Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
08.09.16, 08:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 402/2015 2. Ergänzung
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 09.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
25.05.2016
beschließend
Betrifft:
Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Begründung:
Das Strategiepapier „Wohnbaulandentwicklung Erftstadt“ wurde von der Verwaltung im Dezember
2015 als Diskussionsgrundlage für die zukünftige städtische Wohnbauflächenpolitik mit einem Planungshorizont bis 2040 in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung eingebracht.
Am 02.02.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung über das Strategiepapier beraten. Dabei wurden Anregungen vorgetragen, auf die im Folgenden kurz eingegangen werden soll. In der Sitzung wurde weiterhin angekündigt, dass das Strategiepapier in den
Ratsfraktionen weiter beraten wird und ggf. weitere Anregungen und Fragen vorgetragen werden.
Die Anregungen zum Wohnbauflächenkonzept nimmt die Verwaltung gerne auch schriftlich entgegen, aus Gründen der Eindeutigkeit und Vollständigkeit .
Neben den inhaltlichen Punkten wurde in der Sitzung angeregt, für die Beratung über das Wohnbauflächenkonzept eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einzuberufen. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, die Sondersitzung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Ausschuss vorzubereiten.
Anregungen und Fragen zum Wohnbauflächenkonzept aus der Sitzung vom 02.02.2016
Die Berechnung des Wohnflächenbedarfs ist ungeeignet, denn die Annahme eines steigenden
Wohnflächenkonsums und das Ziel, den Zuzug junger Familien zu fördern, widersprechen sich.
Die angenommene Steigerung des Wohnflächenkonsums ist nicht angemessen.
Die Bedarfsberechnung wurde in drei Szenarien gerechnet, denen gleichermaßen die Annahme zugrunde liegt, dass der Wohnflächenkonsum steigen wird. Die geschätzte Wohnfläche pro Kopf von 46 m² im Jahr 2040 stellt die Fortschreibung der Entwicklung in Erftstadt dar. Sie liegt deutlich unter dem bundesweiten Trend, denn im Bundesdurchschnitt lag
die Wohnfläche bereits im Jahr 2013 bei 45 m² pro Kopf und soll laut Prognosen der LBS
bis 2030 auf 54 m² pro Kopf steigen. Die Steigerung des Wohnflächenkonsums hat verschiedene Ursachen. Zum einen gehen geänderte Wohnansprüche mit einer generellen
Steigerung des Wohnflächenkonsums auch bei jungen Familien einher. Die Wohnfläche eines durchschnittlichen Einfamilienhäuser- Neubaus beträgt heute ca. 120 –140 m². Zeitgemäße Wohnungen sehen größere Räume und eine zumindest barrierearme und damit
gleichzeitig großzügigere Gestaltung der Grundrisse vor. Auch planen viele Bauherren ein
Gäste- oder Arbeitszimmer mit ein. Der entscheidende Faktor liegt in der Zunahme der Einund Zweipersonenhaushalte. Die Zunahme ist sowohl durch die Änderung der Lebensverhältnisse als auch durch einen wachsenden Anteil an Älteren an der Gesamtbevölkerung
begründet. So wird laut IT.NRW in Erftstadt die Zahl der über 65 jährigen bis zum Jahr
2040 um 46 % steigen. Dies wird schon deshalb zu einem höheren Wohnflächenkonsum
führen, da hiermit die Anzahl der Einfamilienhäuser, die von Ein- oder Zweipersonenhaushalten bewohnt werden, ansteigen wird. Die geschätzte Zunahme der Wohnfläche ist vor
diesem Hintergrund moderat geschätzt.
Bedenken bei einer zusätzlichen Entwicklung von Bliesheim; Bedenken bei einer Entwicklung im
Bereich Bliesheim- Am Wachtberg
Das Strategiepapier hat einen Planungshorizont von 25 Jahren. Es soll unter anderem als
Grundlage für die Überarbeitung des Regionalplans Köln und einer späteren Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt dienen. Um einer sachgerechten Diskussion
und Abwägung genügend Spielraum zu lassen, sollte der Planungsrahmen grundsätzlich
nicht zu eng gesteckt werden.
Für die Entwicklung in Bliesheim sind im Strategiepapier drei zeitliche Prioritäten vorgesehen. Kurzfristig soll das Baugebiet Lange Heide entwickelt werden, mittelfristig soll der weitere Wohnflächenbedarf über die Nutzung von Baulücken und Innenverdichtungspotentiale
gedeckt werden. Erst langfristig ist die Neuausweisung von Bauflächen im Norden von
Bliesheim vorgesehen.
