Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Ergebnis der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 40/2006 11.01.2006 Az.: 60.13 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 25.01.2006 Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Ergebnis der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW Sachbearbeiter/in: Frau Kröger Tel.: 15 579 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, Bedenken und Anregungen zur Einstufung über den Regionalrat in das Verfahren zur Erstellung der Bedarfspläne auf Grundlage der Bewertungsergebnisse der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW) und der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zu einzelnen Straßenvorhaben einzubringen. Seite - 2 Begründung: Zur Vorlage D15/2005 hatte der Kreistag am 27.04.2005 den Beschluss gefasst, Korrekturen und Ergänzungen zum Sachstand zur IGVP NRW in das Verfahren einzubringen. Im Rahmen der formellen Beteiligung hatte die Verwaltung im Jahr 2002 die abgefragten indisponiblen Straßenvorhaben und mögliche disponible Vorhaben unter Beteiligung der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen frühzeitig gemeldet und diese auf Grundlage des erfolgten Beschlusses nochmals vorgetragen. Die Ergebnisse der IGVP NRW mit der Priorisierung der Straßen- und der Schienenmaßnahmen für den Regionalrat liegen als Vorlage für die 6 Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 10.02.2006 nunmehr vor. Das IGVP Bewertungsverfahren untersucht den monetarisierten volkswirtschaftlichen Nutzen eines Vorhabens im Vergleich zu den Kosten. Dabei werden die im Teilnetz feststellbaren verkehrlichen Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt und der Bewertung zugrunde gelegt. Die Bewertung bezieht sich deshalb nicht nur auf die Vorhabenstrecke selbst, sondern auf das von ihr beeinflusste Netz. Damit werden alle Wirkungen des jeweiligen Vorhabens im Netz erfasst. Ein Vergleich mit Ergebnissen bisheriger Bedarfsplanungen ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsparameter nicht möglich. Kosten-Nutzen-Untersuchungen im Bereich der Straßenbedarfspläne wurden bisher nicht angewendet. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat hiermit den Entwurf der Bedarfspläne für Schiene und Straße vorgelegt, der unter Verwendung der gutachterlichen Ergebnisse (siehe Projektdossiers – Anlage Auszüge Maßnahmendeckblatt, Nutzen-Kosten Quotient (NKQ), Stärken-Schwächen Profil) aufgestellt wurde. Es obliegt den Regionalräten, auf Grundlage dieses Entwurfs eigene Vorschläge zu unterbreiten und die getroffene Auswahl zu begründen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der festgelegte Mittelrahmen nicht überschritten wird. Der vorgegebene Finanzrahmen für den Landesstraßenbedarfsplan in Höhe von 1.000 Mio. € (Stufe 1 einschl. Planungsreserve; plus 600 Mio. € für Bedarf nach 2015 in Stufe 2) und für den ÖPNVBedarfsplan in Höhe von 600 Mio. € (nur neue Vorhaben) bis 2015 ist zu beachten. Es ist vorgesehen, unter Berücksichtigung der Voten der Regionalräte im Frühjahr 2006 das Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes einzuleiten. Infrastrukturbedarfsplan Teil Straße Auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP) bewerteten Landesstraßenvorhaben wurde ein erster Entwurf des künftigen Landesstraßenbedarfsplanes erstellt, der künftig aus den Dringlichkeitsstufen 1 und 2 besteht (wie der bisherige Bedarfsplan). - Maßnahmen der Stufe 1 Stufe 1 enthält alle Maßnahmen, deren Realisierung bis zum Jahre 2015 abgeschlossen bzw. eingeleitet sein soll. Hinzu kommt