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Beschlussvorlage (Anlassbezogene Substanzwertbetrachtung der Eigenbetriebe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 404/2016 Az.: -20- Amt: - 20 BeschlAusf.: - -2- Datum: 08.08.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Straßen 21.09.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Immobilien 28.09.2016 zur Kenntnis Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anlassbezogene Substanzwertbetrachtung der Eigenbetriebe Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Bericht der Verwaltung über die Entwicklung der Substanzwerte der Eigenbetriebe wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner als neutralen Gutachter mit einer Analyse der Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt. Begründung: Wie in der Vorlage 221/2016 bereits thematisiert, wurden zum 31.12.2015 die im Kernhaushalt geführten Buchwerte der Eigenbetriebe überprüft. Es wurden folgende Erkenntnisse gewonnen: Stadtwerke Anlässlich der Übertragung von Sonderbauwerken auf den Erftverband zu Buchwerten in 2014 und 2015 wurde eine Überprüfung des Buchwertes der Stadtwerke im Kernhaushalt erforderlich. Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner durchgeführte Gutachten zum 31.12.2014 ermittelt einen Substanzwert in Höhe von 54.127 TEUR (vgl. Anlage 1). Mit den erst in 2015 übertragenen Regenüberlaufbecken RÜB 5 und RÜB 13 geht eine weitere stille Reserve von 726 TEUR ab. Vor diesem Hintergrund ist zum 31.12.2015 ein Substanzwert von 53.401 TEUR zu verzeichnen. Der Buchwert der Stadtwerke im Kernhaushalt beläuft sich derzeit auf 60.828 TEUR. Daraus resultiert ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 7.427 TEUR. Ursache der Substanzwertaufzehrung sind neben den stillen Reserven aus dem Abgang der Sonderbauwerke auf den Erftverband insbesondere die Verluste in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Die hier abgerechneten Gebühren decken nicht die angefallenen Aufwendungen. Insbesondere in der Abwasserbeseitigung sind über Jahre hinweg Verluste entstanden. Im Einvernehmen mit der Technischen Beigeordneten schlage ich vor, Rödl & Partner als neutralen Gutachter mit der Analyse der Gebührenkalkulationen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu beauftragen. EB Immobilien Erfahrungsgemäß schließt der Eigenbetrieb Immobilien mit seiner Sparte Hochbau meist mit einem Defizit ab. Dieses Defizit konnte in der Vergangenheit durch Grundstücksveräußerungen der Sparte Liegenschaften gedeckt werden, so dass gemeinsam betrachtet noch kein Substanzverlust eingetreten ist. EB Straßen Für den EB Straßen wurde zum 31.12.2013 ein Substanzwertgutachten von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erstellt. Grund der Überprüfung waren hohe Verluste über einen längeren Zeitraum. Danach belief sich der Substanzwert zum 31.12.2013 auf 82.713 TEUR (Vgl. Anlage 2). Darüber hinaus wurden zum 01.01.2014 Grundstücke vom EB Immobilien auf den Eigenbetrieb Straßen in Höhe von 2.062 TEUR übertragen. Somit schließt das Gutachten mit einem Substanzwert in Höhe von 84.775 TEUR ab. Dieser Wert wurde vom Eigenbetrieb auf den 31.12.2014 fortgeschrieben. Er erreicht den im Kernhaushalt ausgewiesenen Buchwert von 84.338 TEUR. Für das Jahr 2015 lag der geplante und mit der Kernverwaltung abgestimmte Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebes Straßen bei 1,8 Mio. Euro. Durch erzielte Einsparungen im Eigenbetrieb Straßen, konnte dieser Fehlbetrag auf rd. 1,6 Mio. Euro reduziert werden, so -2- dass incl. der Zahlungen der Kernverwaltung sogar ein Überschuss erzielt wurde. Dieser Überschuss wird zur Abdeckung eines kleinen Teiles aufgelaufener Altfehlbeträge eingesetzt. Somit ist kein Verzehr des Substanzwertes in 2015 zu vermuten. Nur so und mit künftig stets ausgeglichenen Ergebnissen ist eine Substanzwerterhaltung realisierbar. In Vertretung (Knips) -3-