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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 40/2006
11.01.2006
Az.: 60.13
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
25.01.2006
Kreisausschuss
22.03.2006
Kreistag
03.04.2006
Ergebnis der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
Tel.: 15 579
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, Bedenken und Anregungen zur Einstufung über den Regionalrat in das
Verfahren zur Erstellung der Bedarfspläne auf Grundlage der Bewertungsergebnisse der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW) und der Integrierten
Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zu einzelnen Straßenvorhaben einzubringen.
Seite - 2 Begründung:
Zur Vorlage D15/2005 hatte der Kreistag am 27.04.2005 den Beschluss gefasst, Korrekturen und
Ergänzungen zum Sachstand zur IGVP NRW in das Verfahren einzubringen. Im Rahmen der formellen Beteiligung hatte die Verwaltung im Jahr 2002 die abgefragten indisponiblen Straßenvorhaben und mögliche disponible Vorhaben unter Beteiligung der Städte und Gemeinden im Kreis
Euskirchen frühzeitig gemeldet und diese auf Grundlage des erfolgten Beschlusses nochmals vorgetragen.
Die Ergebnisse der IGVP NRW mit der Priorisierung der Straßen- und der Schienenmaßnahmen
für den Regionalrat liegen als Vorlage für die 6 Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 10.02.2006 nunmehr vor.
Das IGVP Bewertungsverfahren untersucht den monetarisierten volkswirtschaftlichen Nutzen eines
Vorhabens im Vergleich zu den Kosten. Dabei werden die im Teilnetz feststellbaren verkehrlichen
Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt und der Bewertung zugrunde gelegt. Die Bewertung bezieht sich deshalb nicht nur auf die Vorhabenstrecke selbst, sondern auf das von ihr beeinflusste
Netz. Damit werden alle Wirkungen des jeweiligen Vorhabens im Netz erfasst. Ein Vergleich mit
Ergebnissen bisheriger Bedarfsplanungen ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsparameter nicht möglich. Kosten-Nutzen-Untersuchungen im Bereich der Straßenbedarfspläne wurden
bisher nicht angewendet.
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat hiermit den Entwurf
der Bedarfspläne für Schiene und Straße vorgelegt, der unter Verwendung der gutachterlichen
Ergebnisse (siehe Projektdossiers – Anlage Auszüge Maßnahmendeckblatt, Nutzen-Kosten Quotient (NKQ), Stärken-Schwächen Profil) aufgestellt wurde. Es obliegt den Regionalräten, auf
Grundlage dieses Entwurfs eigene Vorschläge zu unterbreiten und die getroffene Auswahl zu begründen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der festgelegte Mittelrahmen nicht überschritten wird.
Der vorgegebene Finanzrahmen für den Landesstraßenbedarfsplan in Höhe von 1.000 Mio. € (Stufe 1 einschl. Planungsreserve; plus 600 Mio. € für Bedarf nach 2015 in Stufe 2) und für den ÖPNVBedarfsplan in Höhe von 600 Mio. € (nur neue Vorhaben) bis 2015 ist zu beachten.
Es ist vorgesehen, unter Berücksichtigung der Voten der Regionalräte im Frühjahr 2006 das
Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes einzuleiten.
Infrastrukturbedarfsplan Teil Straße
Auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW
(IGVP) bewerteten Landesstraßenvorhaben wurde ein erster Entwurf des künftigen Landesstraßenbedarfsplanes erstellt, der künftig aus den Dringlichkeitsstufen 1 und 2 besteht (wie der bisherige Bedarfsplan).
- Maßnahmen der Stufe 1
Stufe 1 enthält alle Maßnahmen, deren Realisierung bis zum Jahre 2015 abgeschlossen bzw. eingeleitet sein soll. Hinzu kommt eine Planungsreserve, um bei Planungsschwierigkeiten ein kontinuierliches Bauvolumen sicher zu stellen. Die Maßnahmen lassen sich ferner unterteilen in Vorhaben, die auf Grund ihres fortgeschrittenen Planungs- und Baustandes nicht erneut bewertet werden (so genannte indisponible Maßnahmen) und solche, die im Rahmen der IGVP bewertet wurden (so genannte disponible Maßnahmen). Letztere umfassen sowohl neu zu bewertende Maßnahmen des bestehenden Bedarfsplans als auch Neuanmeldungen aus der Region (Kriterium
NKQ > 2,2).