eine Planungsreserve, um bei Planungsschwierigkeiten ein kontinuierliches Bauvolumen sicher zu stellen. Die Maßnahmen lassen sich ferner unterteilen in Vorhaben, die auf Grund ihres fortgeschrittenen Planungs- und Baustandes nicht erneut bewertet werden (so genannte indisponible Maßnahmen) und solche, die im Rahmen der IGVP bewertet wurden (so genannte disponible Maßnahmen). Letztere umfassen sowohl neu zu bewertende Maßnahmen des bestehenden Bedarfsplans als auch Neuanmeldungen aus der Region (Kriterium NKQ > 2,2). - Maßnahmen der Stufe 2 Stufe 2 enthält ausschließlich disponible Maßnahmen, für die auch nach dem Jahre 2015 noch ein Bedarf gesehen wird. Seite - 3 Die Verwaltung hat in der nachfolgenden Übersicht eine tabellarische Gegenüberstellung der Einstufung der Straßenvorhaben im IGVP NRW und der Einstufung im Rahmen der IGVP des Kreises Euskirchen zusammengeführt. Die Einstufung der Prioritätsstufen des IGVP im Kreis Euskirchen nimmt nach ihrer Bedeutung eine allgemeine Bewertung vor. Der auf den Kreis Euskirchen bezogene Untersuchungsrahmen der sowohl die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen einschließt und eine Abschätzung der Umweltwirkungen darlegt, ermöglicht nur eine begrenzte Vergleichbarkeit und Einordnung. Einstufungsvorschlag Stufe 1 – IGVP indisponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW Kreis Euskirchen L 33 OU Weilerswist (Süd- und Westumgehung Entscheidung im RegioL 33/L 163) nalrat entfällt L 115 Neubau Blankenheim/ Lommersdorf, L115 Entscheidung im Regiobis LGr. nalrat entfällt Nullplus-Maßnahme Nullplus-Maßnahme Einstufungsvorschlag Stufe 1 – IGVP disponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW Kreis Euskirchen L 178 OU Euskirchen/Billig Stufe 1 Nullplus-Maßnahme Nutzen-Kosten Quotient 3,8 In der Begründung für die Stufe 2 ist ausgeführt, dass rd. 0,6 Mrd. € für die Stufe 2 veranschlagt werden. Damit werden einerseits Maßnahmen erfasst, deren Bauwürdigkeit eindeutig gegeben ist (Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1); zum anderen bliebe der zeitliche Rahmen noch überschaubar. Im Kreis Euskirchen sind keine Straßenvorhaben in der Stufe 2 vorgesehen. Keine Einplanung nach IGVP NRW IGVP Kreis Euskirchen Nutzen-Kosten Quotient L 113 AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide - 0,1 – OU Scheuren, L 165 bis L 234 und AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide – Hinweis an Regionalrat: OU Scheuren, L 234 – OU Scheuren Maßnahme wird als disponibles Vorhabender erhalund OU Scheuren tungsorientierten Ausbau(BA OU Scheuren) vorhaben geführt. L 119 OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung L 11/K 51 24061 1,3 Mittlere Priorität Zur Verkehrberuhigung der OD Scheuren notwendig Höchste Priorität Bündelung der Verkehrsströme durch Hinweis an Regionalrat: „Treppenlösung“ – Kombination mehrerer Keine ausreichende Entlastungs- und Netzwirkung. Maßnahmen L 163 OU Weilerswist/Metternich 0,1 Niedrige Priorität Begrenzte Wirksamkeit Seite - 4 - Keine Einplanung nach IGVP NRW IGVP Kreis Euskirchen L 181 OU Lommersum 0,3 Niedrige Priorität Begrenzte Wirksamkeit L 182 OU Kessenich (Kreuzung L182/K11 bis B 56) 5,1 Hinweis an Regionalrat: Kein regionaler Verkehrsbedarf. Mittlere Priorität in Verbindung mit Nordumgehung Euskirchen Nullplus-Maßnahme L 194 Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS A61/L163 2,6 Hinweis an Regionalrat: Ergänzung des Landesstraßennetzes nicht erforderlich. L 207 OU Dreiborn 0,2 Hinweis an Regionalrat: Problem wind im Rahmen des Umstufungskonzeptes gelöst. L 499 OU Mechernich Weiler