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Bedenken bei einer zusätzlichen Entwicklung im Bereich Willi- Brandt- Straße
Liblar ist aufgrund seiner Größe, seiner Infrastrukturausstattung und seiner Anbindung an
den Bahnhof prädestiniert für die bauliche Weiterentwicklung. Da hier keine realisierbaren
Bauflächen mehr zur Verfügung stehen, ist eine Erweiterung der Bauflächen erforderlich.
Die Flächen südlich der Willi- Brandt- Straße liegen im Allgemeinen Siedlungsbereich nach
Regionalplan. Durch die Entwicklung kann die Siedlung Willi- Brandt- Straße eingebettet
und ein klarer Siedlungsabschluss nach Süden im geschaffen werden. Außerdem trägt zusätzliche Wohnbebauung im Süden von Liblar zur Stärkung des Erftstadt Centers bei.
Eine detaillierte Darstellung der demographischen Entwicklung, der Haushaltsstrukturen und daraus abgeleitet des konkreten Bedarfs fehlt.
Das Strategiepapier erhebt nicht den Anspruch einer umfassenden Wohnungsmarktanalyse. Hier werden in einem für die langfristige Betrachtung angemessenem Umfang quantitative Bedarfe ermittelt und Ziele formuliert, die im Zuge weiterführender Planungen konkretisiert und verfeinert werden. Eine der dargestellten Prioritäten ist das zeitnahe Erstellen einer Wohnungsmarktanalyse, die die Bedarfe zusätzlich qualitativ nach Wohnformen und
Zielgruppen differenziert.
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sollen Mietwohnungsbau und sozialer Wohnungsbau berücksichtigt werden.
Kein Widerspruch zum Strategiepapier.
Bedenken bei einer Entwicklung im Bereich Buschfelder Weg
Der Bereich Buschfelder Weg ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Mit der hier bestehenden Außenbereichssatzung ist grundsätzlich das Nutzen von Baulücken möglich. Das Strategiepapier sieht hier keine Änderungen vor.
Bisherige Anträge auf Entwicklung, (z.B. Antrag bezüglich stadtplanerischer Perspektiven für
Gymnich, Antrag zur Weitentwicklung von Erftstadt- Bliesheim und Antrag bezgl. Realisierung der
Westtangente zwischen Erper Straße und Herriger Straße in Erftstadt- Lechenich) sollen im Rahmen des Wohnbauflächenkonzeptes behandelt werden.
Das Strategiepapier enthält ein Datenblatt für jeden Ortsteil, in dem die jeweiligen Entwicklungsperspektiven für den Wohnungsbau und die Prioritäten dargestellt sind. Die Diskussion über die Entwicklung der Ortsteile und der Ausgleich unterschiedlicher Interessen wird
sinnvollerweise bei Vorliegen aller Anregungen zum Wohnbauflächenkonzept geführt.
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Die Vorgaben des neuen LEP zur Bedarfsermittlung für Siedlungsflächen sollen im Konzept berücksichtigt werden.
Das Strategiepapier soll u.a. als Grundlage für die Überarbeitung des Regionalplanes dienen. In diesem Rahmen wird die Übereinstimmung der Planung mit den Vorgaben des
neuen LEP geprüft und abgestimmt. Um hier ausreichend Spielraum für Verhandlungen zu
haben, sollte der Rahmen nicht zu eng gesteckt werden.
Die Wohnungsmarktanalyse sollte als erste Priorität verfolgt werden.
Die unter 4. Priorisierung genannten Punkte unterliegen keiner Rangfolge. Die Wohnungsmarktanalyse wird in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern prioritär bearbeitet.
Die Denkmalbereichssatzung Lechenich ist zu berücksichtigen
Die Denkmalbereichssatzung ist bei konkreten Planungen und qualitativen Aussagen zu
Lechenich zu beachten. Für das Strategiepapier ist sie nicht relevant.
Möglichkeiten der Förderung der Innenentwicklung sollen stärker heraus gestellt werden.
Zusätzliche textliche Erläuterungen können aufgenommen werden.
Hierzu kann grundsätzlich festgehalten werden, dass zur Förderung der Innenentwicklung
ein breites Spektrum an Instrumenten zur Verfügung steht, von denen viele im Strategiepapier angesprochen werden. Diese reichen vom Aufbau eines Baulückenpools über die prioritäre Behandlung von Bauleitplänen der Innenentwicklung, die Darstellung und Diskussion
von Möglichkeiten der Anpassung der Bestandsbebauung an geänderte Wohnansprüche
und ggf. Änderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, Modellvorhaben wie
„Jung kauft Alt“ bis zum gezielten Kauf von Immobilien durch die Stadt.
In Vertretung
(Hallstein)
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