- Maßnahmen der Stufe 2
Stufe 2 enthält ausschließlich disponible Maßnahmen, für die auch nach dem Jahre 2015 noch ein
Bedarf gesehen wird.
Seite - 3 Die Verwaltung hat in der nachfolgenden Übersicht eine tabellarische Gegenüberstellung der Einstufung der Straßenvorhaben im IGVP NRW und der Einstufung im Rahmen der IGVP des Kreises
Euskirchen zusammengeführt.
Die Einstufung der Prioritätsstufen des IGVP im Kreis Euskirchen nimmt nach ihrer Bedeutung
eine allgemeine Bewertung vor. Der auf den Kreis Euskirchen bezogene Untersuchungsrahmen
der sowohl die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen einschließt und eine Abschätzung der Umweltwirkungen darlegt, ermöglicht nur eine begrenzte Vergleichbarkeit und Einordnung.
Einstufungsvorschlag Stufe 1 –
IGVP
indisponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW
Kreis Euskirchen
L 33
OU Weilerswist (Süd- und Westumgehung Entscheidung im RegioL 33/L 163)
nalrat entfällt
L 115
Neubau Blankenheim/ Lommersdorf, L115 Entscheidung im Regiobis LGr.
nalrat entfällt
Nullplus-Maßnahme
Nullplus-Maßnahme
Einstufungsvorschlag Stufe 1 –
IGVP
disponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW
Kreis Euskirchen
L 178
OU Euskirchen/Billig
Stufe 1
Nullplus-Maßnahme
Nutzen-Kosten Quotient
3,8
In der Begründung für die Stufe 2 ist ausgeführt, dass rd. 0,6 Mrd. € für die Stufe 2 veranschlagt
werden. Damit werden einerseits Maßnahmen erfasst, deren Bauwürdigkeit eindeutig gegeben ist
(Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1); zum anderen bliebe der zeitliche Rahmen noch überschaubar.
Im Kreis Euskirchen sind keine Straßenvorhaben in der Stufe 2 vorgesehen.
Keine Einplanung nach IGVP NRW
IGVP
Kreis Euskirchen
Nutzen-Kosten Quotient
L
113 AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide
- 0,1
– OU Scheuren, L 165 bis L 234 und AB
in Bad Münstereifel/ Wasserscheide – Hinweis an Regionalrat:
OU Scheuren, L 234 – OU Scheuren Maßnahme wird als disponibles Vorhabender erhalund OU Scheuren
tungsorientierten Ausbau(BA OU Scheuren)
vorhaben geführt.
L 119
OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung
L 11/K 51 24061
1,3
Mittlere Priorität
Zur Verkehrberuhigung der OD Scheuren
notwendig
Höchste Priorität
Bündelung der Verkehrsströme durch
Hinweis an Regionalrat:
„Treppenlösung“ – Kombination mehrerer
Keine ausreichende Entlastungs- und Netzwirkung. Maßnahmen
L 163
OU Weilerswist/Metternich
0,1
Niedrige Priorität
Begrenzte Wirksamkeit
Seite - 4 -
Keine Einplanung nach IGVP NRW
IGVP
Kreis Euskirchen
L 181
OU Lommersum
0,3
Niedrige Priorität
Begrenzte Wirksamkeit
L 182
OU Kessenich (Kreuzung L182/K11 bis
B 56)
5,1
Hinweis an Regionalrat:
Kein regionaler Verkehrsbedarf.
Mittlere Priorität
in Verbindung mit Nordumgehung Euskirchen
Nullplus-Maßnahme
L 194
Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L
210 bis neue AS A61/L163
2,6
Hinweis an Regionalrat:
Ergänzung des Landesstraßennetzes nicht erforderlich.
L 207
OU Dreiborn
0,2
Hinweis an Regionalrat:
Problem wind im Rahmen
des Umstufungskonzeptes
gelöst.
