Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 404/2016
Az.: -20-
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -2- Datum: 08.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
14.09.2016
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Straßen
21.09.2016
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Immobilien
28.09.2016
zur Kenntnis
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anlassbezogene Substanzwertbetrachtung der Eigenbetriebe
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht der Verwaltung über die Entwicklung der Substanzwerte der Eigenbetriebe
wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner als neutralen
Gutachter mit einer Analyse der Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und der
Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.
Begründung:
Wie in der Vorlage 221/2016 bereits thematisiert, wurden zum 31.12.2015 die im Kernhaushalt geführten Buchwerte der Eigenbetriebe überprüft. Es wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:
Stadtwerke
Anlässlich der Übertragung von Sonderbauwerken auf den Erftverband zu Buchwerten in
2014 und 2015 wurde eine Überprüfung des Buchwertes der Stadtwerke im Kernhaushalt
erforderlich. Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner durchgeführte
Gutachten zum 31.12.2014 ermittelt einen Substanzwert in Höhe von 54.127 TEUR
(vgl. Anlage 1). Mit den erst in 2015 übertragenen Regenüberlaufbecken RÜB 5 und
RÜB 13 geht eine weitere stille Reserve von 726 TEUR ab. Vor diesem Hintergrund ist
zum 31.12.2015 ein Substanzwert von 53.401 TEUR zu verzeichnen.
Der Buchwert der Stadtwerke im Kernhaushalt beläuft sich derzeit auf 60.828 TEUR. Daraus resultiert ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 7.427 TEUR.
Ursache der Substanzwertaufzehrung sind neben den stillen Reserven aus dem Abgang
der Sonderbauwerke auf den Erftverband insbesondere die Verluste in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Die hier abgerechneten Gebühren decken nicht die
angefallenen Aufwendungen. Insbesondere in der Abwasserbeseitigung sind über Jahre
hinweg Verluste entstanden.
Im Einvernehmen mit der Technischen Beigeordneten schlage ich vor, Rödl & Partner als
neutralen Gutachter mit der Analyse der Gebührenkalkulationen der Wasserversorgung
und der Abwasserbeseitigung zu beauftragen.
EB Immobilien
Erfahrungsgemäß schließt der Eigenbetrieb Immobilien mit seiner Sparte Hochbau meist
mit einem Defizit ab. Dieses Defizit konnte in der Vergangenheit durch Grundstücksveräußerungen der Sparte Liegenschaften gedeckt werden, so dass gemeinsam betrachtet
noch kein Substanzverlust eingetreten ist.
EB Straßen
Für den EB Straßen wurde zum 31.12.2013 ein Substanzwertgutachten von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erstellt. Grund der Überprüfung waren hohe
Verluste über einen längeren Zeitraum. Danach belief sich der Substanzwert zum
31.12.2013 auf 82.713 TEUR (Vgl. Anlage 2). Darüber hinaus wurden zum 01.01.2014
Grundstücke vom EB Immobilien auf den Eigenbetrieb Straßen in Höhe von 2.062 TEUR
übertragen. Somit schließt das Gutachten mit einem Substanzwert in Höhe von 84.775
TEUR ab. Dieser Wert wurde vom Eigenbetrieb auf den 31.12.2014 fortgeschrieben. Er
erreicht den im Kernhaushalt ausgewiesenen Buchwert von 84.338 TEUR.
Für das Jahr 2015 lag der geplante und mit der Kernverwaltung abgestimmte Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebes Straßen bei 1,8 Mio. Euro. Durch erzielte Einsparungen im Eigenbetrieb Straßen, konnte dieser Fehlbetrag auf rd. 1,6 Mio. Euro reduziert werden, so
-2-
dass incl. der Zahlungen der Kernverwaltung sogar ein Überschuss erzielt wurde. Dieser
Überschuss wird zur Abdeckung eines kleinen Teiles aufgelaufener Altfehlbeträge eingesetzt. Somit ist kein Verzehr des Substanzwertes in 2015 zu vermuten. Nur so und mit
künftig stets ausgeglichenen Ergebnissen ist eine Substanzwerterhaltung realisierbar.
In Vertretung
(Knips)
-3-