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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 271/2016 2. Ergänzung Az.: 61.21-20/152 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.09.2016 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße Beschluss über Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 den Tagesordnungspunkt vertagt und die Verwaltung beauftragt eine weitere Informationsveranstaltung durchzuführen. Diese findet am 20.09.2016 statt. Das Protokoll wird in der Sitzung vorgelegt. In Vertretung (Hallstein) -2-