Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 477/2016
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Windenergie, Erhöhung der
Mindestabstände auf mind. 1 km
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag ist verfristet eingegangen. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs mit der Vorlage
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 10 - Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird
das Schreiben den Ausschussmitgliedern aber zur Kenntnis gegeben.
Im Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes steht der Beschluss zur Durchführung
der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch an. In diesem Verfahrensschritt werden die
im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung überarbeiteten Unterlagen, der Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Prüfung und alle bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt und alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut angeschrieben und an der überarbeiteten Planung beteiligt. Hierbei hat jedermann Gelegenheit, zu
der Planung Stellung zu nehmen. Auch erfolgt eine erneute Abstimmung mit der Bezirksplanungs-
behörde. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes wird von den Gremien des Rates entschieden, ob die Planung nochmals überarbeitet werden soll.
Die Argumentation in dem vorliegenden Antrag stützt z.T. sich auf Stellungnahmen, die im Zuge
der frühzeitigen Beteiligung, also zum alten Planstand abgegeben wurden. Eine umfassende Berücksichtigung aller Belange ist aber erst nach der Offenlage möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und als Stellungnahme im Rahmen der Offenlage
in die Abwägung einzustellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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