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Beschlussvorlage (Protokoll RunderTisch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 15:00
Aktualisiert
14.09.16, 15:00

Inhalt der Datei

Ergebnismitschrift Runder Tisch vom 12.07.2016 (17.00 bis 21.00 Uhr) in Erftstadt-Erp Hinweis: Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse zusammengestellt und dienen als Grundlage für das von der Stadtverwaltung erstellte Sitzungsprotokoll. Es ist vereinbart, dieses mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Rundes Tisches abzustimmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer: siehe TN.-Liste (Anhang) Agenda 1. Begrüßung, Vorstellungsrunde 2. Hinweise auf Verfahren ‚Runder Tisch‘ (Frau Küpper) 3. Darstellungen der jeweiligen Positionen a) Vertreter der Bürgerschaft (Frau Klein, Herr Küster) b) Fa. Rhiem (Geschäftsführer Herr Schmacks) <PAUSE> c) Stadt Erftstadt (Technische Beigeordnete Frau Hallstein) 4. Diskussion 5. Zusammenfassung von Einzelaspekten, Vereinbarungen Ergebnisprotokoll, Zusammenfassung Zu 2.) Frau Küpper stellt die Agenda vor und erläutert, dass jede anwesende Interessenvertretung ausreichend Zeit für die Darlegung ihrer Belange bekommt. Zwischenfragen zu Inhalten sollen möglich sein. Die Anwesenden werden jedoch gebeten, eventuelle Diskussionspunkte auf den ausgeteilten Karten festzuhalten, um diese in auf die der Präsentationen und Statements folgenden Diskussion aufzugreifen. Der Runde Tisch findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Frau Küpper bittet daher die Teilnehmenden um einen vertraulichen Umgang mit dem in dieser Runde Gesagten. Die Absprache über eine Information der Öffentlichkeit und weiterer Dritter erfolgt zum Sitzungsende. Zu 3.a) Herr Küster stellt die Position der Anwohnerinnen und Anwohner in einer ppt-Präsentation dar, die er als pdf-download der Stadt Erftstadt zur Verfügung stellte. Über das Ausmaß der zukünftig geplanten Betriebserweiterung der Fa. Rhiem Richtung Norden ist eine Irritation entstanden. Es wurde auf Kartenmaterial auf der Internetseite der Stadt Erftstadt zugegriffen, welches nicht mehr aktuell ist. Die Fa. Rhiem & Sohn und die Stadt Erftstadt stellten die derzeit genehmigten und geplanten Erweiterungsgebiete anhand der Karte klar. Die Vertreterin und der Vertreter der Anwohnerinnen und Anwohner plädierten für eine Betrachtung der Gesamtsituation im Ortseingangsbereich und der angrenzenden Gebiete in der derzeitigen Nutzung, um eine verträgliche Immissionssituation durch die Gewerbeentwicklung zu erreichen. Im Einzelnen wurde die Sichtweise der Anwohnerinnen und Anwohner zur bisherigen Planung anhand folgender Aspekte dargelegt: • Die Schaffung des "Logistikbereichs" am Bühler Graben, wird erhebliche Immissionen durch Abgase, Staub und Lärm verursachen. Insbesondere der Lärmpegel, der durch die Fahrzeuge und das Abstellen der Container verursacht wird, ist nicht akzeptabel. • Es wurde auf Lärmgutachten des Kreises Siegen-Wittgenstein verwiesen, welches von sehr hohen Lärmimmissionen bei vergleichbaren Betriebsabläufen ausgeht. • Durch wartende LKW zum Betrieb der Fa. Rhiem entsteht zeitweise im Ortseingangsbereich und auf der B 265 ein Rückstau, der den Verkehrsfluss erheblich behindert und die Verkehrssicherheit gefährdet. Beispielbilder aus der Vergangenheit und der Gegenwart wurden den Teilnehmern gezeigt. • Der Wirtschaftsweg zwischen Kiesgrube und B 265 werde auch von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere auch Schülern, genutzt. Die Verkehrssituation wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern kritisch beurteilt und eine sichere Radverkehrsführung eingefordert. • Die Eigentümerin der Felder am Bühler Graben hat den Antrag gestellt, die Nutzungsfläche in Bauland zu wandeln. Es wurde angeregt, dies angesichts des knappen Angebots von Grundstücken im Kölner Raum, in Erwägung zu ziehen und auf das Gewerbegebiet