Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.03.2004
Vorlagen-Nr.:
33/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.04.2004
11.05.2004
25.05.2004
TOP: Feuerwehrgerätehaus Untermaubach;
hier: Grundsatzbeschluss zum Um- und Neubau
I. Sach- und Rechtslage:
Das Feuerwehrgerätehaus in Untermaubach entspricht nach dem Neubau des
Feuerwehrgerätehauses Kreuzau als einziges Gebäude in keiner Weise den Anforderungen.
Die Feuerwehrunfallkasse fordert seit Jahren eine grundlegende Sanierung bzw. einen Neubau.
Weder die Fahrzeugunterstellplätze noch die Sanitärbereiche entsprechen den gültigen
Vorschriften. Der bauliche Zustand selbst ist ebenfalls mehr als sanierungsbedürftig.
Das bestehende Gebäude müsste saniert und erweitert werden. Aufgrund der Tatsache, dass
inzwischen das unmittelbar angrenzende ehemalige Schulgebäude Untermaubach leer steht,
wurden inzwischen Überlegungen angestellt, dieses Gebäude mit zu nutzen. Nach Durchführung
einer Ortsbesichtigung mit Herrn Burkhardt von der Feuerwehrunfallkasse bestehen keine
Bedenken, in dem ehemaligen Schulgebäude die erforderlichen Nebenräume wie Büro,
Schulungsraum, Aufenthaltsraum sowie zusätzliche Toiletten unterzubringen. Hierzu wäre es
erforderlich, verschiedene Sanierungsmaßnahmen (Neueinbau von Fenstern an der Rückfront
sowie überwiegend Anstricharbeiten und Fertigstellung begonnener Toilettenanlagen)
durchzuführen. Zahlreiche Arbeiten können von der Feuerwehr in Eigenleistung durchgeführt
werden. Ein Raum kann auch der Jungendfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden
Darüber hinaus sind folgende bauliche Anlagen erforderlich:
- 2 Fahrzeughallen a 12,50 m Länge und 5,50 m Breite,
- notwendige Umkleideräume mit Dusche und WC sowie Stiefelgang.
Da das bestehende Gebäude sowohl in der Tiefe als auch in der Höhe nicht ausreicht und der
bauliche Zustand insgesamt unzulänglich ist (einschließlich Elektrik und Heizung) wird es für
sinnvoll und für wirtschaftlich gehalten, das bestehende Gebäude abzureißen und unmittelbar
angrenzend an das bestehende Schulgebäude einen Neubau zu errichten.
Ich habe inzwischen vom Architekten Quabeck, Kreuzau-Stockheim, einen ersten Entwurf
anfertigen und eine Kostenermittlung durchführen lassen. Die Gesamtkosten für Abbruch, Umbau
der ehemaligen Schule und Neubau von zwei Hallen und Umkleidetrakt belaufen sich
voraussichtlich auf 230.000,00 € und spezifizieren sich wie folgt:
1.)
2.)
3.)
Abbruch:
drei neue Hallen, ca. 1.000 m³, a’ 200,00 €
Material für Umbau der ehemaligen Schule
geschätzte Gesamtkosten:
=
=
ca.
12.000,00 €
200.000,00 €
18.000,00 €
230.000,00 €
-2Der erarbeitete Entwurf ist als Anlage in verkleinerter Ablichtung beigefügt.
Ich schlage Ihnen vor, den vorgesehenen Um- und Neubauarbeiten zuzustimmen und die
Verwaltung zu beauftragen, das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 230.000,00 € belaufen.
Zur Abarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes sieht der Vermögenshaushalt sowohl im Jahre 2004
als auch im Jahre 2005 bei Haushaltsstelle 1130.9350.1 jeweils Ausgabemittel in Höhe von
200.000,00 € vor. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dieser Position.
Die Mittel werden entsprechend dem Baufortschritt im Jahre 2004 bzw. 2005 in Anspruch
genommen.
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Untermaubach wird
zugestimmt.
2.) Der Umnutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule Untermaubach für
Zwecke der Feuerwehr wird zugestimmt.
3.) Dem Neubau von zwei Fahrzeughallen sowie des Umkleidetraktes wird zugestimmt.
4.) Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend dem vorliegenden Entwurf das
Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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