Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 353/2016
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 05.07.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
08.09.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
28.09.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt dem Verein zur Förderung kultureller Jugendarbeit – Szene 93- vertreten durch den Vorstand Ulrich Gilleßen, Thomas Koxholt
und Philipp Wasmund ab dem 01.10.2016 auf die Dauer von zunächst fünf Jahren die Räumlichkeiten des ehemaligen Kinos im Jugendzentrum Köttingen, samt Vorraum, zur Förderung der
kulturellen Jugendarbeit und zur Durchführung des Projektes „Stadtfernsehen“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf
des Vertrages gekündigt wird.
Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt kostenlos, soweit mit dem Projekt keine Einnahmen
erzielt werden. Sollten mit dem Projekt Einnahmen generiert werden, ist über den abzuschließenden Überlassungsvertrag neu zu verhandeln. Der Verein Szene 93 steht damit in der Bringschuld.
Der für die Überlassung vorgesehene Vertrag ist als Anlage 1 beigefügt und wird so beschlossen.
Begründung:
Der Verein Szene 93 hat sich am 14.06.2016 hilfesuchend an die Stadt Erftstadt gewandt mit dem
Wunsch dem Verein für sein geplantes Projekt „Stadtfernsehen“ den ehemaligen Kinoraum samt
Vorraum im Jugendzentrum Köttingen zur Verfügung zu stellen.
Da das Erstellen von eigenen medialen Inhalten in der Jugendarbeit immer wichtiger wird und um
junge Menschen für die kulturelle Jugendarbeit zu gewinnen, hat sich der Verein an die Stadt Erftstadt gewandt und um die Überlassung des ehemaligen Kinos inklusive Vorraum im Jugendzentrum
Köttingen gebeten.
Über das Medium Film kann in besonderem Maße die Kreativität geweckt und das Selbstbewusstsein sowie die Teamarbeit der Jugendlichen gefördert werden. Darüber hinaus wird auch ein kritischer Umgang mit den Medien ermöglicht und die Jugendlichen haben die Möglichkeit berufliche
Perspektiven auszuloten. Zielgruppe des Vereins sind Jugendliche ab 12 Jahren denen Moderationsworkshops, Workshops wie man einen Fernsehbeitrag aufbaut, das Erstellen von fiktionalen
Inhalten in Kurzfilmen/Serien, Workshops im Bereich Show und Unterhaltung, Kamera, Licht und
Ton sowie Jugendpolitik (in Talkshows etc.) angeboten werden sollen.
Der Stil des alten Kinos im Jugendzentrum Köttingen soll erhalten, aber auch behutsam erneuert
werden. Im Kino soll ein Kultur- und Medienstandort entstehen. Nach der durch den Verein vorzunehmenden Renovierung, Sanierung und dem Umbau des Kinos sollen Konzerte, Talkshows und
vieles mehr dort präsentiert werden.
Im Rahmen der Sanierung sollen die vorhandenen Sitzreihen in eine gerade Position gebracht
werden, die Wände werden zur Verbesserung der Akustik und des Schallschutzes verkleidet, das
Podest wird auf 45 cm Höhe gebracht, die Stühle werden gereinigt und die Elektrik wird auf den
neuesten Stand gebracht.
Die v.g. Maßnahmen habe ich den beigefügten Überlassungsvertrag aufgenommen. Die mit der
Instandsetzung und der Renovierung verbundenen Kosten trägt der Verein Szene 93. Die Arbeiten
sind im Einzelfall mit der Hochbauabteilung der Stadt Erftstadt vorab abzustimmen. Die Stadt Erftstadt beteiligt sich an dem Projekt mit der kostenlosen Überlassung der Räumlichkeiten. Der Verein
zahlt für die entstehenden Nebenkosten für Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Versicherungsbeiträge und Müllgebühren anteilig einen Betrag in Höhe von 30,00 € monatlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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