L 499
OU Mechernich Weiler am Berge und
OU Mechernich-Rißdorf
0,9
Höchste Priorität
Verbindung von Entwicklungsschwerpunkten, sehr wirksam, Entlastung der
Ortsdurchfahrten
Höchste Priorität
Prioritäre Anbindung nach Ostbelgien
Nutzung der Panzerstraße für die Trasse, Prüfung im Rahmen UVP und FFHVerträglichkeitsprüfung
Niedrige Priorität
Günstiger Kosten-Nutzen-Effekt
Aus der Bewertung des IGVP NRW ist nicht abzuleiten, warum insbesondere die im Kreis Euskirchen mit > 2,2 bewerteten Maßnahmen nicht in den Bedarfsplan (Straße) übernommen worden
sind, obwohl einzelne Maßnahmen mit geringerem Nutzen-Kosten Quotienten enthalten sind.
Für diese mit einem Nutzen-Kosten Quotient von deutlich > 2,2 hält die Verwaltung eine entsprechende Überprüfung der Priorisierung für erforderlich.
L 194
Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS A61/L163
NKQ 2,6
Die Einstufung des Neubaus Euskirchen bis Weilerswist L210 stellt im IGVP des Kreises Euskirchen eine Maßnahme in der höchsten Priorität dar, die eine Verbindung zwischen den Entwicklungsschwerpunkten der nördlichen Kernstadt Euskirchen und dem Kernort Weilerswist herstellt.
Diese Maßnahme hat eine starke Entlastungswirkung der Ortsdurchfahrten Ottenheim, Derkum,
Hausweiler, Groß Vernich und Weilerwist.
L 182
OU Kessenich (Kreuzung L182/K11 bis B 56)
NKQ 5,1
Die Einstufung der OU Kessenich im IGVP des Kreises Euskirchen in einer mittleren Priorität wird
damit begründet, dass diese weitgehend lokale Entlastungswirkungen innerhalb der Ortslage hergestellt werden. Dennoch ist diese ortsnahe Anbindung auch für die künftige Siedlungsentwicklung
der Kernstadt Euskirchen von Bedeutung.
L 119
OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung L 11/K 51
NKQ 1,3
Seite - 5 Für diese Maßnahme ist zu prüfen, ob diese nicht in die Stufe 2 einzuordnen ist.
In der IGVP des Kreises Euskirchen hat die gesamte sogenannte „Treppenlösung“ als Verkehrskonzept für den Südraum der Stadt Euskirchen insgesamt die höchste Priorität, um die verkehrlichen Probleme für das Stadtgebiet der Kreisstadt Euskirchen zu bewältigen. Entsprechend sollte
hier eine Neubewertung unter entsprechender Würdigung des Gesamtkonzeptes erfolgen.
L 207
OU Dreiborn
NKQ
0,2
Die Netzbedeutung der OU Dreiborn hat im IGVP des Kreises Euskirchen auch deshalb die höchste Priorität, da diese Maßnahme als Netzbedeutung für die Anbindung nach Ostbelgien besonders
wirksam ist. Dies ist in der Priorisierung der Maßnahme entsprechend zu würdigen.
Die nachfolgend aufgeführten Bestands- bzw. erhaltungsorientierten Ausbaumaßnahmen sind ebenso wie so genannte Kreuzungsvorhaben (kreuzungsbedingte Punktmaßnahmen) nicht bedarfsplanpflichtig und damit nicht Gegenstand des Bedarfsplanes:
Erhaltungsorientierte Ausbauvorhaben nach IGVP NRW
IGVP
Kreis Euskirchen
L 113
AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide - Nutzen-Kosten Quotient
OU Scheuren, L 165 bis L 234 und AB in
Bad Münstereifel/Wasserscheide - OU
0,1
Scheuren, L 234 – OU Scheuren und OU Hinweis an Regionalrat:
Scheuren
Wird als disponibles
Vorhaben geführt.
(erhaltungsorientierter Ausbau)
Mittlere Priorität
Die bestands-/erhaltungsorientierten Ausbaumaßnahmen entziehen sich auf Grund vielfältiger Abhängigkeiten des Sanierungsbedarfs einer IGVP Bewertung. Sie sind grundsätzlich aus Erhaltungsmitteln zu finanzieren. Die Priorisierung erfolgt hier im Rahmen des Erhaltungsmanagements.
