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Sitzungsvorlage (2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
22.09.15, 16:25
Sitzungsvorlage (2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung)) Sitzungsvorlage (2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung)) Sitzungsvorlage (2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 03.09.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 332/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2015 Stadtrat 01.10.2015 TOP Ergebnisse einstimmig 2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung) Anlg.: 1 I 32 32 V SM SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichgen Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung) wie folgt: „Folgt ordnungsbehördliche Verordnung im Wortlaut gemäß Anlage!“ Begründung: In der Sitzung des Rats der Stadt Jülich wurde am 14.03.2013 das Programm „Jülich 2020“ verabschiedet. Hierin werden unter Top 3 „Einzelhandel und Nahversorgung“ Entwicklungsperspektiven aufgezeigt, die den Standort Jülich stärken sollen. Ziffer 3.3 bezieht sich dabei explizit auf den Wochenmarkt. Als Ziele/Maßnahmen sind hier festgelegt: - Mehr Qualität Regionale Anbieter Wochenmarkt-Aktionen Aufstellung Aktionen mit dem Einzelhandel Infoflyer und Plakate Als Folge dieser Aufgabenstellung wurde unter Federführung der Stabstelle Stadtmarketing ein „Arbeitskreis Wochenmarkt“ eingerichtet, in dem sich alle Beteiligten (Verwaltung, Marktbeschi- cker, Werbegemeinschaft Jülich) zusammengefunden haben, um Möglichkeiten auszuloten, den Jülicher Wochenmarkt noch attraktiver und qualitativ hochwertiger zu gestalten. In den Sitzungen des Arbeitskreises wurde herausgearbeitet (unterstützt durch eine Studie des Stadtmarketing e.V. sowie einer Umfrage des städtischen Stadtmarketings), dass es Zielsetzung sein sollte, den Markt mittelfristig zu einem „grünen Markt“ zu entwickeln und den Bereich Non-Food zu begrenzen, d.h. eine deutliche Verringerung des Textil-, Leder- u. Kurzwarenangebots. Zur Umsetzung dieser Ziele wird von der Verwaltung deshalb anliegende 2.Änderungssatzung vorgeschlagen. Begründung der Änderungen im Einzelnen: Zu Artikel I: Grundsätzlich soll im Non-Food-Bereich des Marktes (insbesondere im Zentralbereich des eigentlichen Marktplatzes) das Angebot an Textil-, Leder- und Kurzwaren deutlich verringert werden. Hintergrund ist das Ziel der Steigerung des Qualitätsanspruchs der angebotenen Waren und eine Orientierung hin zu einem „Grünen-Markt“. Der Begriff „Neuheiten“ ist nicht nur rechtlich unbestimmt, sondern kam in den letzten Jahren kaum zum Tragen. Der neue Absatz 3 sollte als Auffangnorm eingefügt werden, um kurzfristige Ausnahmen ggf. auch entgegen der Standvergabekriterien zu ermöglichen. Hierdurch könnten Leerstände bzw. „Lücken“ im Erscheinungsbild verhindert werden. Zu Artikel II: a) Einheitliche Beurteilungskriterien ermöglichen eine ermessensfehlerfreie und nachvollziehbare Entscheidung bei der Vergabe von Standplätzen. Die bisherigen Regelungen werden insoweit sinnvoll ergänzt. Außerdem werden hier noch einmal explizit die Ziele Attraktivität des Marktes und vielseitiges Warenangebot als Entscheidungsgrundlage für eine Auswahl/Zulassung von Marktbeschickern festgelegt. b) Redaktionelle Anpassung, die aus den o.g. Neuregelungen resultiert. Zu Artikel III: Redaktionelle Anpassung. Sitzungsvorlage 332/2015 Seite 2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 332/2015 Seite 3