am Bühler Graben zu verzichten. Herr Küster und Frau Klein kommen als Vertreter der Anwohnerinnen und Anwohner zu dem Fazit, dass die derzeit vorliegenden Planungen (Stand 3.Mai 2016) abzulehnen seien. Zu 3.b) Herr Schmacks erläutert – bezugnehmend auf die vorgestellten Aspekte der Anwohnerinnen und Anwohner– den aktuellen Stand der Überlegungen und betont, dass die Planungen sich im Entwurfsstadium befänden und noch geändert werden können. Ein Hindernis, die Planung weg von der Wohnbebauung zu entwickeln, sei die Haltung der Regionalplanung, die neue Gewerbeflächen im Außenbereich nicht zulässt, da auf in der Regional- und Landesplanung dargestellte Allgemeine Siedlungsbereiche oder Gewerbeund Industriebereiche zurückgegriffen werden müsse. Eine Neuausweisung von Flächen im Freiraum- und Agrarbereich führe aus städtebaulicher und regionalplanerischer Sicht zu einer Zersiedlung der Landschaft. Im Freiraumbereich können daher nur Anlagen genehmigt werden, die mit dem Kiesabbau- und Deponiebetrieb unmittelbar zusammenhängen, die Lagerung von LKW und Baumaschinen gehöre nicht dazu. Mittelfristiges Ziel der Planung der Fa. Rhiem & Sohn sei der Bau einer LKW-Garage und die Erweiterung der bestehenden Werkstatt. Der hierdurch geschaffene Platz für LKWAufstellflächen auf der bestehenden Verkehrsfläche kann dann genutzt werden, um den in der Vergangenheit zu beobachtenden Rückstau auf Luxemburger Straße und B265 auf das Betriebsgelände zu verlagern und insgesamt die Betriebsabläufe zu optimieren. Die anstehenden LKW fahren um das bestehende Bürogebäude herum und können sich so wieder an der Waage anstellen. Es sind derzeit 16 firmeneigene LKW im Einsatz. Die Garage würde nur der Abstellung der Fahrzeuge dienen, welche morgens die Garage verlassen und abends wieder einfahren. Der Einfahrtbereich an der Luxemburger Straße war in der Vergangenheit problematisch, weil sich dort die Waage befindet, die alle LKW vor und nach dem Be- oder Entladen passieren müssen. Dies war vor allem der Fall, weil Erp eine Zeit lang die einzige Deponie der Klasse I war und somit sehr viel Abbruchmaterial aus dem Ballungsraum nach Erp verbracht wurde. Dies ist heute nicht mehr der Fall, weshalb es auch nicht mehr zu einem entsprechenden Rückstau gekommen ist. Dies wurde von den Vertretern der Bürgerschaft durch ein aktuelles Bild zu wiederlegen versucht. Ein Konsens konnte zwischen den Anwohnern und der Fa. Rhiem & Sohn in dieser Frage nicht erzielt werden. Mit der Erweiterung des Abbaugeländes und der Rekultivierung des Bereichs, der derzeit die Abfahrt zur Grube darstellt und Standort der Kieswäsche ist, wird eine Verlagerung der dort befindlichen Betriebsteile notwendig. Im Nordosten des Betriebsgeländes soll daher, sofern es die Zustimmung der entsprechenden Behörden gibt, mittelfristig eine direkte Zufahrt zur B 265 eingerichtet werden, so dass dort auch eine neue Aufstellfläche realisiert werden könne. Damit würde der Einfahrtbereich zum Ortseingang deutlich entlastet, nur die Verfüllung der Deponie würde dann noch bis zur endgültigen Höhe über diese Einfahrt erfolgen. Auf der verfüllten Fläche entsteht, dem aus der Abgrabungsgenehmigung verbindlichen Rekultivierungsplan entsprechend, eine von einem Büro für Landschaftsarchitektur geplante Grünfläche. Alle Betriebsteile, die unmittelbar mit dem Kiesabbau- und Deponiebetrieb zusammenhängen, werden in den erweiterten Abgrabungsbereich verlagert. Langfristig ist geplant, den Kiesabbau weiter in Richtung Nordwesten voranzutreiben. Damit wird sich langfristig der Kiesabbau weg von der Ortschaft Erp entwickeln und im Zwischenraum eine rekultivierte, begrünte Landschaft auf den Deponieflächen entstehen. Im Bereich der nach Süden in Richtung Erp geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes müssen aus planungsrechtlichen Gründen die Betriebsteile eingerichtet werden, die über den Kiesabbau- und Deponiebetrieb