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Beschlussvorlage (Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße) Beschlussvorlage (Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-155/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 36 12 (1213) Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 01.02.2005 Betreff: Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.11.2004 die Verwaltung beauftragt, in einem weiteren Ortstermin mit der Verkehrsingenieurin des Rhein-Erft-Kreises die Führung des Radverkehrs im Kreisel zu prüfen. Diese Überprüfung fand am 11. Januar 2005 statt. Es wurde vor Ort festgestellt, dass der Kreisel entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gebaut, beschildert und markiert wurde. Die Führung des Radfahrers vor dem Kreisel auf die Fahrbahn gilt als die sicherste Verkehrsführung für diesen „schwachen Verkehrsteilnehmer“. Der Verkehrsdezernent der Kreispolizeibehörde – Herr Teichmann – hat in seiner Ausarbeitung zur Verkehrssicherheit von Kreisverkehrsanlagen im Erftkreis (jetzt: RheinErft-Kreis) vom 06.09.2002 folgendes ausgeführt: „Die Radfahrer sind nach den Erfahrungen die Problemkinder am Kreisverkehr. Wenn in der heutigen Zeit noch ein Kreisverkehr in der Unfalllage auffällt, dann durch Unfälle mit Radfahrern. Deshalb muss bei der Ausgestaltung der Radverkehrsführung besonderes sorgfältig vorgegangen werden. Im Regelfall entstehen Unfälle mit Radfahrern an Kreisverkehren aus der Benutzung der Radwege auf der falschen Seite. Dies ist eine weit verbreitete Unsitte bei den Radfahrern. Das lässt sich vermeiden, wenn der Radfahrer auf der Fahrbahn im Mischverkehr durch den Kreisverkehrs geführt wird. Hier fühlt sich der Radfahrer allerdings subjektiv unsicher, obwohl er nach allen Untersuchungen objektiv dort sicherer aufgehoben ist. Die Schwierigkeit besteht also darin, die vorhandene Radverkehrsführung so auszugestalten, dass der Radfahrer zwangsläufig vor dem Kreisel mit Radfahr- oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn und anschließend auf der Kreisfahrbahn ohne eigene Markierung geführt wird. Diese Form der Radwegeführung ist bisher leider nur selten gelungen“. Da dieses Problem auch am Kreisel an der Harffer Schloßallee aus südöstlicher Richtung besteht, wird zur weiteren Verdeutlichung der Verkehrsführung der Übergang vor dem Kreisel vom Radweg auf die Fahrbahn – sobald es die Witterung zulässt - rot markiert. 50181 Bedburg, den 13.01.2005 ---------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter