Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
22.09.16, 09:26
Aktualisiert
22.09.16, 09:26
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 353/2016 1. Ergänzung
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 13.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
28.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Abschluss eines Überlassungsvertrages bezüglich einer Teilfläche im Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt dem Verein zur Förderung kultureller Jugendarbeit – Szene 93- vertreten durch den Vorstand, ab dem 01.10.2016 auf die Dauer von
zunächst fünf Jahren die Räumlichkeiten des ehemaligen Kinos im Jugendzentrum Köttingen zur
Förderung der kulturellen Jugendarbeit und zur Durchführung des Projektes „Stadtfernsehen“. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate
vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt unentgeltlich. Der Verein hat lediglich die anteiligen
Betriebskosten zu zahlen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 den abzuschließenden Vertrag mit
dem Verein Szene 93 bezüglich der Räumlichkeiten im Jugendzentrum Köttingen dem BA Immobilienwirtschaft mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen:
- Die Stadt beteiligt sich an der Herrichtung der Räumlichkeiten für das Projekt Stadtfernsehen. In
den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hatte ich für
diese Maßnahme einen Betrag in Höhe von 15.000,- € eingestellt.
- Die Überlassung der Räume erfolgt auch dann unentgeltlich, wenn der Verein bei der Durchführung von Veranstaltungen Einnahmen erzielt.
Der Verein Szene 93 kann das Projekt Stadtfernsehen nur realisieren, wenn die Herrichtung des
Raumes durch die Stadt Erftstadt erfolgt. Dies war im Vorfeld des Antrages auch so zwischen
Verwaltung und Verein abgestimmt. Die erforderlichen Mittel wurden in den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 eingestellt. Bei der Erstellung des Vertragsentwurfes wurde dies nicht berücksichtigt.
Der Verein betreibt das Stadtfernsehen nicht kommerziell, er ist aber zur Deckung seiner Kosten
auf Einnahmen bei Veranstaltungen angewiesen. Die Überlassung der Räume sollte daher auch
dann unentgeltlich erfolgen, wenn der Verein bei seinen Veranstaltungen Einnahmen erzielt.
Die entsprechenden Änderungen habe ich in den beigefügten Entwurf des Überlassungsvertrages
eingearbeitet.
In Vertretung
(Hallstein)
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