am Berge und OU Mechernich-Rißdorf 0,9 Höchste Priorität Verbindung von Entwicklungsschwerpunkten, sehr wirksam, Entlastung der Ortsdurchfahrten Höchste Priorität Prioritäre Anbindung nach Ostbelgien Nutzung der Panzerstraße für die Trasse, Prüfung im Rahmen UVP und FFHVerträglichkeitsprüfung Niedrige Priorität Günstiger Kosten-Nutzen-Effekt Aus der Bewertung des IGVP NRW ist nicht abzuleiten, warum insbesondere die im Kreis Euskirchen mit > 2,2 bewerteten Maßnahmen nicht in den Bedarfsplan (Straße) übernommen worden sind, obwohl einzelne Maßnahmen mit geringerem Nutzen-Kosten Quotienten enthalten sind. Für diese mit einem Nutzen-Kosten Quotient von deutlich > 2,2 hält die Verwaltung eine entsprechende Überprüfung der Priorisierung für erforderlich. L 194 Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS A61/L163 NKQ 2,6 Die Einstufung des Neubaus Euskirchen bis Weilerswist L210 stellt im IGVP des Kreises Euskirchen eine Maßnahme in der höchsten Priorität dar, die eine Verbindung zwischen den Entwicklungsschwerpunkten der nördlichen Kernstadt Euskirchen und dem Kernort Weilerswist herstellt. Diese Maßnahme hat eine starke Entlastungswirkung der Ortsdurchfahrten Ottenheim, Derkum, Hausweiler, Groß Vernich und Weilerwist. L 182 OU Kessenich (Kreuzung L182/K11 bis B 56) NKQ 5,1 Die Einstufung der OU Kessenich im IGVP des Kreises Euskirchen in einer mittleren Priorität wird damit begründet, dass diese weitgehend lokale Entlastungswirkungen innerhalb der Ortslage hergestellt werden. Dennoch ist diese ortsnahe Anbindung auch für die künftige Siedlungsentwicklung der Kernstadt Euskirchen von Bedeutung. L 119 OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung L 11/K 51 NKQ 1,3 Seite - 5 Für diese Maßnahme ist zu prüfen, ob diese nicht in die Stufe 2 einzuordnen ist. In der IGVP des Kreises Euskirchen hat die gesamte sogenannte „Treppenlösung“ als Verkehrskonzept für den Südraum der Stadt Euskirchen insgesamt die höchste Priorität, um die verkehrlichen Probleme für das Stadtgebiet der Kreisstadt Euskirchen zu bewältigen. Entsprechend sollte hier eine Neubewertung unter entsprechender Würdigung des Gesamtkonzeptes erfolgen. L 207 OU Dreiborn NKQ 0,2 Die Netzbedeutung der OU Dreiborn hat im IGVP des Kreises Euskirchen auch deshalb die höchste Priorität, da diese Maßnahme als Netzbedeutung für die Anbindung nach Ostbelgien besonders wirksam ist. Dies ist in der Priorisierung der Maßnahme entsprechend zu würdigen. Die nachfolgend aufgeführten Bestands- bzw. erhaltungsorientierten Ausbaumaßnahmen sind ebenso wie so genannte Kreuzungsvorhaben (kreuzungsbedingte Punktmaßnahmen) nicht bedarfsplanpflichtig und damit nicht Gegenstand des Bedarfsplanes: Erhaltungsorientierte Ausbauvorhaben nach IGVP NRW IGVP Kreis Euskirchen L 113 AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide - Nutzen-Kosten Quotient OU Scheuren, L 165 bis L 234 und AB in Bad Münstereifel/Wasserscheide - OU 0,1 Scheuren, L 234 – OU Scheuren und OU Hinweis an Regionalrat: Scheuren Wird als disponibles Vorhaben geführt. (erhaltungsorientierter Ausbau) Mittlere Priorität Die bestands-/erhaltungsorientierten Ausbaumaßnahmen entziehen sich auf Grund vielfältiger Abhängigkeiten des Sanierungsbedarfs einer IGVP Bewertung. Sie sind grundsätzlich aus Erhaltungsmitteln zu finanzieren. Die Priorisierung erfolgt hier im Rahmen des Erhaltungsmanagements. Kreuzungsvorhaben nach IGVP NRW IGVP Kreis Euskirchen Nutzen-Kosten Quotient L 11 Bes. BÜ Mechernich/ Satzvey 2,8 Höchste Priorität Verbesserte Anbindung L11 an B 51 – OU Kalkar Einhüftige Anbindung an A 1 in und aus