzutreiben. Damit wird sich
langfristig der Kiesabbau weg von der Ortschaft Erp entwickeln und im Zwischenraum eine
rekultivierte, begrünte Landschaft auf den Deponieflächen entstehen.
Im Bereich der nach Süden in Richtung Erp geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes
müssen aus planungsrechtlichen Gründen die Betriebsteile eingerichtet werden, die über
den Kiesabbau- und Deponiebetrieb hinausgehen. Eine Verlagerung dieser Einrichtung auf
Flächen, die unmittelbar im Norden an den bisherigen Zufahrtsbereich angrenzen, ist nicht
möglich, da die Rekultivierungspläne nach Verfüllung der Deponie schon mit Genehmigung
der Abgrabung und der Deponie festgelegt wurden und diese Flächen auch erst mittelfristig
verfüllt werden.
Zur Radwegeführung im Bereich der Zufahrt zum Betriebsgelände hat der von der Fa. Rhiem
& Sohn beauftragte Verkehrsgutachter Optimierungsvorschläge gemacht. Der vorgestellte
Entwurf umfasst eine deutliche Markierung im direkten Zufahrtsbereich des Betriebs. Herr
Schmacks verwies darauf, dass die Gesamtgestaltung der Luxemburger Straße und
Verkehrsführung zwischen Bundesstraße und Ortseingang Erp jedoch der Stadt Erftstadt
obliege. Der angesprochene Wirtschaftsweg Richtung Lechenich ist städtisch und ist nicht
Teil des Abgrabungsbereichs. Er wird somit weiterhin zur allgemeinen Nutzung offen
gehalten.
Anhand von Übersichtsplänen erläutert Herr Schmacks die bereits realisierten
Rekultivierungsmaßnahmen
und
stellt
die
zukünftige
Entwicklung
dar.
Die
Rekultivierungsmaßnahmen sind in verschiedene Abschnitte gemäß Fortschritt der
Abgrabungen über einen Zeitraum von 2 bis 15 Jahren aufgeteilt und sollen in Kürze auf der
Internetseite der Fa. Rhiem eingesehen werden können.
Die Lärmbelastung wird zukünftig bereits dadurch gemindert, dass sich die Fa. Rhiem von
allen Kettencontainern und den dazugehörigen Lkw bis zum Jahresende 2016 trennen wird.
Es ist geplant, dass bis zur Inbetriebnahme der nördlichen Kiesgrubenerweiterung die
Container weiterhin in der Grube abgestellt und dort be- und entladen werden. Es entstünde
demnach keine Containerabladefläche in Wohnbebauungsnähe. Die Zufahrt über die Waage
zur Grube sowie zu den zukünftigen Stellflächen und Garagen für LKW erfolgt immer über
die dem Wohngebiet abgewandte Seite des erweiterten Betriebsgeländes. Das
Lärmgutachten zu den Auswirkungen der Erweiterung der Gewerbefläche wird
voraussichtlich Mitte/Ende August 2016 vorliegen.
Die Fa. Rhiem bemühe sich, die Staub- und Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten.
So ist auf dem Firmengelände die Zufahrt in die Grube sowie weitere Zufahrtswege
asphaltiert worden. Diese werden bei entsprechenden trockenen Wetterlagen zudem
befeuchtet. Auf diese Weise konnte die Staubbelastung in Richtung Bundesstraße erheblich
eingedämmt werden. Weitere Wegebefestigungen sind geplant.
Herr Schmacks stellt das überarbeitete städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan Nr.
182 vor, in das viele Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Versammlung vom
3.Mai 2016 eingeflossen sind:
-
-
-
-
Die Werkstatthalle soll modernisiert und nach Südwesten erweitert werden, verbleibt
aber an ihrem jetzigen Standort auf dem Betriebsgelände. Dies sei nicht zu
verwechseln mit der neu zu errichtenden Halle, die als komplett geschlossener
Unterstand für die firmeneigenen LKW dienen soll. Diese Halle ist in den
überarbeiteten Planungen weiter vom Wohngebiet entfernt nach Norden verschoben
worden, sodass zwischen Halle und Wirtschaftsweg und Wohnbebauung neben einer
Lärmschutzwand auch eine größere Fläche für die Bepflanzung zur Eingrünung des
Betriebsgeländes zur Verfügung steht. Die Verkehrsführung zur Abstellhalle erfolgt
wie dargelegt über das Firmengelände und auf der von der Wohnbebauung
abgewandten nördlichen Seite des Geländes.
