Daten
Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
22.09.15, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 03.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 332/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.09.2015
Stadtrat
01.10.2015
TOP
Ergebnisse
einstimmig
2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des
Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung)
Anlg.: 1
I
32
32
V
SM
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt den Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichgen
Verordnung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Jülich (Marktordnung) wie folgt:
„Folgt ordnungsbehördliche Verordnung im Wortlaut gemäß Anlage!“
Begründung:
In der Sitzung des Rats der Stadt Jülich wurde am 14.03.2013 das Programm „Jülich 2020“ verabschiedet. Hierin werden unter Top 3 „Einzelhandel und Nahversorgung“ Entwicklungsperspektiven
aufgezeigt, die den Standort Jülich stärken sollen. Ziffer 3.3 bezieht sich dabei explizit auf den Wochenmarkt. Als Ziele/Maßnahmen sind hier festgelegt:
-
Mehr Qualität
Regionale Anbieter
Wochenmarkt-Aktionen
Aufstellung
Aktionen mit dem Einzelhandel
Infoflyer und Plakate
Als Folge dieser Aufgabenstellung wurde unter Federführung der Stabstelle Stadtmarketing ein
„Arbeitskreis Wochenmarkt“ eingerichtet, in dem sich alle Beteiligten (Verwaltung, Marktbeschi-
cker, Werbegemeinschaft Jülich) zusammengefunden haben, um Möglichkeiten auszuloten, den
Jülicher Wochenmarkt noch attraktiver und qualitativ hochwertiger zu gestalten.
In den Sitzungen des Arbeitskreises wurde herausgearbeitet (unterstützt durch eine Studie des
Stadtmarketing e.V. sowie einer Umfrage des städtischen Stadtmarketings), dass es Zielsetzung sein
sollte, den Markt mittelfristig zu einem „grünen Markt“ zu entwickeln und den Bereich Non-Food
zu begrenzen, d.h. eine deutliche Verringerung des Textil-, Leder- u. Kurzwarenangebots.
Zur Umsetzung dieser Ziele wird von der Verwaltung deshalb anliegende 2.Änderungssatzung vorgeschlagen.
Begründung der Änderungen im Einzelnen:
Zu Artikel I:
Grundsätzlich soll im Non-Food-Bereich des Marktes (insbesondere im Zentralbereich des eigentlichen Marktplatzes) das Angebot an Textil-, Leder- und Kurzwaren deutlich verringert werden. Hintergrund ist das Ziel der Steigerung des Qualitätsanspruchs der angebotenen Waren und eine Orientierung hin zu einem „Grünen-Markt“.
Der Begriff „Neuheiten“ ist nicht nur rechtlich unbestimmt, sondern kam in den letzten Jahren
kaum zum Tragen.
Der neue Absatz 3 sollte als Auffangnorm eingefügt werden, um kurzfristige Ausnahmen ggf. auch
entgegen der Standvergabekriterien zu ermöglichen. Hierdurch könnten Leerstände bzw. „Lücken“
im Erscheinungsbild verhindert werden.
Zu Artikel II:
a) Einheitliche Beurteilungskriterien ermöglichen eine ermessensfehlerfreie und nachvollziehbare
Entscheidung bei der Vergabe von Standplätzen. Die bisherigen Regelungen werden insoweit sinnvoll ergänzt.
Außerdem werden hier noch einmal explizit die Ziele Attraktivität des Marktes und vielseitiges Warenangebot als Entscheidungsgrundlage für eine Auswahl/Zulassung von Marktbeschickern festgelegt.
b) Redaktionelle Anpassung, die aus den o.g. Neuregelungen resultiert.
Zu Artikel III:
Redaktionelle Anpassung.
Sitzungsvorlage 332/2015
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 332/2015
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