Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 461/2016
Az.: 61.21-20/141 A, 1. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 05.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.09.2016
Bemerkungen
beschließend
1. Änderung des Bebauungsplanes 141 A, E. – Lechenich WirtschaftsPark,
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 141A,
E. – Lechenich, WirtschaftsPark innerhalb der im Anlageplan gekennzeichneten Fläche zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung E. – Lechenich, WirtschaftsPark. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB zu beteiligen.
Begründung:
Die DPD GeoPost (Deutschland) GmbH benötigt aufgrund der stetig ansteigenden Auslastung des
Depots (im Mai 2016 hatte man bereits die monatliche Paketstückzahl des Weihnachtsgeschäftes
2015 erreicht) für die Abwicklung der betrieblichen Abläufe zusätzliche Grundstücksflächen. Als
Erweiterungsfläche kommt ein unmittelbar westlich an das Betriebsgelände angrenzendes und
noch im Besitz der Stadt befindliches Gewerbegrundstück und ein Teil der westlich des Betriebes
geplante und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzte „Grunfläche“ in Betracht.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die V 454/ 2016 (Grundstücksvergabe) verwiesen.
Zur gewerblichen Nutzung der im Bebauungsplan als „Grünfläche“ festgesetzten Fläche ist die
Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, zusammen mit einem von der DPD GeoPost (Deutschland) GmbH zu
beauftragenden Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf zu erarbeiten und gem. §§ 3(1)
und 4 (1) BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Die Kosten der Planung sind durch die Antragstellerin zu übernehmen.
Anlagen
Anlageplan
Vorentwurfsbegründung
(Hallstein)
-2-