Zwischen erweiterter Werkstatt und LKW-Abstellhalle sollen Stellplätze vorgehalten
werden sowie eine Fläche, die als Gerätedepot bezeichnet wird. Dort soll Lagerplatz
für die derzeit in der Grube verteilt abgestellten Anbauteile von Baumaschinen und
Spezialgeräte für die Abbruchmaßnahmen entstehen. Hierzu wurden Fotos gezeigt,
um den Teilnehmern eine konkrete Vorstellung über die zu lagernden Geräte zu
ermöglichen. Auf die Lagerung von Containern wird verzichtet. Diese werden in der
Grube oder perspektivisch auf dem zu schaffenden Betriebsgelände nördlich des
Deponiegeländes abgestellt.
Ein weiterer Bestandteil der laufenden Planüberlegungen ist der Vorschlag, die
Firmenparkplätze für Veranstaltungen in der benachbarten Bürgerhalle Erp der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auch in diesem Zusammenhang sei die
Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer entlang der Luxemburger Straße zu
prüfen.
Des Weiteren sieht der Städtebauliche Vorentwurf nach wie vor eine ökologische
Aufwertung des Bereichs der Erpa vor. Der Bereich der Erpa-Aue als Grünpuffer und
Retentionsraum wird durch das Verschieben der geplanten Bebauung nach Norden
vergrößert.
Die Firma Rhiem & Sohn erkläre sich zu Kompromissen und Änderungen in der
Entwurfsplanung grundsätzlich bereit und betont gleichzeitig die Notwendigkeit, die
Vorhaben links und rechts der Luxemburger Straße mit Neubau des Verwaltungsgebäudes
und Neugestaltung des Betriebsgeländes als Gesamtkonzept zu sehen und entsprechend in
einem Bebauungsplan festzusetzen.
Zu 3.c)
Frau Hallstein trägt vor, dass es Ziel der Stadt Erftstadt ist, einen attraktiv gestalteten
Ortseingang zu realisieren, die Immissionsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner
zu vermindern, den Betrieb langfristig am Standort Erftstadt zu sichern und gleichzeitig den
verkehrlichen Belangen Rechnung zu tragen.
Es seien gesetzlich vorgeschriebene Lärm- und andere Emissionsrichtwerte zwingend
einzuhalten, diese können nicht umgangen werden. Es können bei dieser Planung keine
pauschalisierten Abstände zur Wohnbebauung zugrunde gelegt werden, es müssen
individuell für das Vorhaben und die geplanten Nutzungen Maßnahmen gutachterlich
festgelegt werden, die eine Einhaltung der Richtwerte gewährleisten. Es existiert zwar ein
Abstandserlass mit konkreten Mindestabständen für Betriebsarten bei typisierender
Betrachtungsweise, der sich an Angebotsplanungen richtet, bei denen im Vorhinein nicht klar
ist, welche gewerblichen Nutzungen realisiert werden. Frau Hallstein plädiert dafür, die
Ergebnisse der Gutachten und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden abzuwarten.
Frau Hallstein verwies des Weiteren darauf, dass die angedachte neue Zufahrt von der B265
im Norden des Betriebsgeländes außerhalb der Planungshoheit der Stadt liege, sodass hier
die Regionalplanungsbehörden und der Landesbetrieb Straßenbau einzubeziehen seien.
Die Stadtverwaltung könne entsprechend vorstellig werden.
Die vorgetragenen Überlegungen zur Luxemburger Straße im Hinblick auf die
Verkehrsführung müssten geprüft werden. Ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung würde aber
befürwortet, die Finanzierung für Planung und Realisation sollte Zwischen Stadt Erftstadt und
Fa. Rhiem & Sohn abgestimmt werden.
Die Stadt wird sich dafür einsetzen, langfristig den gesamten Betriebsbereich nach Norden
zu verlagern. Dies bedarf der Abstimmung mit der Regionalplanung.
Es wird eine Zeitplanung vorgetragen, in der die angedachten Planungen konkretisiert
werden, ein Bebauungsplanentwurf offengelegt und ein Satzungsbeschluss gefasst werden
können. Es sollen die Gutachten und Planungen in einer zweiten öffentlichen Veranstaltung
den Bürgern vorgestellt werden. Denkbar sei dafür ein Termin im zweiten Halbjahr 2016.
Zu 5.) Nach umfassender Diskussion wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Verkehr:
-
Die Stadt wird sich bei der Regionalplanungsbehörde und dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW für eine neue Zufahrt von der B 265 zum Betriebsgelände im
Norden in Höhe des bestehenden Wirtschaftswegs einsetzen. Dadurch würde die
bestehende Zufahrt von LKW-Verkehr erheblich entlastet. Die Waage, die
Containerstandorte und die ohnehin zu verlegende Kieswäsche der Fa. Rhiem
könnten weiter von der Ortslage Erp entfernt gelegenen Erweiterungsbereich
eingerichtet werden.
-
Langfristig wird angestrebt, den gesamten Betriebsbereich in den nördlich gelegenen
Teil nach Abschluss der Kiesentnahme und anschließender Verfüllung zu verlagern.
