Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
22.09.15, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 19.08.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 358/2015
Sitzungsvorlage
für die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.09.2015
Stadtrat
01.10.2015
TOP
Ergebnisse
einstimmig
überplanmäßige Bereitstellung von Mittel für die Beseitigung von Altlasten im Baugebiet
"Holunderweg"
Anlg.: -120/22
30
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Beschlussentwurf:
Die am 13.08.2015 von mir und Herrn Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der
GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Im Haushalt 2015 werden für die Beseitigung von Altlasten im Baugebiet „Holunderweg“
bei Sachkonto 53 537 002 01 5238000 überplanmäßige Mittel in Höhe von 48.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen beim Sachkonto 11 111 012 02 5211011 „Sanierung Vorfläche Kulturhaus“.
Bezüglich der Darstellung des Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird auf die als
Anlage beigefügte unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung verwiesen.