Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
21.09.16, 09:31
Aktualisiert
21.09.16, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 379/2016 1. Ergänzung
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Anlage hinzugefügt
Ratsbüro 20.09.2016
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10,
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung
II. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§§3(1) und 4(1) Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird, wie in
der Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen Nr. 1 – 62 (siehe Vorlage 379/2016)
vorgeschlagen, entschieden.
II.
Der vorgelegte Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Gesamtstädtischen Plankonzept beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Entwurf gemäß §3(2)
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung (Offenlage) und gemäß §4(2) Baugesetzbuch
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Aufstellung der Flächennutzungsplanäderung schließt die Aufhebung der bisherigen Windkraftkonzentrationszonen mit ein.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
die Entscheidung über die Offenlage der Flächennutzungsplanänderung Nr. 10 vertagt. In der Sitzung wurde bereits darauf hingewiesen, dass Änderungen an der Planung zur Offenlage vorgenommen werden, die in der Zwischenzeit eingearbeitet wurden.
Am 08.09.2016 hat eine weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Die
Ergebnisse der Abstimmung sind in den Entwurf eingeflossen. Es handelt sich um Anpassungen,
die auch erst nach der Offenlage hätten berücksichtigt werden können. Die geänderten Unterlagen
werden der Vorlage beigefügt. Die Änderungen in den Unterlagen sind farbig markiert. Das Plankonzept und der Umweltbericht werden aufgrund ihres Umfangs ins SD-Net gestellt und den Fraktionen zugesandt.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird außerdem der Beschlussvorschlag um die Klarstellung ergänzt, dass die alten Konzentrationszonen mit der Neudarstellung zurückgenommen werden.
Darüber hinaus hat die Verwaltung die Diskussion zur Vergrößerung der Abstände zu den Siedlungsbereichen nochmals hinterfragt. Die Auswirkungen wurden auch mit der Bezirksregierung
besprochen. Diese hat deutlich darauf hingewiesen, dass sie die Planung nur genehmigen wird,
wenn der Windenergie substanziell Raum gegeben wird. Die Stadt ist hier in der Nachweispflicht.
Eine Tabelle, welche die Auswirkungen unterschiedlicher Abstände zu den Siedlungsbereichen
darstellt, ist der Vorlage beigefügt.
Die übrigen Anlagen der Ursprungsvorlage 379/2016 bleiben unverändert.
Anlagen
Rechtsplan
Plankonzept (nur SD-Net)
Begründung
Umweltbericht (nur SD-Net)
Tabelle zu Auswirkungen unterschiedlicher Schutzabstände
In Vertretung
(Hallstein)
-2-