hinausgehen. Eine Verlagerung dieser Einrichtung auf Flächen, die unmittelbar im Norden an den bisherigen Zufahrtsbereich angrenzen, ist nicht möglich, da die Rekultivierungspläne nach Verfüllung der Deponie schon mit Genehmigung der Abgrabung und der Deponie festgelegt wurden und diese Flächen auch erst mittelfristig verfüllt werden. Zur Radwegeführung im Bereich der Zufahrt zum Betriebsgelände hat der von der Fa. Rhiem & Sohn beauftragte Verkehrsgutachter Optimierungsvorschläge gemacht. Der vorgestellte Entwurf umfasst eine deutliche Markierung im direkten Zufahrtsbereich des Betriebs. Herr Schmacks verwies darauf, dass die Gesamtgestaltung der Luxemburger Straße und Verkehrsführung zwischen Bundesstraße und Ortseingang Erp jedoch der Stadt Erftstadt obliege. Der angesprochene Wirtschaftsweg Richtung Lechenich ist städtisch und ist nicht Teil des Abgrabungsbereichs. Er wird somit weiterhin zur allgemeinen Nutzung offen gehalten. Anhand von Übersichtsplänen erläutert Herr Schmacks die bereits realisierten Rekultivierungsmaßnahmen und stellt die zukünftige Entwicklung dar. Die Rekultivierungsmaßnahmen sind in verschiedene Abschnitte gemäß Fortschritt der Abgrabungen über einen Zeitraum von 2 bis 15 Jahren aufgeteilt und sollen in Kürze auf der Internetseite der Fa. Rhiem eingesehen werden können. Die Lärmbelastung wird zukünftig bereits dadurch gemindert, dass sich die Fa. Rhiem von allen Kettencontainern und den dazugehörigen Lkw bis zum Jahresende 2016 trennen wird. Es ist geplant, dass bis zur Inbetriebnahme der nördlichen Kiesgrubenerweiterung die Container weiterhin in der Grube abgestellt und dort be- und entladen werden. Es entstünde demnach keine Containerabladefläche in Wohnbebauungsnähe. Die Zufahrt über die Waage zur Grube sowie zu den zukünftigen Stellflächen und Garagen für LKW erfolgt immer über die dem Wohngebiet abgewandte Seite des erweiterten Betriebsgeländes. Das Lärmgutachten zu den Auswirkungen der Erweiterung der Gewerbefläche wird voraussichtlich Mitte/Ende August 2016 vorliegen. Die Fa. Rhiem bemühe sich, die Staub- und Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. So ist auf dem Firmengelände die Zufahrt in die Grube sowie weitere Zufahrtswege asphaltiert worden. Diese werden bei entsprechenden trockenen Wetterlagen zudem befeuchtet. Auf diese Weise konnte die Staubbelastung in Richtung Bundesstraße erheblich eingedämmt werden. Weitere Wegebefestigungen sind geplant. Herr Schmacks stellt das überarbeitete städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan Nr. 182 vor, in das viele Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Versammlung vom 3.Mai 2016 eingeflossen sind: - - - - Die Werkstatthalle soll modernisiert und nach Südwesten erweitert werden, verbleibt aber an ihrem jetzigen Standort auf dem Betriebsgelände. Dies sei nicht zu verwechseln mit der neu zu errichtenden Halle, die als komplett geschlossener Unterstand für die firmeneigenen LKW dienen soll. Diese Halle ist in den überarbeiteten Planungen weiter vom Wohngebiet entfernt nach Norden verschoben worden, sodass zwischen Halle und Wirtschaftsweg und Wohnbebauung neben einer Lärmschutzwand auch eine größere Fläche für die Bepflanzung zur Eingrünung des Betriebsgeländes zur Verfügung steht. Die Verkehrsführung zur Abstellhalle erfolgt wie dargelegt über das Firmengelände und auf der von der Wohnbebauung abgewandten nördlichen Seite des Geländes. Zwischen erweiterter Werkstatt und LKW-Abstellhalle sollen Stellplätze vorgehalten werden sowie eine Fläche, die als Gerätedepot bezeichnet wird. Dort soll Lagerplatz für die derzeit in der Grube verteilt abgestellten Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräte für die Abbruchmaßnahmen entstehen. Hierzu wurden Fotos gezeigt, um den Teilnehmern eine konkrete Vorstellung über die zu lagernden Geräte zu ermöglichen. Auf die Lagerung von Containern wird verzichtet. Diese werden in der