Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
21.09.16, 09:31
Aktualisiert
21.09.16, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 422/2016
Az.: 270
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 16.08.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bereitstellung von Mülleimern im Naherholungsgebiet Ville und am Liblarer See
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über eine eventuelle Aufstellung von Mülleimern an den im Antrag genannten
Standorten obliegt dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Zum Antrag nimmt das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft wie folgt Stellung:
1. Grundsätzlich verfolgen wir nach mehreren Jahrzehnten Erfahrung in Sachen Müll von
Erholungssuchenden das Prinzip: "Was man voll in den Wald hineinträgt, kann man auch
leer wieder mit nach Hause nehmen". Bedauerlicherweise muss man feststellen, dass die
Menschen, die Flaschen und anderen Freizeitmüll in der Natur hinterlassen, auch zu faul
sind, diese wenige Meter weiter in ein Müllgefäß zu werfen. Die Probleme der Stadt Köln
auf ihren Grünflächen belegen, dass dies nicht nur im Villewald der Fall ist.
Außerdem fällt der Müll nur an wenigen Tagen im Jahr konzentriert an, so das an diesen
Tagen dann die Müllgefäße überfüllt sind.
2. Die regelmäßige Leerung von Müllgefäßen innerhalb des Waldes ist teuer und aufwendig. Das Forstamt kann diese Aufwendungen nicht tragen, zudem fehlen entsprechende
Spezialfahrzeuge.
3. Wir begrüßen, wenn die mit dem Auto anzufahrenden Waldparkplätze mit Mülleimern
versehen werden, die wenigstens einen Teil der mitgebrachten Abfälle aufnehmen. Ein entsprechendes Beispiel gibt es am Donatusparkplatz. Dort kann man allerdings auch sehen,
dass der meiste Müll nicht von Erholungssuchenden, sondern von Menschen stammt, die
gezielt dort hinfahren, um Haus- oder sonstigen Müll zu entsorgen. Durch die regelmäßige
Abfuhr hat sich aber das Bild dort verbessert.
4. Soweit die Stadt - gesponsert oder nicht - bereit ist, zumindest in der Saison Mülleimer
versuchsweise an verschiedenen Brennpunkten aufzustellen und auch regelmäßig leeren
zu lassen, stehen wir diesem Ansinnen offen gegenüber. Die entsprechenden Stellen bitte
ich mit Herrn Pechtheyden abzustimmen.
5. Generell hat es sich bewährt, die vermüllten Stellen einige Male im Jahr, insbesondere
nach der Saison, zu reinigen und den Müll fachgerecht zu entsorgen. Diese Aufgabe übernehmen vertragsgemäß an den Seeufern die Angelvereine.
Mit freundlichen Grüßen
LFD Uwe Schölmerich
Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Mobil: 0049 1715871121
Tel.: 02243 921621
Die Bewirtschaftung der Wälder im staatlichen Eigentum obliegt dem Landesbetrieb. Hierzu gehört
auch die Müllentsorgung. Schon angesichts der knappen Haushaltslage sollte die Stadt Erftstadt
nicht Aufgaben des Landes übernehmen. Hinzu kommt, dass zusätzliche Kosten die Gebührenzahler in Erftstadt belasten würden.
Auch aus den täglichen Erfahrungen des städtischen Reinigungsdienstes kann berichtet werden,
dass Standorte von öffentlichen Mülleimern gerne dazu missbraucht werden, Haus- oder Sondermüll zu „entsorgen“. Die Schaffung zusätzlicher Standorte würde dieses Problem eher vergrößern.
In Vertretung
(Knips)
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