Daten
Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
21.09.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
11.09.15, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 11.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 385/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.09.2015
TOP
Ergebnisse
Finanzbericht 2015
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.“
Begründung:
In seiner Sitzung am 25.06.2015 hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2015 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis 2023 beschlossen. Der Haushalt 2015
weist einen Fehlbetrag in Höhe von 16,674 Millionen € aus. Mit der Fortschreibung des HSK konnte weiterhin zum Jahr 2023 ein ausgeglichener Haushalt ausgewiesen werden.
Mit Schreiben vom 20.07.2015 wurden Haushalt und HSK der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Voraussetzung für die Genehmigung ist -neben der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen- das Vorliegen eines geprüften Jahresabschlusses 2012. Dieser Abschluss wurde in der Stadtratssitzung vom 18.05.2015 eingebracht und befindet sich zur Zeit in der Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt. Wann diese abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar,
der ursprünglich vom Prüfungsamt angedachte zeitliche Rahmen (Feststellung durch den Rat im
Oktober) scheint aber nicht haltbar. Mit einer Haushaltsgenehmigung wird daher aktuell frühestens
im Dezember 2015 gerechnet.
Mit Stand vom 10.09.2015 zeigen die großen Ertrags- und Aufwandspositionen die folgende Entwicklung:
Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist der Einnahmeansatz von 13,595 Millionen € zum o.g.
Stichtag um rund 3 Millionen € unterschritten. Ursache für die deutliche Ansatzunterschreitung ist
eine weitere Steuererstattung an einen großen Gewerbesteuerzahler.
Durch die geringeren Erträge ergeben sich geringere Aufwendungen bei den Gewerbesteuerumlagen in Höhe von rund 400.000 €, so dass sich die Verschlechterung für den Haushalt nach derzeitigem Stand auf letztlich 2,6 Millionen € beläuft.
Bei den Erträgen aus dem Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sollten sich
auf der Grundlage der Einnahmen aus den ersten beiden Quartalen und der für 2015 aktualisierten
Gesamtverteilungsmassen Mehreinnahmen in Höhe von rund 700.000 € ergeben.
Die Einnahmen in den Gebührenhaushalten (Abfall- und Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung,
Bestattungswesen) bewegen sich im Rahmen der veranschlagten Ansätze. Gleiches gilt für den Bereich der Verwarnungs- und Bußgelder im ruhenden Verkehr („Knöllchen“) und für die Gebühren des Bauordnungsamtes.
Bei den Aufwendungen ergibt sich folgendes Bild:
Die Aufwendungen für das eigene Personal (ehemaliger Sammelnachweis I) sind mit 18,968 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitiger Einschätzung werden sich die tatsächlichen Aufwendungen
auch in diesem Rahmen bewegen. Vereinzelter unterjährig zusätzlicher Aufwand konnte bisher
durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.
Eine eventuelle Einigung im Tarifstreit der Erzieherinnen führt je nach Höhe der vereinbarten Steigerung jedoch zu Mehraufwendungen, die nicht mehr im Personalbudget aufgefangen werden können, denen aber ein tariflicher Anspruch entgegen steht.
Auch die steigende Zahl der Asylbegehrenden (s.u.) führt zu einem höheren Personalbedarf in den
Bereichen „Hauswart für Flüchtlingsunterkünfte“ und „sozialpädagogische Betreuung“.
Die Zinsen für die Investitions- und Kassenkredite sind im Haushalt 2015 mit insgesamt knapp
2,8 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitigem Stand zeichnen sich hier aufgrund des weiterhin
anhaltend niedrigen Zinsniveaus Einsparungen in Höhe von rund 300.000 € ab.
Die Ansätze für die Kreisumlagen entsprechen mit 18,282 Millionen € bzw. 10,531 Millionen €
den tatsächlich zu zahlenden Umlagen.
Im Bereich der Leistungen für die Asylbewerber war schon bei Aufstellung des Haushaltes mit
einer deutlich höheren Zahl an Flüchtlingen gerechnet worden. Daher bewegen sich die Aufwendungen insgesamt derzeit im Rahmen der Ansätze. Sollte nun -wie zu erwarten ist- die Zahl der
aufnehmenden Asylbewerber noch weiter ansteigen, müssten die zusätzlichen Aufwendungen durch
die vom Bund zugesagte höheren Zahlungen an die Kommunen ausgeglichen werden, so dass für
diesen Bereich keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt 2015 zu erwarten sind.
Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Sachkonten 5211xxx) sind im
Haushalt 2015 Mittel in Höhe von rund 3,5 Millionen € veranschlagt. Insbesondere wegen der späten Genehmigung der Haushaltssatzung ist damit zu rechnen, dass diese Mittel nicht in voller Höhe
abfließen werden, da neu veranschlagte Maßnahmen erst mit Vorliegen der Haushaltsgenehmigung
begonnen werden dürfen. Dabei war beabsichtigt, diese Maßnahmen bei Vorliegen der Genehmigung kurzfristig zu beauftragen und die Mittel 2015 im Wege der Ermächtigungsübertragung in das
Jahr 2016 übertragen. In Anbetracht der deutlichen Wenigereinnahmen bei der Gewerbesteuer ist
diese Vorgehensweise allerdings zu überdenken. Ggfs. müssen Maßnahmen im Haushalt 2016 neu
veranschlagt werden.
Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre wiesen regelmäßig deutlich geringere Fehlbeträge aus
als in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.
Sitzungsvorlage 385/2015
Seite 2
Haushaltsjahr
Fehlbetrag laut Haushalt
Fehlbetrag laut Jahresabschluss
2011
23.019.620,00 €
14.396.874,82 €
2012
17.895.410,00 €
12.302.686,74 €
2013
16.909.940,00 €
11.133.910,29 €
2014
15.722.430 €,00
11.603.653,33 €
Der Jahresabschluss 2015 wird eine solche Verbesserung nicht ausweisen. Stattdessen wird sich der
Fehlbetrag im günstigsten Falle in der im Haushalt veranschlagten Höhe von rund 16,7 Millionen €
bewegen.
Den zu erwartenden Verschlechterungen im Bereich der Gewerbesteuer mittels einer Haushaltssperre gegenzusteuern ist derzeit nicht erforderlich. Aufgrund der fehlenden Haushaltsgenehmigung
gelten zurzeit immer noch die Regelegungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß $ 82 GO,
wonach Aufwendungen nur getätigt werden dürfen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder
die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Nach den ersten Proberechnungen des Landkreistages zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 führen die erheblichen Gewerbesteuerwenigereinnahmen in 2015 für die Stadt Jülich zu Mehreinnahme
bei den Schlüsselzuweisungen in 2016 von rund 2,9 Millionen €. Gegenüber den bisher für 2016
veranschlagten Schlüsselzuweisungen von 7,01 Millionen € werden dann Schlüsselzuweisungen in
Höhe von rund 9,93 Millionen €vereinnahmt werden können.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 385/2015
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 385/2015
Seite 4