Grube oder perspektivisch auf dem zu schaffenden Betriebsgelände nördlich des Deponiegeländes abgestellt. Ein weiterer Bestandteil der laufenden Planüberlegungen ist der Vorschlag, die Firmenparkplätze für Veranstaltungen in der benachbarten Bürgerhalle Erp der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auch in diesem Zusammenhang sei die Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer entlang der Luxemburger Straße zu prüfen. Des Weiteren sieht der Städtebauliche Vorentwurf nach wie vor eine ökologische Aufwertung des Bereichs der Erpa vor. Der Bereich der Erpa-Aue als Grünpuffer und Retentionsraum wird durch das Verschieben der geplanten Bebauung nach Norden vergrößert. Die Firma Rhiem & Sohn erkläre sich zu Kompromissen und Änderungen in der Entwurfsplanung grundsätzlich bereit und betont gleichzeitig die Notwendigkeit, die Vorhaben links und rechts der Luxemburger Straße mit Neubau des Verwaltungsgebäudes und Neugestaltung des Betriebsgeländes als Gesamtkonzept zu sehen und entsprechend in einem Bebauungsplan festzusetzen. Zu 3.c) Frau Hallstein trägt vor, dass es Ziel der Stadt Erftstadt ist, einen attraktiv gestalteten Ortseingang zu realisieren, die Immissionsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu vermindern, den Betrieb langfristig am Standort Erftstadt zu sichern und gleichzeitig den verkehrlichen Belangen Rechnung zu tragen. Es seien gesetzlich vorgeschriebene Lärm- und andere Emissionsrichtwerte zwingend einzuhalten, diese können nicht umgangen werden. Es können bei dieser Planung keine pauschalisierten Abstände zur Wohnbebauung zugrunde gelegt werden, es müssen individuell für das Vorhaben und die geplanten Nutzungen Maßnahmen gutachterlich festgelegt werden, die eine Einhaltung der Richtwerte gewährleisten. Es existiert zwar ein Abstandserlass mit konkreten Mindestabständen für Betriebsarten bei typisierender Betrachtungsweise, der sich an Angebotsplanungen richtet, bei denen im Vorhinein nicht klar ist, welche gewerblichen Nutzungen realisiert werden. Frau Hallstein plädiert dafür, die Ergebnisse der Gutachten und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden abzuwarten. Frau Hallstein verwies des Weiteren darauf, dass die angedachte neue Zufahrt von der B265 im Norden des Betriebsgeländes außerhalb der Planungshoheit der Stadt liege, sodass hier die Regionalplanungsbehörden und der Landesbetrieb Straßenbau einzubeziehen seien. Die Stadtverwaltung könne entsprechend vorstellig werden. Die vorgetragenen Überlegungen zur Luxemburger Straße im Hinblick auf die Verkehrsführung müssten geprüft werden. Ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung würde aber befürwortet, die Finanzierung für Planung und Realisation sollte Zwischen Stadt Erftstadt und Fa. Rhiem & Sohn abgestimmt werden. Die Stadt wird sich dafür einsetzen, langfristig den gesamten Betriebsbereich nach Norden zu verlagern. Dies bedarf der Abstimmung mit der Regionalplanung. Es wird eine Zeitplanung vorgetragen, in der die angedachten Planungen konkretisiert werden, ein Bebauungsplanentwurf offengelegt und ein Satzungsbeschluss gefasst werden können. Es sollen die Gutachten und Planungen in einer zweiten öffentlichen Veranstaltung den Bürgern vorgestellt werden. Denkbar sei dafür ein Termin im zweiten Halbjahr 2016. Zu 5.) Nach umfassender Diskussion wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Verkehr: - Die Stadt wird sich bei der Regionalplanungsbehörde und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW für eine neue Zufahrt von der B 265 zum Betriebsgelände im Norden in Höhe des bestehenden Wirtschaftswegs einsetzen. Dadurch würde die bestehende Zufahrt von LKW-Verkehr erheblich entlastet. Die Waage, die Containerstandorte und die ohnehin zu verlegende Kieswäsche der Fa. Rhiem könnten weiter von der Ortslage Erp entfernt gelegenen Erweiterungsbereich eingerichtet werden. - Langfristig wird