Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-155/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 36 12 (1213)
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
01.02.2005
Betreff:
Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.11.2004 die
Verwaltung beauftragt, in einem weiteren Ortstermin mit der Verkehrsingenieurin des
Rhein-Erft-Kreises die Führung des Radverkehrs im Kreisel zu prüfen.
Diese Überprüfung fand am 11. Januar 2005 statt. Es wurde vor Ort festgestellt, dass der
Kreisel entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand,
Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gebaut, beschildert und
markiert wurde.
Die Führung des Radfahrers vor dem Kreisel auf die Fahrbahn gilt als die sicherste
Verkehrsführung für diesen „schwachen Verkehrsteilnehmer“.
Der Verkehrsdezernent der Kreispolizeibehörde – Herr Teichmann – hat in seiner
Ausarbeitung zur Verkehrssicherheit von Kreisverkehrsanlagen im Erftkreis (jetzt: RheinErft-Kreis) vom 06.09.2002 folgendes ausgeführt:
„Die Radfahrer sind nach den Erfahrungen die Problemkinder am Kreisverkehr. Wenn in
der heutigen Zeit noch ein Kreisverkehr in der Unfalllage auffällt, dann durch Unfälle mit
Radfahrern. Deshalb muss bei der Ausgestaltung der Radverkehrsführung besonderes
sorgfältig vorgegangen werden. Im Regelfall entstehen Unfälle mit Radfahrern an
Kreisverkehren aus der Benutzung der Radwege auf der falschen Seite. Dies ist eine weit
verbreitete Unsitte bei den Radfahrern. Das lässt sich vermeiden, wenn der Radfahrer auf
der Fahrbahn im Mischverkehr durch den Kreisverkehrs geführt wird. Hier fühlt sich der
Radfahrer allerdings subjektiv unsicher, obwohl er nach allen Untersuchungen
objektiv dort sicherer aufgehoben ist. Die Schwierigkeit besteht also darin, die
vorhandene Radverkehrsführung so auszugestalten, dass der Radfahrer zwangsläufig vor
dem Kreisel mit Radfahr- oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn und anschließend auf der
Kreisfahrbahn ohne eigene Markierung geführt wird. Diese Form der Radwegeführung ist
bisher leider nur selten gelungen“.
Da dieses Problem auch am Kreisel an der Harffer Schloßallee aus südöstlicher Richtung
besteht, wird zur weiteren Verdeutlichung der Verkehrsführung der Übergang vor dem
Kreisel vom Radweg auf die Fahrbahn – sobald es die Witterung zulässt - rot markiert.
50181 Bedburg, den 13.01.2005
---------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter