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Bürgerantrag (Anregung 477/2026)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
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Inhalt der Datei

Erper Bürger zur neuen Windkraftkonzentrationszonen um Erftstadt-Erp Ans .re i 6 32 Herrn Bürgermeister Volker Erner Reuter, Am Siefenpfad 5 rd Bell, Disternicher Weg 36, Erftstadt STADT ERFTSTADT - Der Bürgermeister - Holzdamm lo 50374 Erftstadt rftstadt, den 10.09.2016 Anregungen u. Beschwerden (Bürgerantrag) nach § 24 GO i.V.m. Hauptsatzung der Stadt Erftstadt Flächennutzungsplanänderung Nr. 10 „Windenergie" 7 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner, sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Erftstadt plant um Erftstadt-Erp eine der größten Konzentrationszonen der Region (Zitat: Bürgermeister Nörvenich)! Bei dieser Planung wird die gebotene Rücksichtnahme für die Erper Bürger nach wie vor nicht eingehalten. Die unterzeichnenden Bürger von Erftstadt-Erp beantragen hiermit, die zuständigen politischen Gremien mögen in Ihren weiteren Sitzungen entscheiden, im Rahmen der noch fortzuführenden und zu ergänzenden Planung, die Konzentrationszonen um Erftstadt Erp (insbesondere nahe der Ortslage) zu reduzieren, in dem zumindest die Abstände von mindestens lkm zur vorhandenen Wohnbebauung und zu geplanten Wohnbaubereichen eingehalten werden. Aus diesem Grunde bitten wir unseren Antrag auf jeden Fall dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.09.2016 vorzulegen! j-AjeltP 2 Begründung: Auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.08.2016 konnte wieder ein abschließender, rechtssicherer Planungsstand nicht erläutert werden und eine weitere Vertagung wurde beschlossen. Die Erper Bürger fühlen sich über den Fortgang in der Angelegenheit neue Windkraftzonen grundsätzlich nicht ausreichend informiert. Alleine das Nachlesen von Sitzungsunterlagen im Internet ist vielen Bürgern nicht möglich bzw. unbekannt. Was die Vorbringen der Bürger in der vorzeitigen Beteiligung im FNP-Verfahren betrifft, sehen die Bürger sich im Wesentlichen durch die Stellungnahmen der im Verfahren zu beteiligenden Behörden bestätigt! Konkret: Der Landrat Rhein-Ei-lt-Kreis bestätigt in seiner Stellungnahme, dass der Ortsteil Erp in besonderer Weise durch die Erweiterung und den Ausbau der Windenergienutzung belastet wird. Die möglichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität der Bevölkerung des Ortsteiles Erp durch die Einkreisung des Ortes mit Windenergieanlagen sollten berücksichtigt werden. Hier reichen die Herausnahme der Flächen Richtung Weiler i.d. Ebene (die wohl durch die Stellungnahme der Stadt Zülpich entstand) und die Flächen neben Kiesabbau nicht aus. Die Belange der Weiler Bürger wurden berücksichtigt, die Erper Bürger sind außen vor gelassen ( lediglich den Weiler Bürgern stehen sie die 1 km-Zone zu)! Die Planungsamtsleiterin sprach in der Sitzung am 30.08.16 hier selbst von einer nach verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung erdrückenden Wirkung auf jeden Fall bei 120Grad Umzingelung. Diese wird sicherlich auch bei der reduzierten Fläche überschritten. Hinzurechnen muss man hier auch die bestehenden und geplanten Anlagen der Nachbargemeinde (Siehe z.B. Plan der Gemeinde Vettweiss). Der Vorschlag des notwendigen Kompensationsausgleiches Richtung Friesheim — wahrscheinlich Hexenberg- ist doch unbestreitbar vollkommen ungeeignet, die notwendige Milderung der Wahrnehmung der rotierenden Windflügel für die Erper Bevölkerung herbeizuführen! Der Landrat hält, sowie auch die Bürger bei Ihren Stellungnahmen, die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte für nicht möglich! Gleiches gilt für die Einhaltung des zumutbaren Schattenwurfes. 3 Die Bezirksregierung Köln bemängelt die Nichtberücksichtigung der Ergebnisse der Artenschutzprüfung (hierzu gibt es für den Teilbereich um Erp bereits aussagekräftige Gutachten im Genehmigungsverfahren „Müddersheim"), den Umgang mit der militärischen Flugsicherung und den Richtfunk. Hierzu ist immer wieder auf die jetzt höchstrichterliche Rechtsprechung zu Verbotszonen / Störung des Richtfunkes in einer bis 15km-Zone verwiesen. Während ein Genehmigungsverfahren in der Gemeinde Vettweiß jetzt schon Jahre wegen der fehlenden Zustimmung nicht abgeschlossen werden kann, haben die Nachbargemeinden Nörvenich und Zülpich ihre Planungen in der Verbotszone zumindest vorläufig eingestellt. Auch hier bestätigt die Bezirksregierung die Stellungnahmen der Erper Bürger. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geht von Einschränkungen der geplanten Anlagen —auch bezüglich der Anzahl- aus! Wie bereits in der Bürgerversammlung vorgebracht und dort bestritten, darf auch nach der Stellungnahme der Bezirksregierung der Umgang mit der militärischen Flugsicherung nicht vollständig_auf die Genehmigungsebene verlagert werden! Bereits auf FNP-Ebene muss auch dazu die grundsätzliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Windkraftkonzentrationszone gesichert sein. Die Bezirksregierung empfiehlt auch die Festlegung einer Mindesthöhe für die geplanten Windkraftanlagen. Völlig untauglich für eine rentable Investition und den späteren Betrieb der Anlagen ist eine von den Fachbehörden prognostizierte notwendige Abschaltung der Anlagen zur Einhaltung von lmmissionswerten und Schattenwurf. Zu befürchten ist, dass dann für die Erftstädter Bürger prognostizierte Renditen entfallen würden oder die Bürger würden gar zusätzlich belastet. Zur Abstimmung mit den Nachbarkommunen wird eine gemeinsame Konzeption angeraten. Diese sind sicherlich gut und längst überfällig, aber müssen in der Folge sicherlich vor einer Ausweisung im FNP erfolgen. Der FNP entwickelt bekanntlich Bauplanungsrecht. Noch einmal erwähnt bleibt, dass die Nachbargemeinden größere Abstände für Ihre Bürger fordern, denen auch in der Planung entsprochen wurde. Nur den Erper Bürger will man dies jetzt —trotz anderen in der Presse nachzulesenden zeitweisen Aussagen- nicht mehr zugestehen! Völlig unverständlich für den Erper Bürger ist daher auch der Verbleib der Ausweisung südlich des Verlaufes der Erpa / Wirtschaftsweg in Verlängerung des Gemeindewaldes. 4 - Konkret wird die geplante Ausweisung in Erp in einem Waldbereich und folgend näher heranrückend zur Wohnbebauung vorgesehen. Dieser Wald ist Teil eines jahrelang so gelobten und unentbehrlich gehaltenen Biotopverbundes, erworben und wohl auch aufgeforstet und finanziert vom Kreis . Er dient jetzt unstrittig dem Rückzug der Vogelwelt und dem heimischen Wild. Auf die Stellungnahmen zur Erhaltung von in diesem Bereich seltenen Wald und die Bedeutsamkeit für Natur und Tierwelt, so wie sie es die zuständigen Behörden bislang umschrieben haben, sei verwiesen. Letztlich ist der Hinweis auf Rechtsfolgen einer Unterschreitung der Mindestflächen für Windkraftanlagen (10%) hier nicht einschlägig. Werden die Flächen bei jetziger Planung eingehalten, ist dies auch bei Reduzierung noch der Fall. Auf jeden Fall sind die ausscheidenden Flächen für die Flugsicherheit von der Gesamtfläche abzuziehen. Die Gefahr der ungesteuerten Errichtung von Windkraftanlagen besteht nach unserer Auffassung auch nicht. Dies zeigt die Erfahrung doch in Erftstadt selbst. Die Errichtung neuer Anlagen in einer längst beschlossenen FNP-Änderung (Erweiterung der Zone Richtung Pingsheim) scheiterte doch nach unserem Kenntnisstand an dem unrentablen Planungsaufwand für den alleinigen, interessierten Investor. Aus vorgenannten Gründen bitten die Erper Bürger noch einmal um eine Beschlussfassung auch im Interesse der betroffenen Erper Bürger (und nicht nur der Bürger der Nachbargemeinden und der Investoren). Lediglich der anhaltende Verweis auf rechtliche Klärungen in späteren Genehmigungsverfahren ist nach den fachbehördlichen Stellungnahmen unangebracht und letztlich der bauplanungsrechtlichen Sicherung der Errichtung von Winkraftan lagen (sicherlich auch in Erftstadt-Erp) letztlich nicht dienlich. Eine Unterschriftenliste ist beigefügt Mit freundlichen Grüße Erläuterung zur Unterschriftenliste Zu den Unterschriftenliste sei klargestellt, dass lediglich am vergangenen Samstag die Bürgerinnen und Bürger in Dorfrandlage zur geplanten Windkraftzone angesprochen wurden. Eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger konnte dabei nicht angetroffen werden. Die überwiegende Zahl der Angesprochenen waren nicht informiert und die Bürgerinnen und Bürger reagierten teilweise entsetzt über den vorliegenden Planungsstand und die Konsequenzen für Ihre Wohnqualität und Ihr Eigentum. Alle Angesprochenen haben sich dem Antrag angeschlossen. Somit ist bei weiterer — aber derzeit nicht vorgesehener - Unterschrifteninitiative mit einer wesentlich größeren Zahl der Unterstützer des Antrages auszugehen.