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Beschlussvorlage (Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 353/2016 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 05.07.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 08.09.2016 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 28.09.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt dem Verein zur Förderung kultureller Jugendarbeit – Szene 93- vertreten durch den Vorstand Ulrich Gilleßen, Thomas Koxholt und Philipp Wasmund ab dem 01.10.2016 auf die Dauer von zunächst fünf Jahren die Räumlichkeiten des ehemaligen Kinos im Jugendzentrum Köttingen, samt Vorraum, zur Förderung der kulturellen Jugendarbeit und zur Durchführung des Projektes „Stadtfernsehen“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt kostenlos, soweit mit dem Projekt keine Einnahmen erzielt werden. Sollten mit dem Projekt Einnahmen generiert werden, ist über den abzuschließenden Überlassungsvertrag neu zu verhandeln. Der Verein Szene 93 steht damit in der Bringschuld. Der für die Überlassung vorgesehene Vertrag ist als Anlage 1 beigefügt und wird so beschlossen. Begründung: Der Verein Szene 93 hat sich am 14.06.2016 hilfesuchend an die Stadt Erftstadt gewandt mit dem Wunsch dem Verein für sein geplantes Projekt „Stadtfernsehen“ den ehemaligen Kinoraum samt Vorraum im Jugendzentrum Köttingen zur Verfügung zu stellen. Da das Erstellen von eigenen medialen Inhalten in der Jugendarbeit immer wichtiger wird und um junge Menschen für die kulturelle Jugendarbeit zu gewinnen, hat sich der Verein an die Stadt Erftstadt gewandt und um die Überlassung des ehemaligen Kinos inklusive Vorraum im Jugendzentrum Köttingen gebeten. Über das Medium Film kann in besonderem Maße die Kreativität geweckt und das Selbstbewusstsein sowie die Teamarbeit der Jugendlichen gefördert werden. Darüber hinaus wird auch ein kritischer Umgang mit den Medien ermöglicht und die Jugendlichen haben die Möglichkeit berufliche Perspektiven auszuloten. Zielgruppe des Vereins sind Jugendliche ab 12 Jahren denen Moderationsworkshops, Workshops wie man einen Fernsehbeitrag aufbaut, das Erstellen von fiktionalen Inhalten in Kurzfilmen/Serien, Workshops im Bereich Show und Unterhaltung, Kamera, Licht und Ton sowie Jugendpolitik (in Talkshows etc.) angeboten werden sollen. Der Stil des alten Kinos im Jugendzentrum Köttingen soll erhalten, aber auch behutsam erneuert werden. Im Kino soll ein Kultur- und Medienstandort entstehen. Nach der durch den Verein vorzunehmenden Renovierung, Sanierung und dem Umbau des Kinos sollen Konzerte, Talkshows und vieles mehr dort präsentiert werden. Im Rahmen der Sanierung sollen die vorhandenen Sitzreihen in eine gerade Position gebracht werden, die Wände werden zur Verbesserung der Akustik und des Schallschutzes verkleidet, das Podest wird auf 45 cm Höhe gebracht, die Stühle werden gereinigt und die Elektrik wird auf den neuesten Stand gebracht. Die v.g. Maßnahmen habe ich den beigefügten Überlassungsvertrag aufgenommen. Die mit der Instandsetzung und der Renovierung verbundenen Kosten trägt der Verein Szene 93. Die Arbeiten sind im Einzelfall mit der Hochbauabteilung der Stadt Erftstadt vorab abzustimmen. Die Stadt Erftstadt beteiligt sich an dem Projekt mit der kostenlosen Überlassung der Räumlichkeiten. Der Verein zahlt für die entstehenden Nebenkosten für Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Versicherungsbeiträge und Müllgebühren anteilig einen Betrag in Höhe von 30,00 € monatlich. In Vertretung (Hallstein) -2-