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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes 141 A, E. – Lechenich WirtschaftsPark, Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes 141 A, E. – Lechenich WirtschaftsPark, 
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes 141 A, E. – Lechenich WirtschaftsPark, 
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 461/2016 Az.: 61.21-20/141 A, 1. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 05.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.09.2016 Bemerkungen beschließend 1. Änderung des Bebauungsplanes 141 A, E. – Lechenich WirtschaftsPark, Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 141A, E. – Lechenich, WirtschaftsPark innerhalb der im Anlageplan gekennzeichneten Fläche zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung E. – Lechenich, WirtschaftsPark. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Begründung: Die DPD GeoPost (Deutschland) GmbH benötigt aufgrund der stetig ansteigenden Auslastung des Depots (im Mai 2016 hatte man bereits die monatliche Paketstückzahl des Weihnachtsgeschäftes 2015 erreicht) für die Abwicklung der betrieblichen Abläufe zusätzliche Grundstücksflächen. Als Erweiterungsfläche kommt ein unmittelbar westlich an das Betriebsgelände angrenzendes und noch im Besitz der Stadt befindliches Gewerbegrundstück und ein Teil der westlich des Betriebes geplante und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzte „Grunfläche“ in Betracht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die V 454/ 2016 (Grundstücksvergabe) verwiesen. Zur gewerblichen Nutzung der im Bebauungsplan als „Grünfläche“ festgesetzten Fläche ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, zusammen mit einem von der DPD GeoPost (Deutschland) GmbH zu beauftragenden Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf zu erarbeiten und gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Kosten der Planung sind durch die Antragstellerin zu übernehmen. Anlagen  Anlageplan  Vorentwurfsbegründung (Hallstein) -2-