Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Erper Bürger zur neuen Windkraftkonzentrationszonen um Erftstadt-Erp
Ans .re i
6 32
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Reuter, Am Siefenpfad 5
rd Bell, Disternicher Weg 36, Erftstadt
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgermeister -
Holzdamm lo
50374 Erftstadt
rftstadt, den 10.09.2016
Anregungen u. Beschwerden (Bürgerantrag) nach § 24 GO i.V.m.
Hauptsatzung der Stadt Erftstadt
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10 „Windenergie" 7
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Erftstadt plant um Erftstadt-Erp eine der größten Konzentrationszonen der
Region (Zitat: Bürgermeister Nörvenich)!
Bei dieser Planung wird die gebotene Rücksichtnahme für die Erper Bürger nach wie
vor nicht eingehalten.
Die unterzeichnenden Bürger von Erftstadt-Erp beantragen hiermit, die
zuständigen politischen Gremien mögen in Ihren weiteren Sitzungen
entscheiden, im Rahmen der noch fortzuführenden und zu ergänzenden
Planung, die Konzentrationszonen um Erftstadt Erp (insbesondere nahe der
Ortslage) zu reduzieren, in dem zumindest die Abstände von mindestens lkm
zur vorhandenen Wohnbebauung und zu geplanten Wohnbaubereichen
eingehalten werden.
Aus diesem Grunde bitten wir unseren Antrag auf jeden Fall dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.09.2016 vorzulegen!
j-AjeltP
2
Begründung:
Auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
am 30.08.2016 konnte wieder ein abschließender, rechtssicherer Planungsstand
nicht erläutert werden und eine weitere Vertagung wurde beschlossen.
Die Erper Bürger fühlen sich über den Fortgang in der Angelegenheit neue
Windkraftzonen grundsätzlich nicht ausreichend informiert. Alleine das Nachlesen
von Sitzungsunterlagen im Internet ist vielen Bürgern nicht möglich bzw. unbekannt.
Was die Vorbringen der Bürger in der vorzeitigen Beteiligung im FNP-Verfahren
betrifft, sehen die Bürger sich im Wesentlichen durch die Stellungnahmen der im
Verfahren zu beteiligenden Behörden bestätigt!
Konkret:
Der Landrat Rhein-Ei-lt-Kreis bestätigt in seiner Stellungnahme, dass der Ortsteil
Erp in besonderer Weise durch die Erweiterung und den Ausbau der
Windenergienutzung belastet wird. Die möglichen Beeinträchtigungen der
Lebensqualität der Bevölkerung des Ortsteiles Erp durch die Einkreisung des Ortes
mit Windenergieanlagen sollten berücksichtigt werden.
Hier reichen die Herausnahme der Flächen Richtung Weiler i.d. Ebene (die wohl
durch die Stellungnahme der Stadt Zülpich entstand) und die Flächen neben
Kiesabbau nicht aus.
Die Belange der Weiler Bürger wurden berücksichtigt, die Erper Bürger sind außen
vor gelassen ( lediglich den Weiler Bürgern stehen sie die 1 km-Zone zu)!
Die Planungsamtsleiterin sprach in der Sitzung am 30.08.16 hier selbst von einer
nach verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung erdrückenden Wirkung auf jeden Fall
bei 120Grad Umzingelung. Diese wird sicherlich auch bei der reduzierten Fläche
überschritten. Hinzurechnen muss man hier auch die bestehenden und geplanten
Anlagen der Nachbargemeinde (Siehe z.B. Plan der Gemeinde Vettweiss).
Der Vorschlag des notwendigen Kompensationsausgleiches Richtung Friesheim —
wahrscheinlich Hexenberg- ist doch unbestreitbar vollkommen ungeeignet, die
notwendige Milderung der Wahrnehmung der rotierenden Windflügel für die Erper
Bevölkerung herbeizuführen!
Der Landrat hält, sowie auch die Bürger bei Ihren Stellungnahmen, die Einhaltung
der zulässigen Immissionsrichtwerte für nicht möglich! Gleiches gilt für die
Einhaltung des zumutbaren Schattenwurfes.
3
Die Bezirksregierung Köln bemängelt die Nichtberücksichtigung der Ergebnisse der
Artenschutzprüfung (hierzu gibt es für den Teilbereich um Erp bereits
aussagekräftige Gutachten im Genehmigungsverfahren „Müddersheim"), den
Umgang mit der militärischen Flugsicherung und den Richtfunk.
Hierzu ist immer wieder auf die jetzt höchstrichterliche Rechtsprechung zu
Verbotszonen / Störung des Richtfunkes in einer bis 15km-Zone verwiesen.
Während ein Genehmigungsverfahren in der Gemeinde Vettweiß jetzt schon Jahre
wegen der fehlenden Zustimmung nicht abgeschlossen werden kann, haben die
Nachbargemeinden Nörvenich und Zülpich ihre Planungen in der Verbotszone
zumindest vorläufig eingestellt. Auch hier bestätigt die Bezirksregierung die
Stellungnahmen der Erper Bürger.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geht von Einschränkungen der geplanten
Anlagen —auch bezüglich der Anzahl- aus!