angestrebt, den gesamten Betriebsbereich in den nördlich gelegenen Teil nach Abschluss der Kiesentnahme und anschließender Verfüllung zu verlagern. Dies wird mit der Regionalplanung abzustimmen und im Rahmen eines Rekultivierungskonzepts der Deponieflächen zu klären sein. Der Zeithorizont im Rahmen der Regionalplanung liegt bei etwa 15 Jahren. - Die Luxemburger Straße wird auf dem Abschnitt von der B265 bis zur Ortsmitte umgestaltet (Radwegeführung, Parken). Die Stadt beauftragt eine Planung. Die Fa. Rhiem sagt die Übernahme der Kosten der Planung zu. Zeitrahmen: Planung 2. Halbjahr 2016, 1. Quartal 2017 Ausarbeitung Vorlage Bebauungsplanungsentwurf/Offenlagebeschluss in den städtischen Gremien - - Die Parkplatzflächen am zukünftigen Verwaltungsgebäude der Fa. Rhiem sollen für Veranstaltungen öffentlich zugänglich sein und als erster Bauabschnitt, d.h. ggf. vor dem Errichten des Verwaltungstraktes realisiert werden. Die Stadt plant die Zuwegung zur Bürgerhalle Erp über die umzugestaltende Luxemburger Straße. Zeitrahmen: Das für die Planungen beauftragte Architekturbüro Zepp wird gebeten, die Planungen zu den Parkplatzflächen zu konkretisieren (2016), planungsrechtliche Vorbereitung durch die Stadt bis Mitte 2017 (Bebauungsplanentwurf, Offenlage), Satzungsbeschluss Bebauungsplan 2. Halbjahr 2017. - Der Antrag auf die Parkplatzerweiterung auf der Waldfläche oder angrenzenden Flächen an der Bürgerhalle Erp wird zurückgestellt, um die Wirkung der Neuordnung des Parkens einschließlich des Parkplatzes der Fa. Rhiem & Sohn sowie der Straßenrandbereiche der Luxemburger Straße bei Veranstaltungen ab 2018 abzuwarten. - Der Inhalt des Kompromisses wird schriftlich festgehalten. Gewerbeflächenentwicklung: - - - - - - - - - Ergebnisse des Lärmgutachtens werden veröffentlicht (liegt wahrscheinlich Sept. 2016 vor) Fa. Rhiem Kartengrundlagen der Gewerbeflächenentwicklung werden aktualisiert und ins Internet/Homepage der Stadt zur Information eingestellt. Dem nunmehr vorgelegten städtebaulichen Entwurf vom 12.07.2016 und den Erläuterungen durch die Fa. Rhiem und der Stadtverwaltung wird im Grundsatz zugestimmt. Fa. Rhiem / Stadt (Aug./Sept. 2016) Karte(n) der Rekultivierungsmaßnahmen im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung Erp-Nord werden auf der Homepage zur Information eingestellt. Fa. Rhiem / Stadt (Aug. 2016) Die Planungen zum städtebaulichen Konzept werden weiter detailliert und die Detailplanungen werden nochmals mit der Öffentlichkeit in einer zweiten Öffentlichen Versammlung diskutiert. Die Vertreterin und der Vertreter der Anwohnerinnen und der Anwohner, Frau Klein und Herr Küster, werden in die Planung mit einbezogen. Fa. Rhiem / Stadt (2.Hj. 2016) Eine Vereinbarung zwischen der Fa. Rhiem und der Dorfgemeinschaft Erp e.V. über die gemeinsame Nutzung der Parkplatzflächen am zukünftigen Verwaltungsgebäude durch die Firmenmitarbeiter tagsüber und der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen (vor allem abends und am Wochenende) wird bei Fertigstellung des Parkplatzes geschlossen. Ein Ablaufschema inklusive eines groben Zeitrahmens wird ebenfalls veröffentlicht, damit alle Beteiligten und Interessierte auf dem gleichen Informationsstand sind. Stadt (2016) Einzelaspekte über die Vorgehensweise und einzelne Planungen werden im Protokoll als Vereinbarung der Anwesenden des Runden Tisches vom 12.07.2016 festgehalten. Das Protokoll soll möglichst bis zum 22.7.2016 veröffentlicht werden. Es wird eine gemeinsame Presseerklärung der Teilnehmenden des Runden Tisches veröffentlicht (Entwurf Küpper, Abstimmung am 13./14.07., Veröffentlichung spätestens 14.7.16 durch Presseverteiler der Stadt). Die Teilnehmenden vereinbaren darüber hinaus Stillschweigen über Einzelheiten der Diskussion. Statt einzelner Unterschriften gilt diese Vereinbarung durch die Teilnehmerliste als unterzeichnet. Schriftführung: Frau Küpper und Herr Harting, 30.08.2016