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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
22.09.16, 15:00
Aktualisiert
22.09.16, 15:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertagesbetreuung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 462/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.09.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. HilbertHesse Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.10.2016 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertagesbetreuung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 1.100 Folgekosten in €: 36.000 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060361010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Einstellung wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Ausnahme vom Einstellungstopp für eine Stelle Fachberatung Tagespflege in der Abteilung -512-, beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach S 11b TVöD SuE. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Std. Begründung: Die derzeitige Stelleninhaberin hat zum 31.12.2016 ihren Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt. Von den Fachberaterinnen, mit einem Stellenanteil von 1,63, werden aktuell 167 laufende und 20 Randzeitenfälle bearbeitet. Die Aufgaben sind u.a.    Eignungsprüfung und Erteilung von Pflegeerlaubnissen in der Kindertagespflege sowie laufende Betreuung der Kindertagespflegepersonen. Werbung, Beratung und Vermittlung von Tagesmüttern sowie Elternberatung. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung in der Kindertagesspflege. Aufgrund der langfristigen Erkrankung einer Mitarbeiterin in diesem Arbeitsbereich und bedingt durch den Betreuungsausbau ist die Nachbesetzung unerlässlich. Für die kommenden Haushaltsplanberatungen wird darüber hinaus ein Mehrbedarf in diesem Arbeitsbereich begründet. (Erner) -2-