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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines freien W-Lan Netzes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 301/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 13.07.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 BM Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Errichtung eines freien W-Lan Netzes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Neben der Net.Cologne und der Unitymedia bietet nun auch die Deutsche Telekom AG (DTAG) seit neuestem ebenfalls eine Lösung für ein öffentliches WLAN-Netz an. Das entsprechende Produkt heiß Public WLAN 4.0. Die städtische Wirtschaftsförderung hat bereits Kontakt zur DTAG aufgenommen und wird nun in einem persönlichen Gespräch - zeitnah nach der Sommerpause prüfen, mit welchen Kosten und Aufwand das Produkt an den drei in Rede stehenden Standorten in Erftstadt umgesetzt werden kann. Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen. Der Bundesrat hat dieser Änderung am 17. Juni des Jahres zugestimmt. Mit der entsprechenden Änderung des § 8, Abs. 3 TMG genießen nun auch WLANAnbieter die volle Haftungsprivilegierung als Internetzugangsanbieter (= Acessprovider). Durch diese Gleichstellung ist eine Haftung eines WLAN-Anbieters für Rechtsverletzungen Dritter ausge- schlossen. Die zwischenzeitlich diskutierten Auflagen wie Vorschaltseiten und Passwortpflichten sowie Unterscheidung nach privaten und gewerblichen Anbietern sind damit ebenfalls obsolet. (Erner) -2-