Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 442/2016
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 25.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
28.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Aufhebung eines Erbbaurechtes in der Gemarkung Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
Folgekosten in €:
0,00
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt übt bezüglich des an dem städtischen Grundstück Gemarkung Erp, Flur 5, Flurstück 232, groß 2.306 qm, gemäß Erbbaurechtsvertrag UR.-Nr. 370/1961 vom 02.03.1961 bestehenden Erbbaurechtes das ihr gem. § 8 des Vertrages zustehende Heimfallrecht aus. Das Grundstück des derzeitigen Erbbauberechtigten, der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Erp, geht
damit wieder in das Eigentum und die Verfügungsgewalt der Stadt Erftstadt über.
Die Zahlung einer Entschädigung für die auf dem Grundstück befindlichen Aufbauten und Einrichtungen ist nach § 9 des Erbbaurechtsertrages bei Ausübung des Heimfalls ausgeschlossen.
Die mit der Ausübung des Heimfalls verbundenen Kosten gehen zu Lasten der St. SebastianusSchützenbruderschaft Erp.
Begründung:
Nachdem ich durch eine Pressemitteilung im Kölner Stadt-Anzeiger davon erfahren hatte, dass
sich die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Erp eventuell auflösen würde, habe ich den Vorsit-
zenden der Schützen, Herrn Paffendorf, um ein persönliches Gespräch gebeten, um abzuklären,
wie die Rückübertragung des Grundstückes an die Stadt Erftstadt erfolgen soll.
Herr Paffendorf erklärte, dass die Schützenbruderschaft das Erbbaugrundstück im Wege des
Heimfalls an die Stadt Erftstadt zurückgeben wird.
Dazu ist zunächst die Auflösung der Schützenbruderschaft beim Amtsgericht Brühl zu beantragen.
Der Antrag wurde bereits gestellt und ein entsprechender Grundbuchnachweis über die Auflösung
liegt hier vor. Von den Vorstandsmitgliedern wurden Herr Paffendorf und Herr Melzer zu Liquidatoren bestellt. Mit Herrn Paffendorf wurde als wirtschaftlicher Übergangstermin in die Verfügungsgewalt der Stadt Erftstadt der 01.01.2017 vereinbart. Die bis dahin entstehenden Bewirtschaftungskosten gehen noch zu Lasten des Vereins.
Sobald der Betriebsausschuss dem Beschluss zur Ausübung des Heimfallrechtes zugestimmt hat,
werde ich das Notariat Cüppers mit der Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragen. Die mit der Aufhebung des Erbbaurechtes verbundenen Kosten gehen zu Lasten der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Erp
Unter Federführung der Orstbürgermeisterin von Erp soll eruiert werden, ob ein anderer Ortsverein
Interesse daran hat, das Grundstück mit Aufbauten zu übernehmen.
Hierzu würde dann dem Betriebsausschuss Immobilien eine neue Vorlage zur Entscheidung vorgelegt werden. Zwischenzeitlich haben der Motorrad-Club Erftstadt sowie der Schießsportclub Erp
ihr Interesse an einer Übernahme des Grundstückes samt Aufbauten bekundet.
In Vertretung
(Hallstein)
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