Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Feuerwehrgerätehaus Untermaubach; hier: Grundsatzbeschluss zum Um- und Neubau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feuerwehrgerätehaus Untermaubach;

hier: Grundsatzbeschluss zum Um- und Neubau) Allgemeine Vorlage (Feuerwehrgerätehaus Untermaubach;

hier: Grundsatzbeschluss zum Um- und Neubau)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 30.03.2004 Vorlagen-Nr.: 33/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Feuerwehrgerätehaus Untermaubach; hier: Grundsatzbeschluss zum Um- und Neubau I. Sach- und Rechtslage: Das Feuerwehrgerätehaus in Untermaubach entspricht nach dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Kreuzau als einziges Gebäude in keiner Weise den Anforderungen. Die Feuerwehrunfallkasse fordert seit Jahren eine grundlegende Sanierung bzw. einen Neubau. Weder die Fahrzeugunterstellplätze noch die Sanitärbereiche entsprechen den gültigen Vorschriften. Der bauliche Zustand selbst ist ebenfalls mehr als sanierungsbedürftig. Das bestehende Gebäude müsste saniert und erweitert werden. Aufgrund der Tatsache, dass inzwischen das unmittelbar angrenzende ehemalige Schulgebäude Untermaubach leer steht, wurden inzwischen Überlegungen angestellt, dieses Gebäude mit zu nutzen. Nach Durchführung einer Ortsbesichtigung mit Herrn Burkhardt von der Feuerwehrunfallkasse bestehen keine Bedenken, in dem ehemaligen Schulgebäude die erforderlichen Nebenräume wie Büro, Schulungsraum, Aufenthaltsraum sowie zusätzliche Toiletten unterzubringen. Hierzu wäre es erforderlich, verschiedene Sanierungsmaßnahmen (Neueinbau von Fenstern an der Rückfront sowie überwiegend Anstricharbeiten und Fertigstellung begonnener Toilettenanlagen) durchzuführen. Zahlreiche Arbeiten können von der Feuerwehr in Eigenleistung durchgeführt werden. Ein Raum kann auch der Jungendfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden Darüber hinaus sind folgende bauliche Anlagen erforderlich: - 2 Fahrzeughallen a 12,50 m Länge und 5,50 m Breite, - notwendige Umkleideräume mit Dusche und WC sowie Stiefelgang. Da das bestehende Gebäude sowohl in der Tiefe als auch in der Höhe nicht ausreicht und der bauliche Zustand insgesamt unzulänglich ist (einschließlich Elektrik und Heizung) wird es für sinnvoll und für wirtschaftlich gehalten, das bestehende Gebäude abzureißen und unmittelbar angrenzend an das bestehende Schulgebäude einen Neubau zu errichten. Ich habe inzwischen vom Architekten Quabeck, Kreuzau-Stockheim, einen ersten Entwurf anfertigen und eine Kostenermittlung durchführen lassen. Die Gesamtkosten für Abbruch, Umbau der ehemaligen Schule und Neubau von zwei Hallen und Umkleidetrakt belaufen sich voraussichtlich auf 230.000,00 € und spezifizieren sich wie folgt: 1.) 2.) 3.) Abbruch: drei neue Hallen, ca. 1.000 m³, a’ 200,00 € Material für Umbau der ehemaligen Schule geschätzte Gesamtkosten: = = ca. 12.000,00 € 200.000,00 € 18.000,00 € 230.000,00 € -2Der erarbeitete Entwurf ist als Anlage in verkleinerter Ablichtung beigefügt. Ich schlage Ihnen vor, den vorgesehenen Um- und Neubauarbeiten zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 230.000,00 € belaufen. Zur Abarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes sieht der Vermögenshaushalt sowohl im Jahre 2004 als auch im Jahre 2005 bei Haushaltsstelle 1130.9350.1 jeweils Ausgabemittel in Höhe von 200.000,00 € vor. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dieser Position. Die Mittel werden entsprechend dem Baufortschritt im Jahre 2004 bzw. 2005 in Anspruch genommen. III. Beschlussvorschlag: „1.) Dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Untermaubach wird zugestimmt. 2.) Der Umnutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule Untermaubach für Zwecke der Feuerwehr wird zugestimmt. 3.) Dem Neubau von zwei Fahrzeughallen sowie des Umkleidetraktes wird zugestimmt. 4.) Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend dem vorliegenden Entwurf das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________