Kreuzungsvorhaben nach IGVP NRW
IGVP
Kreis Euskirchen
Nutzen-Kosten Quotient
L 11
Bes. BÜ Mechernich/ Satzvey
2,8
Höchste Priorität
Verbesserte Anbindung L11 an B 51 –
OU Kalkar
Einhüftige Anbindung an A 1 in und aus
Richtung Köln
Verzicht auf OU Satzvey
Die „Kreuzungsvorhaben" – dies sind Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen und
sonstige kreuzungsbedingte Punktmaßnahmen - entziehen sich ebenfalls einer IGVP-Bewertung;
hier bestehen Abhängigkeiten von den beteiligten Trägern des Kreuzungsvorhabens. Auch hieraus
ergeben sich maßgebliche Einflüsse auf die Priorisierung.
Hierzu ist auf Grund des IGVP des Kreises zu beachten, dass der Kreis insbesondere die verbesserte Anbindung der B 51 für die Kernstadt Bad Münstereifel an die A 1 über die L 11 und den einhüftigen Anschluss an die A 1 mit der höchsten Priorität bewertet hat. Gleichzeitig soll hiernach auf
die OU Satzvey verzichtet werden. Diese Trassenführung ist nicht mit bewertet worden.
Seite - 6 Folgende im Rahmen des IGVP des Kreises Euskirchen bewerteten Maßnahmen an Landes- bzw.
Bundesstraßen sind bisher im Entwurf der bewerteten Maßnahmen des IGVP NRW nicht dargestellt.
IGVP NRW bisher nicht bewertete Maßnahmen
Bewertung im IGVP Kreis Euskirchen
Ostring Mechernich
Höchste Priorität
Zubringer und Erschließung Schleidener Tal
Höchste Priorität
Südspange in Kall
Höchste Priorität
Ortsumgehung Golbach
Höchste Priorität
Die Verwaltung empfiehlt, die benannten fehlenden Einstufungen der nicht bewerteten Straßenmaßnahmen nochmals auf Grundlage des IGVP des Kreises Euskirchen vorzutragen.
Im Rahmen der Erstellung der Bedarfspläne ist die Einstufung aus regionaler Sicht unter Verweis
auf die Bewertung im IGVP des Kreises Euskirchen über den Regionalrat einzubringen.
Infrastrukturbedarfsplan Teil Schiene
Disponible Vorhaben
Nr.
Bezeichnung
Kosten-NutzenQuotient
Bemerkung
14092
Euskirchen Meckenheim
0,028
zusammen mit 14225
14225
Meckenheim Bonn
5,655
Die Umsetzung disponibler Vorhaben wird davon abhängig gemacht, dass die Aufgabenträger die
erforderlichen Bestellgarantien abgeben und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Bewertete und nicht im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan enthaltene Schienenvorhaben
Nr.
Bezeichnung
Kosten-NutzenQuotient
14073
Düren, Bf Euskirchen, Bf
-0,056
14128
Kall Hellenthal
-1,200
Bemerkung
In die Bewertung der Schienenstrecke Euskirchen-Düren ist die mögliche Reduzierung des Kaufpreises vor dem Hintergrund der Änderung des AEG noch nicht berücksichtigt worden. Die strategische Bedeutung der Strecke zur Entlastung des Bahnknotens Köln sollte zu dem Berücksichtigung in der Bewertung und Priorisierung finden.
Jeder Fraktion des Kreistages wird eine Ausfertigung der Vorlage für die 6. Sitzung der Verkehrkommission des Regionalrates Köln zum TOP 6: Ergebnisse der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) NRW – Priorisierung durch den Regionalrat sowie die Anlage 1 – BedarfsplanEntwurf des Ministeriums für Bauen und Verkehr (MBV) NRW – Auszug für den Reg.-Bez. Köln
übermittelt.
Seite - 7 -
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Entscheidung ist im Rahmen der Dringlichkeit zu beschließen, da die Ergebnisse der IGVP
NRW erst mit Schreiben vom 16.12.2005 der Verwaltung zu geleitet worden sind. Bereits in der
Sitzung am 10.02.2006 wird sich die Verkehrskommission des Regionalrates hiermit befassen und
der Regionalrat im Regierungsbezirk Köln beabsichtigt am 17.02.2006 über die regionalen Vorschläge der Priorisierung der Vorhaben zu beschließen.
Es ist vorgesehen unter Berücksichtigung der Voten der Regionalräte im Frühjahr 2006 das Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes einzuleiten.
gez. Uwe Schmitz
gez. Reidt
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)