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Genehm. Dringl. § 60 Abs. I Satz 2 GO NW (überplanmäßige Bereitstellung von Mittel für die Beseitigung von Altlasten im Baugebiet "Holunderweg")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
22.09.15, 16:25
Genehm. Dringl. § 60 Abs. I Satz 2 GO NW (überplanmäßige Bereitstellung von Mittel für die Beseitigung von Altlasten im Baugebiet "Holunderweg")

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 19.08.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 358/2015 Sitzungsvorlage für die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2015 Stadtrat 01.10.2015 TOP Ergebnisse einstimmig überplanmäßige Bereitstellung von Mittel für die Beseitigung von Altlasten im Baugebiet "Holunderweg" Anlg.: -120/22 30 SD.Net Beschlussentwurf: Die am 13.08.2015 von mir und Herrn Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2015 werden für die Beseitigung von Altlasten im Baugebiet „Holunderweg“ bei Sachkonto 53 537 002 01 5238000 überplanmäßige Mittel in Höhe von 48.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen beim Sachkonto 11 111 012 02 5211011 „Sanierung Vorfläche Kulturhaus“. Bezüglich der Darstellung des Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird auf die als Anlage beigefügte unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung verwiesen.