Dies wird mit der Regionalplanung abzustimmen und im Rahmen eines
Rekultivierungskonzepts der Deponieflächen zu klären sein.
Der Zeithorizont im Rahmen der Regionalplanung liegt bei etwa 15 Jahren.
-
Die Luxemburger Straße wird auf dem Abschnitt von der B265 bis zur Ortsmitte
umgestaltet (Radwegeführung, Parken). Die Stadt beauftragt eine Planung. Die Fa.
Rhiem sagt die Übernahme der Kosten der Planung zu.
Zeitrahmen: Planung 2. Halbjahr 2016, 1. Quartal 2017 Ausarbeitung Vorlage
Bebauungsplanungsentwurf/Offenlagebeschluss in den städtischen Gremien
-
-
Die Parkplatzflächen am zukünftigen Verwaltungsgebäude der Fa. Rhiem sollen für
Veranstaltungen öffentlich zugänglich sein und als erster Bauabschnitt, d.h. ggf. vor
dem Errichten des Verwaltungstraktes realisiert werden. Die Stadt plant die Zuwegung
zur Bürgerhalle Erp über die umzugestaltende Luxemburger Straße.
Zeitrahmen: Das für die Planungen beauftragte Architekturbüro Zepp wird gebeten,
die
Planungen
zu
den
Parkplatzflächen
zu
konkretisieren
(2016),
planungsrechtliche
Vorbereitung
durch
die
Stadt
bis
Mitte
2017
(Bebauungsplanentwurf, Offenlage), Satzungsbeschluss Bebauungsplan 2. Halbjahr
2017.
-
Der Antrag auf die Parkplatzerweiterung auf der Waldfläche oder angrenzenden
Flächen an der Bürgerhalle Erp wird zurückgestellt, um die Wirkung der Neuordnung
des Parkens einschließlich des Parkplatzes der Fa. Rhiem & Sohn sowie der
Straßenrandbereiche der Luxemburger Straße bei Veranstaltungen ab 2018
abzuwarten.
-
Der Inhalt des Kompromisses wird schriftlich festgehalten.
Gewerbeflächenentwicklung:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Ergebnisse des Lärmgutachtens werden veröffentlicht (liegt wahrscheinlich Sept. 2016
vor)
Fa. Rhiem
Kartengrundlagen der Gewerbeflächenentwicklung werden aktualisiert und ins
Internet/Homepage der Stadt zur Information eingestellt. Dem nunmehr vorgelegten
städtebaulichen Entwurf vom 12.07.2016 und den Erläuterungen durch die Fa. Rhiem
und
der
Stadtverwaltung
wird
im
Grundsatz
zugestimmt.
Fa. Rhiem / Stadt (Aug./Sept. 2016)
Karte(n) der Rekultivierungsmaßnahmen im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung
Erp-Nord
werden
auf
der
Homepage
zur
Information
eingestellt.
Fa. Rhiem / Stadt (Aug. 2016)
Die Planungen zum städtebaulichen Konzept werden weiter detailliert und die
Detailplanungen werden nochmals mit der Öffentlichkeit in einer zweiten Öffentlichen
Versammlung diskutiert. Die Vertreterin und der Vertreter der Anwohnerinnen und der
Anwohner, Frau Klein und Herr Küster, werden in die Planung mit einbezogen.
Fa. Rhiem / Stadt (2.Hj. 2016)
Eine Vereinbarung zwischen der Fa. Rhiem und der Dorfgemeinschaft Erp e.V. über
die gemeinsame Nutzung der Parkplatzflächen am zukünftigen Verwaltungsgebäude
durch die Firmenmitarbeiter tagsüber und der Öffentlichkeit im Rahmen von
Veranstaltungen (vor allem abends und am Wochenende) wird bei Fertigstellung des
Parkplatzes geschlossen.
Ein Ablaufschema inklusive eines groben Zeitrahmens wird ebenfalls veröffentlicht,
damit alle Beteiligten und Interessierte auf dem gleichen Informationsstand sind.
Stadt (2016)
Einzelaspekte über die Vorgehensweise und einzelne Planungen werden im Protokoll
als Vereinbarung der Anwesenden des Runden Tisches vom 12.07.2016 festgehalten.
Das Protokoll soll möglichst bis zum 22.7.2016 veröffentlicht werden.
Es wird eine gemeinsame Presseerklärung der Teilnehmenden des Runden Tisches
veröffentlicht (Entwurf Küpper, Abstimmung am 13./14.07., Veröffentlichung
spätestens 14.7.16 durch Presseverteiler der Stadt).
Die Teilnehmenden vereinbaren darüber hinaus Stillschweigen über Einzelheiten der
Diskussion.
Statt einzelner Unterschriften gilt diese Vereinbarung durch die Teilnehmerliste als
unterzeichnet.
Schriftführung: Frau Küpper und Herr Harting, 30.08.2016