Wie bereits in der Bürgerversammlung vorgebracht und dort bestritten, darf auch
nach der Stellungnahme der Bezirksregierung der Umgang mit der militärischen
Flugsicherung nicht vollständig_auf die Genehmigungsebene verlagert werden!
Bereits auf FNP-Ebene muss auch dazu die grundsätzliche Umsetzbarkeit der
jeweiligen Windkraftkonzentrationszone gesichert sein.
Die Bezirksregierung empfiehlt auch die Festlegung einer Mindesthöhe für die
geplanten Windkraftanlagen.
Völlig untauglich für eine rentable Investition und den späteren Betrieb der Anlagen
ist eine von den Fachbehörden prognostizierte notwendige Abschaltung der Anlagen
zur Einhaltung von lmmissionswerten und Schattenwurf. Zu befürchten ist, dass dann
für die Erftstädter Bürger prognostizierte Renditen entfallen würden oder die Bürger
würden gar zusätzlich belastet.
Zur Abstimmung mit den Nachbarkommunen wird eine gemeinsame Konzeption
angeraten. Diese sind sicherlich gut und längst überfällig, aber müssen in der Folge
sicherlich vor einer Ausweisung im FNP erfolgen. Der FNP entwickelt bekanntlich
Bauplanungsrecht. Noch einmal erwähnt bleibt, dass die Nachbargemeinden
größere Abstände für Ihre Bürger fordern, denen auch in der Planung entsprochen
wurde. Nur den Erper Bürger will man dies jetzt —trotz anderen in der Presse
nachzulesenden zeitweisen Aussagen- nicht mehr zugestehen!
Völlig unverständlich für den Erper Bürger ist daher auch der Verbleib der
Ausweisung südlich des Verlaufes der Erpa / Wirtschaftsweg in Verlängerung des
Gemeindewaldes.
4 -
Konkret wird die geplante Ausweisung in Erp in einem Waldbereich und folgend
näher heranrückend zur Wohnbebauung vorgesehen. Dieser Wald ist Teil eines
jahrelang so gelobten und unentbehrlich gehaltenen Biotopverbundes, erworben
und wohl auch aufgeforstet und finanziert vom Kreis . Er dient jetzt unstrittig dem
Rückzug der Vogelwelt und dem heimischen Wild.
Auf die Stellungnahmen zur Erhaltung von in diesem Bereich seltenen Wald und die
Bedeutsamkeit für Natur und Tierwelt, so wie sie es die zuständigen Behörden
bislang umschrieben haben, sei verwiesen.
Letztlich ist der Hinweis auf Rechtsfolgen einer Unterschreitung der Mindestflächen
für Windkraftanlagen (10%) hier nicht einschlägig. Werden die Flächen bei jetziger
Planung eingehalten, ist dies auch bei Reduzierung noch der Fall. Auf jeden Fall sind
die ausscheidenden Flächen für die Flugsicherheit von der Gesamtfläche
abzuziehen.
Die Gefahr der ungesteuerten Errichtung von Windkraftanlagen besteht nach unserer
Auffassung auch nicht. Dies zeigt die Erfahrung doch in Erftstadt selbst. Die
Errichtung neuer Anlagen in einer längst beschlossenen FNP-Änderung (Erweiterung
der Zone Richtung Pingsheim) scheiterte doch nach unserem Kenntnisstand an dem
unrentablen Planungsaufwand für den alleinigen, interessierten Investor.
Aus vorgenannten Gründen bitten die Erper Bürger noch einmal um eine
Beschlussfassung auch im Interesse der betroffenen Erper Bürger (und nicht nur der
Bürger der Nachbargemeinden und der Investoren).
Lediglich der anhaltende Verweis auf rechtliche Klärungen in späteren
Genehmigungsverfahren ist nach den fachbehördlichen Stellungnahmen
unangebracht und letztlich der bauplanungsrechtlichen Sicherung der Errichtung von
Winkraftan lagen (sicherlich auch in Erftstadt-Erp) letztlich nicht dienlich.
Eine Unterschriftenliste ist beigefügt
Mit freundlichen Grüße
Erläuterung zur Unterschriftenliste
Zu den Unterschriftenliste sei klargestellt, dass lediglich am vergangenen Samstag die Bürgerinnen und Bürger
in Dorfrandlage zur geplanten Windkraftzone angesprochen wurden.
Eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger konnte dabei nicht angetroffen werden.
Die überwiegende Zahl der Angesprochenen waren nicht informiert und die Bürgerinnen und Bürger reagierten
teilweise entsetzt über den vorliegenden Planungsstand und die Konsequenzen für Ihre Wohnqualität und Ihr
Eigentum. Alle Angesprochenen haben sich dem Antrag angeschlossen.
Somit ist bei weiterer — aber derzeit nicht vorgesehener - Unterschrifteninitiative mit einer wesentlich größeren
Zahl der Unterstützer des Antrages auszugehen.