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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung zu 383_2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
557 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
11.09.15, 17:01
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 20/22 Jülich, den 03.09.2015 Herrn Stadtverordneten Capcllmanr Bürgermeister Stommel 52428 Jülich Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Sanierung von städtischen Objekten zur Nutzung durch Asylbewerber Selir geehrte Herren ! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entscheidungsentwurf Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2015 werden flir die Sanierung von städtischen Liegenschaften außerplanmäßige Mittel in Höhe von 85.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Sachkonto 31 315 003 01 4141101 „Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz". Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf Jülich, den/f5j89.2015 Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit: . In der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.08.2015 wurde die Stadl Jülich zur Neuaufnalime von 168 neuen Flüchtlingen verpflichtet. Die monatlichen Aufnahmezahlen sind derart angestiegen, dass im Monat Juli 37 Personen und im August 39 Personen aufgenommen werden mussten. Aufgrund dessen ist die Situation bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Jülich äußert angespannt. Für die laufenden Neuzuweisungen stehen nur deshalb noch Unterkünfte zur Verfugung, weil laufend neue Wohnungen und Häuser angemietet und sofort belegt werden. Die Stadt Jülich verfügt selbst über 3 Woluiungen/Objekte, welche als Asyl Unterkünfte geeignet wären, deren Sanierung bisher jedoch aus Koslengründen stets zurück gestellt wurden. Dabei handelt es sich um - eine Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes Kreuzstraße 29 (Alte Schule Pattem) das ehemalige Portugiesische Zentrum in der Rochusstraße eine Wohnung im Gebäude Stadionweg 9 Die Kommission Asyl hat sich in ihrer Sitzung am 18.08.2015 mit der Unterbringungssituation auseinandergesetzt. In Anbetracht der erheblichen Kosten, welche für die Anmietung fremder Objekte entstehen, wurde es einvemehmlich flir wirtschaftlich sinnvoll erachtet, die drei vorgenannten stadteigenen Objekte wieder herzurichten, um schnellstens eine Nutzung als Asylunterkunft zu ermöglichen, (ohne Gegenstimme) Um die vorgenannten Wolinungen als Asylwohnraum herzurichten ist eine Grundsanierung erforderlich. Nach Bestandsaufnahme ergeben sich für die Wohnungen folgende Sanierungskoslen: 1. Wohnung Dachgeschoss Alte Schule Pattern = 2. Portugiesisches Zentrum = 3. Stadionweg 9 = Gesamtaufwand - 30.000,00 € 25.000,00 € 30.000.00 € 85.000,00 € In allen Wohnungen sind Elektro,- Heizungs- und Sanitärinstallationen zu erneuern bzw. zu ergänzen. Weiterhin werden Fliesen,- Trockenbau,- Tischler- und Malerarbeiten erforderlich. In der Wohnung in der Kreuzslraße 29 können bis zu bis 8 Personen untergebracht werden, im ehem. Portugiesischen Zentrum bis zu 10 Personen und im Stadionweg 9 bis zu 6 Personen. Als Deckung für die Mehraufwendungen stehen die den Kommunen zugesagten zusätzlichen Zuweisungen zur Verfugung. Da Aufnalmieplätze dringend benötigt werden ist besondere Eile geboten. Mit der Mittelbereitstellung kann daher nicht bis zur nächsten Sitzungsrunde gewartet werden, die mit der Ratssitzung am 01.10.2015 endet.