Richtung Köln Verzicht auf OU Satzvey Die „Kreuzungsvorhaben" – dies sind Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen und sonstige kreuzungsbedingte Punktmaßnahmen - entziehen sich ebenfalls einer IGVP-Bewertung; hier bestehen Abhängigkeiten von den beteiligten Trägern des Kreuzungsvorhabens. Auch hieraus ergeben sich maßgebliche Einflüsse auf die Priorisierung. Hierzu ist auf Grund des IGVP des Kreises zu beachten, dass der Kreis insbesondere die verbesserte Anbindung der B 51 für die Kernstadt Bad Münstereifel an die A 1 über die L 11 und den einhüftigen Anschluss an die A 1 mit der höchsten Priorität bewertet hat. Gleichzeitig soll hiernach auf die OU Satzvey verzichtet werden. Diese Trassenführung ist nicht mit bewertet worden. Seite - 6 Folgende im Rahmen des IGVP des Kreises Euskirchen bewerteten Maßnahmen an Landes- bzw. Bundesstraßen sind bisher im Entwurf der bewerteten Maßnahmen des IGVP NRW nicht dargestellt. IGVP NRW bisher nicht bewertete Maßnahmen Bewertung im IGVP Kreis Euskirchen Ostring Mechernich Höchste Priorität Zubringer und Erschließung Schleidener Tal Höchste Priorität Südspange in Kall Höchste Priorität Ortsumgehung Golbach Höchste Priorität Die Verwaltung empfiehlt, die benannten fehlenden Einstufungen der nicht bewerteten Straßenmaßnahmen nochmals auf Grundlage des IGVP des Kreises Euskirchen vorzutragen. Im Rahmen der Erstellung der Bedarfspläne ist die Einstufung aus regionaler Sicht unter Verweis auf die Bewertung im IGVP des Kreises Euskirchen über den Regionalrat einzubringen. Infrastrukturbedarfsplan Teil Schiene Disponible Vorhaben Nr. Bezeichnung Kosten-NutzenQuotient Bemerkung 14092 Euskirchen Meckenheim 0,028 zusammen mit 14225 14225 Meckenheim Bonn 5,655 Die Umsetzung disponibler Vorhaben wird davon abhängig gemacht, dass die Aufgabenträger die erforderlichen Bestellgarantien abgeben und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Bewertete und nicht im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan enthaltene Schienenvorhaben Nr. Bezeichnung Kosten-NutzenQuotient 14073 Düren, Bf Euskirchen, Bf -0,056 14128 Kall Hellenthal -1,200 Bemerkung In die Bewertung der Schienenstrecke Euskirchen-Düren ist die mögliche Reduzierung des Kaufpreises vor dem Hintergrund der Änderung des AEG noch nicht berücksichtigt worden. Die strategische Bedeutung der Strecke zur Entlastung des Bahnknotens Köln sollte zu dem Berücksichtigung in der Bewertung und Priorisierung finden. Jeder Fraktion des Kreistages wird eine Ausfertigung der Vorlage für die 6. Sitzung der Verkehrkommission des Regionalrates Köln zum TOP 6: Ergebnisse der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) NRW – Priorisierung durch den Regionalrat sowie die Anlage 1 – BedarfsplanEntwurf des Ministeriums für Bauen und Verkehr (MBV) NRW – Auszug für den Reg.-Bez. Köln übermittelt. Seite - 7 - Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung ist im Rahmen der Dringlichkeit zu beschließen, da die Ergebnisse der IGVP NRW erst mit Schreiben vom 16.12.2005 der Verwaltung zu geleitet worden sind. Bereits in der Sitzung am 10.02.2006 wird sich die Verkehrskommission des Regionalrates hiermit befassen und der Regionalrat im Regierungsbezirk Köln beabsichtigt am 17.02.2006 über die regionalen Vorschläge der Priorisierung der Vorhaben zu beschließen. Es ist vorgesehen unter Berücksichtigung der Voten der Regionalräte im Frühjahr 2006 das Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes einzuleiten. gez. Uwe Schmitz gez. Reidt gez. Reiff gez. Troschke gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)